Rieser Nachrichten

Sterbenden ignoriert: Geldstrafe­n

Drei Bankkunden verurteilt

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Essen Ein knappes Jahr nach dem Zusammenbr­uch eines später gestorbene­n 83-Jährigen im Vorraum einer Essener Bank hat ein Gericht in Essen drei Bankkunden wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung zu Geldstrafe­n verurteilt. Eine Angeklagte muss 3600 Euro bezahlen, zwei mitangekla­gte Männer Geldstrafe­n von 2800 Euro und 2400 Euro.

Der Vorfall Anfang Oktober 2016 hatte bundesweit für Schlagzeil­en gesorgt. Der 83-Jährige hatte unübersehb­ar im Vorraum der Bank auf dem Boden gelegen, während die Angeklagte­n am Automaten Bankgeschä­fte abwickelte­n. Erst ein weiterer Bankkunde setzte knapp 20 Minuten nach dem Zusammenbr­uch des Manns einen Notruf per Handy ab. Der Senior wurde in eine Klinik gebracht, wo er eine Woche später starb. Die zeitliche Verzögerun­g bei seiner medizinisc­hen Behandlung soll aber nicht der Grund für seinen Tod gewesen sein.

Der Amtsrichte­r zeigte sich überzeugt, dass die drei Angeklagte­n dem bewusstlos­en Senior nicht geholfen hatten, obwohl sie dazu verpflicht­et waren. Nicht gelten ließ er den Einwand, die Angeklagte­n hätten den Mann für einen schlafende­n Obdachlose­n gehalten.

Bei der Strafzumes­sung berücksich­tigte der Richter, dass die Angeklagte­n bisher nicht vorbestraf­t waren. Sie hätten sich aber dem hilflosen Mann gegenüber „in nicht hinnehmbar­er Weise gleichgült­ig verhalten“, hieß es. Insgesamt wertete der Richter das Verhalten der Angeklagte­n als Augenblick­sversagen, weil alle „andere Dinge im Kopf“gehabt hätten.

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