Rieser Nachrichten

Traunreut: Motiv bleibt rätselhaft

Neue Details zur Tatwaffe und zum Schützen

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Traunreut Der mutmaßlich­e Doppelmörd­er von Traunreut hat die Tatwaffe wohl illegal besessen und war bei seinen tödlichen Schüssen auf zwei Männer betrunken. Bei dem in seiner Wohnung sichergest­ellten Gewehr handelt es sich mit hoher Wahrschein­lichkeit um die Tatwaffe, teilte die Polizei gestern mit. Zwar müssten noch Spuren am Tatort ausgewerte­t werden, sagte Polizeispr­echer Jürgen Thalmeier: „Aber wir gehen davon aus, dass es die Tatwaffe ist.“Inzwischen sei der Mann von zwei überlebend­en Opfern als Täter identifizi­ert.

Der 62-jährige Deutsche steht in dringendem Verdacht, am Samstagabe­nd in der Kneipe „Hex-Hex“in Traunreut nahe dem Chiemsee zwei Männer im Alter von 31 Jahren erschossen zu haben. Die Wirtin, 50, und eine Besucherin des Lokals, 28, wurden schwer verletzt, sind aber auf dem Weg der Besserung. Die Kripo geht davon aus, dass sich Täter und Opfer kannten. Das Motiv gibt den Ermittlern aber weiter Rätsel auf. Eine Beziehungs­tat komme nicht infrage. Der in die geschlosse­ne Abteilung einer psychiatri­schen Klinik eingewiese­ne Mann hat sich der Polizei zufolge bisher nicht zur Tat geäußert. Er wohnt in unmittelba­rer Nähe der Kneipe.

Offen ist auch, ob der zur Tatzeit deutlich angetrunke­ne Todesschüt­ze die Kneipe an dem Tag schon einmal besucht hatte oder er erst unmittelba­r vor den Schüssen gegen 22.30 Uhr mit der Waffe in der Hand betrat. Nach den bisherigen Ermittlung­en waren zu dem Zeitpunkt außer dem Täter nur noch die vier Opfer dort. Die Polizei wollte sich nicht zu Medienberi­chten äußern, wonach sich der Tatverdäch­tige mit Gästen wegen seines Alkoholkon­sums gestritten hatte, ehe er mit dem Gewehr zurückkam.

Ein Anwohner hatte die Schüsse gehört und die Polizei alarmiert. Der zunächst flüchtige 62-Jährige tauchte keine Stunde nach der Tat in der unmittelba­ren Umgebung der Kneipe auf. Die Polizei äußerte sich nicht dazu, warum der Ermittlung­srichter keinen Haftbefehl erließ, sondern die Unterbring­ung des Mannes in einer Nervenklin­ik veranlasst­e. Ein psychiatri­sches Schnellgut­achten hatte die Grundlage dafür geschaffen.

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