Weniger Menschen lassen sich scheiden
Die Zahl nimmt auch im Landkreis Donau-Ries ab. In so manchem Fall bringt eine Beratung die Wende zum Guten
Landkreis Wie lange liegt Ihre Hochzeit eigentlich schon zurück? Rein statistisch gesehen hält eine Ehe im rechnerischen Durchschnitt 15 Jahre. Die meisten gesetzlich geschlossenen Verbindungen werden aber nicht – wie im Volksmund weit verbreitet – im verflixten siebten Jahr geschieden, sondern bereits im fünften, dicht gefolgt vom sechsten Ehejahr. Für einige ist der letzte Ausweg aus einer schlechten Ehe meist nur die Scheidung. Aber: Es werden immer weniger. Im Jahr 2016 liegt der Landkreis Donau-Ries voll im bayernweiten Trend. 204 Ehen wurden geschieden – und damit 34 weniger als im Vorjahr.
In der Stadt Donauwörth sieht es so aus: Von denen, die sich scheiden ließen, sagte jeder Dritte später nochmals „ja“, berichtet das Standesamt. Dann aber meistens das letzte Mal. Eben bis dass der Tod sie scheidet.
Auch wenn die Mehrzahl der Antragsteller Frauen sind, werden fast alle Scheidungen im gegenseitigen Einverständnis gestellt. Im Normalfall erkennt der Gesetzgeber eine gescheiterte Ehe an, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben. Nur bei einem geringen Teil wird laut Statistik längere Zeit vor Gericht gestritten.
Wer Kinder hat, bei dem bleibt es meistens beim gemeinsamen Sorgerecht. Ein Gericht schaltet sich nicht mit ein, es sei denn, das Sorgerecht wird von einem Ehepartner ausdrücklich beantragt. Wenn die Vermählten doch noch etwas an ihrer Beziehung retten möchten, können sie eine Eheberatung in Anspruch nehmen. Diese bietet beispielsweise die Ehe- Familien- und Lebensberatung Donauwörth an. Die Leiterin der Beratungsstelle, Ursula Texier, kann von einigen positiven Erfahrungen berichten. Bei ihr kommen viele Betroffene zum ersten Beratungsgespräch mit dem Gedanken, sich trennen zu wollen. Nach einem ersten Termin mit einem neutralen Berater, der versucht zu verstehen und zu formulieren, wie es zu der gekommen ist, welche Bedürfnisse vielleicht unerfüllt geblieben sind, kommen aber Texier zufolge viele Ratsuchende zu weiteren Gesprächen. Sie fühlen sich ermutigt, doch in die Partnerschaft zu investieren und mit Hilfe eines Dritten neue Wege gehen zu können.
„Bei Paaren, bei denen sich ein Partner bereits mit einer festen Trennungsabsicht kommt, wird es schwerer. Aber auch hier gelingt es manchmal, doch noch das Blatt zu wenden, wobei der Gehende eine andere Perspektive einnimmt und einen neuen Versuch startet“, sagt die Psychologin. Und weiter: „Natürlich erfordert das von beiden Partnern die Bereitschaft, sich auf Veränderungen einzulassen und die Reflexion, die Verantwortung für den eigenen Anteil an der Krise anzuerkennen. Es kommt – wenn auch selten – vor, dass Ehen durch ein Gericht wieder aufgehoben werden. Dies passiert zum Beispiel, wenn einer der Ehepartner zur Heirat gezwungen oder arglistig getäuscht wurde oder nicht in Besitz seiner geistigen Kräfte war. Solche Fälle kamen nach Auskunft des Amtsgerichts Nördlingen in den vergangeKrise nen sechs Jahren im Landkreis Donau-Ries lediglich ein- bis zweimal vor.
Auch wenn eine Trennung nicht immer gütlich abläuft, behalten die meisten Geschiedenen ihren bei der Hochzeit angenommenen Namen. Zum vorherigen Namen zu wechseln, ist einfach und läuft unkompliziert ab. Man muss nur ein Formular vom Standesamt ausfüllen und eine Gebühr von 25 Euro bezahlen, schon hat man seinen alten Namen wieder und kann vielleicht leichter in einen neuen Lebensabschnitt starten.