Vom Strand ins Gefängnis
So schnell kann es gehen: Manche Urlaubsländer ahnden schon Kleinigkeiten mit Freiheitsentzug
Urlaub in fremden Ländern kann aufregend sein, bereichernd oder einfach erholsam – solange man sich an die Gesetze hält. Denn in manchen Ländern gibt es saftige Strafen für Dinge, die in Deutschland nicht oder eher milde geahndet werden. Immer wieder kommt es vor, dass Reisende im Gefängnis landen oder üppige Geldstrafen zahlen müssen, weil sie die Rechtslage im Urlaubsland nicht kennen.
● Freizügigkeit In einigen Ländern ist nackte Haut nicht gern gesehen. In Brasilien ist Baden oben ohne und öffentliches Umziehen strafbar, Festnahmen und Gerichtsverfahren können die Folge sein. Hongkong wertet allzu freizügiges Verhalten am Strand als „Belästigung anderer“und kassiert Geldbußen. Auch auf den Malediven ist Vorsicht geboten: „Hinsichtlich der Bekleidungsvorschriften sollte abseits der Resortinseln die in den muslimischen Ländern übliche Regel beachtet werden, Schultern und Knie zu bede- cken“, betont Tina Rast von der Deutschen Botschaft in Colombo, die für Sri Lanka und die Malediven zuständig ist.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten oder dem Iran wurden Touristen nach einer Ermahnung auch schon verhaftet, wenn sie sich nicht angemessen gekleidet haben. Auch öffentliche Zärtlichkeiten stehen unter Strafe. Bei Verstößen gegen die Sittlichkeit sind in muslimischen Ländern wie Katar oder Saudi Arabien Strafen nach der Scharia möglich – bis hin zur Prügelstrafe. Darunter fallen z.B. außerehelicher Geschlechtsverkehr oder homosexuelle Handlungen. Schwule Urlauber haben es generell schwer: In manchen Ländern, zum Beispiel Indien, Indonesien oder Uganda, sind lebenslange Freiheitsstrafen oder sogar die Todesstrafe möglich.
● Mitbringsel Manche Erinnerungsstücke können Reisenden vor dem Heimflug zum Verhängnis werden. In Russland ist laut Auswärtigem Amt die Ausfuhr aller Antiquitäten und Kunstgegenstände verboten, sie aus der Zeit vor 1945 stammen. Vor allem Ikonen, aber auch alte Geldscheine oder Medaillen fallen unter das Verbot. Geldstrafen und mehrjährige Haftstrafen können die Folge sein.
In der Türkei kann es bis zu zehn Jahre Gefängnis für die Ausfuhr oder den Erwerb von Kultur- und Naturgütern geben. Dazu gehören alte Münzen, Steine von Ausgrabungsstätten oder Fossilien. In Brasilien und Mexiko sollte man die Finger von Pflanzen und Tieren lassen. Die Ausfuhr geschützter Arten ist verboten und wird mit Geldoder Gefängnisstrafen geahndet.
● Fotografierverbot Für ein Foto in den Knast? In manchen Staaten kann das passieren. Denn in vielen Ländern gilt nicht nur ein Fotografierverbot für militärische Anlagen, sondern auch für Flughäfen oder Regierungsgebäude, etwa in Bangladesch, Ghana und dem Iran. „Im Iran sollte man auch Demonstrationen nicht fotografieren“, rät Seyed Iranbomy, iranischer Anwalt und Rechtsexperte für Iran und Dubai. Bei Verstößen müssen Reisende damit rechnen, dass ihnen die Kamera abgenommen wird. Auch ein Ausreiseverbot ist möglich.
● Respektlosigkeit In Sri Lanka muss besondere Rücksicht auf religiöse Gefühle genommen werden. „2011 wurde eine Gruppe Franzosen zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie Bilder vor Buddha-Statuen gemacht hatten, die als unanständig eingestuft wurden“, berichtet Botschaftsmitarbeiterin Rast. Gemeint sind die Wolkenmädchen-Fresken von Sigiriya. Die möglichen Strafen reichen von Ausweisung über Geldstrafen bis zu Gefängnis. In Thailand genießt das Königshaus besonderen Respekt. Majestätsbeleidigung kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.
● Rauschgift Fast alle Länder greifen hier deutlich härter durch als die deutschen Behörden. Mehrjährige Gefängnisstrafen unter teilweise äußerst unangenehmen Haftbedingungen sind keine Seltenheit. Thailand, Jordanien, Kambodscha, Kuba, Marokko, Mexiko, die Phisofern lippinen, die Malediven oder die Türkei bestrafen schon den Besitz geringer Mengen Rauschgift oder dessen Ein- oder Ausfuhr mit mehreren Jahren Gefängnis bis hin zu lebenslänglich. Länder wie Bangladesch, Indonesien, Thailand, Malaysia, Saudi-Arabien, Katar oder Singapur verhängen in besonders schweren Fällen – etwa fürs Dealen – sogar die Todesstrafe.
● Verschmutzung In Hongkong und Singapur sollte man seinen Abfall mit Bedacht entsorgen. „Seit dem
27. Mai 2002 ist in Hongkong auf jede Art der Verunreinigung eine feste Geldbuße von 600 HongkongDollar, circa 85 Euro, festgesetzt“, sagt Anja Walther, Leiterin des Rechts- und Konsularreferats im Deutschen Generalkonsulat in Hongkong. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungen fällt darunter genauso wie Graffiti. Singapurs Behörden sind noch drastischer: Ausländische GraffitiSprayer wurden hier bereits mit Stockschlägen und Gefängnis be straft.