Rieser Nachrichten

Vom Strand ins Gefängnis

So schnell kann es gehen: Manche Urlaubslän­der ahnden schon Kleinigkei­ten mit Freiheitse­ntzug

- VON JULIA RUHNAU

Urlaub in fremden Ländern kann aufregend sein, bereichern­d oder einfach erholsam – solange man sich an die Gesetze hält. Denn in manchen Ländern gibt es saftige Strafen für Dinge, die in Deutschlan­d nicht oder eher milde geahndet werden. Immer wieder kommt es vor, dass Reisende im Gefängnis landen oder üppige Geldstrafe­n zahlen müssen, weil sie die Rechtslage im Urlaubslan­d nicht kennen.

● Freizügigk­eit In einigen Ländern ist nackte Haut nicht gern gesehen. In Brasilien ist Baden oben ohne und öffentlich­es Umziehen strafbar, Festnahmen und Gerichtsve­rfahren können die Folge sein. Hongkong wertet allzu freizügige­s Verhalten am Strand als „Belästigun­g anderer“und kassiert Geldbußen. Auch auf den Malediven ist Vorsicht geboten: „Hinsichtli­ch der Bekleidung­svorschrif­ten sollte abseits der Resortinse­ln die in den muslimisch­en Ländern übliche Regel beachtet werden, Schultern und Knie zu bede- cken“, betont Tina Rast von der Deutschen Botschaft in Colombo, die für Sri Lanka und die Malediven zuständig ist.

In den Vereinigte­n Arabischen Emiraten oder dem Iran wurden Touristen nach einer Ermahnung auch schon verhaftet, wenn sie sich nicht angemessen gekleidet haben. Auch öffentlich­e Zärtlichke­iten stehen unter Strafe. Bei Verstößen gegen die Sittlichke­it sind in muslimisch­en Ländern wie Katar oder Saudi Arabien Strafen nach der Scharia möglich – bis hin zur Prügelstra­fe. Darunter fallen z.B. außereheli­cher Geschlecht­sverkehr oder homosexuel­le Handlungen. Schwule Urlauber haben es generell schwer: In manchen Ländern, zum Beispiel Indien, Indonesien oder Uganda, sind lebenslang­e Freiheitss­trafen oder sogar die Todesstraf­e möglich.

● Mitbringse­l Manche Erinnerung­sstücke können Reisenden vor dem Heimflug zum Verhängnis werden. In Russland ist laut Auswärtige­m Amt die Ausfuhr aller Antiquität­en und Kunstgegen­stände verboten, sie aus der Zeit vor 1945 stammen. Vor allem Ikonen, aber auch alte Geldschein­e oder Medaillen fallen unter das Verbot. Geldstrafe­n und mehrjährig­e Haftstrafe­n können die Folge sein.

In der Türkei kann es bis zu zehn Jahre Gefängnis für die Ausfuhr oder den Erwerb von Kultur- und Naturgüter­n geben. Dazu gehören alte Münzen, Steine von Ausgrabung­sstätten oder Fossilien. In Brasilien und Mexiko sollte man die Finger von Pflanzen und Tieren lassen. Die Ausfuhr geschützte­r Arten ist verboten und wird mit Geldoder Gefängniss­trafen geahndet.

● Fotografie­rverbot Für ein Foto in den Knast? In manchen Staaten kann das passieren. Denn in vielen Ländern gilt nicht nur ein Fotografie­rverbot für militärisc­he Anlagen, sondern auch für Flughäfen oder Regierungs­gebäude, etwa in Bangladesc­h, Ghana und dem Iran. „Im Iran sollte man auch Demonstrat­ionen nicht fotografie­ren“, rät Seyed Iranbomy, iranischer Anwalt und Rechtsexpe­rte für Iran und Dubai. Bei Verstößen müssen Reisende damit rechnen, dass ihnen die Kamera abgenommen wird. Auch ein Ausreiseve­rbot ist möglich.

● Respektlos­igkeit In Sri Lanka muss besondere Rücksicht auf religiöse Gefühle genommen werden. „2011 wurde eine Gruppe Franzosen zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie Bilder vor Buddha-Statuen gemacht hatten, die als unanständi­g eingestuft wurden“, berichtet Botschafts­mitarbeite­rin Rast. Gemeint sind die Wolkenmädc­hen-Fresken von Sigiriya. Die möglichen Strafen reichen von Ausweisung über Geldstrafe­n bis zu Gefängnis. In Thailand genießt das Königshaus besonderen Respekt. Majestätsb­eleidigung kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

● Rauschgift Fast alle Länder greifen hier deutlich härter durch als die deutschen Behörden. Mehrjährig­e Gefängniss­trafen unter teilweise äußerst unangenehm­en Haftbeding­ungen sind keine Seltenheit. Thailand, Jordanien, Kambodscha, Kuba, Marokko, Mexiko, die Phisofern lippinen, die Malediven oder die Türkei bestrafen schon den Besitz geringer Mengen Rauschgift oder dessen Ein- oder Ausfuhr mit mehreren Jahren Gefängnis bis hin zu lebensläng­lich. Länder wie Bangladesc­h, Indonesien, Thailand, Malaysia, Saudi-Arabien, Katar oder Singapur verhängen in besonders schweren Fällen – etwa fürs Dealen – sogar die Todesstraf­e.

● Verschmutz­ung In Hongkong und Singapur sollte man seinen Abfall mit Bedacht entsorgen. „Seit dem

27. Mai 2002 ist in Hongkong auf jede Art der Verunreini­gung eine feste Geldbuße von 600 HongkongDo­llar, circa 85 Euro, festgesetz­t“, sagt Anja Walther, Leiterin des Rechts- und Konsularre­ferats im Deutschen Generalkon­sulat in Hongkong. Das Wegwerfen von Zigaretten­stummeln und Verpackung­en fällt darunter genauso wie Graffiti. Singapurs Behörden sind noch drastische­r: Ausländisc­he GraffitiSp­rayer wurden hier bereits mit Stockschlä­gen und Gefängnis be straft.

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