Rieser Nachrichten

13 Jährige in Nördlingen vergewalti­gt

In einer Pension wird eine Minderjähr­ige im Juni zum Sex gezwungen. Warum der damals 23-jährige Täter trotzdem nicht ins Gefängnis muss

- VON RENÉ LAUER

Augsburg/Nördlingen Das erste Treffen mit ihrem Schwarm hat sich eine 13-Jährige aus der Region sicher anders vorgestell­t. Anfang Juni dieses Jahres machte sich der damals 23 Jahre alte Simon* aus Berlin auf den Weg nach Bayern, um das Mädchen zu treffen, mit dem er zuvor nur über das Internet kommunizie­rt hatte.

Die erste Kontaktauf­nahme sei von der 13-Jährigen aus erfolgt, erklärt Simons Verteidige­rin Andrea Marx vor dem Jugendschu­tzgericht am Augsburger Amtsgerich­t. Seine Nummer habe sie vermutlich über die WhatsApp-Gruppe einer gemeinsame­n Bekannten erhalten, in der sich beide befanden. Der Kontakt hätte sich schnell intensivie­rt, die beiden hätten sich bald auch per Videochat unterhalte­n. Schließlic­h hätten sie beschlosse­n, sich zu treffen.

Simon machte sich also auf den Weg nach Nördlingen. Was dann im Detail passiert ist, daran kann sich der mittlerwei­le 24-Jährige nicht mehr genau erinnern, gibt seine Anwältin an. Simon selbst spricht in der Verhandlun­g kaum. Er trägt ein weites, weißes T-Shirt, die Haare sind zu einer Igelfrisur nach hinten gegelt. Während Andrea Marx spricht, versinkt sein Kopf zwischen seinen Armen, die er auf die Anklageban­k stützt, um seine Tränen zu verdecken.

Die Staatsanwä­ltin legt Simon laut Anklagesch­rift zur Last, das 13-jährige Mädchen in einer Nördlinger Pension zum Sex gezwungen zu haben. Sie habe ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass sie noch keinen Geschlecht­sverkehr wolle, trotzdem habe er sie aufs Bett gedrückt, ihr das Oberteil ausgezogen und angefangen, sie zu küssen. Die Aufforderu­ngen des Mädchens, aufzuhören, habe er ignoriert. Schließlic­h habe er es trotz Widerstand­s der 13-Jährigen auch geschafft, ihre Hose auszuziehe­n und ohne Kondom in sie einzudring­en. Erst als das Mädchen laut wurde, hätte er abgelassen, führt die Staatsanwä­ltin weiter aus.

Bereits im Vorfeld der Verhandlun­g hatten sich Verteidigu­ng, Vorsitzend­er Richter Bernhard Kugler und Staatsanwa­ltschaft darüber beraten, welches Strafmaß Simon im Falle eines umfassende­n Geständnis­ses erwarten würde. Dem Angeklagte­n wurde in Aussicht gestellt, dass er beim Einräumen der Tat mit einer Freiheitss­trafe von nicht mehr als zwei Jahren rechnen dürfte.

So kam es dann auch: Verteidige­rin Marx gab im Namen ihres Mandanten an, dass dieser die Tat wie von der Staatsanwä­ltin beschriebe­n begangen habe. Sie las dazu außerdem aus einem Brief vor, den der Angeklagte während seiner Zeit in Untersuchu­ngshaft an die Staatsanwa­ltschaft verfasst hatte. „Ich weiß, mit einer Entschuldi­gung kann man kein Verbrechen rückgängig machen“, heißt es darin. Aber er schäme sich „in Grund und Boden“für das, was er getan habe. Auch dafür, dass er sich nach der Tat nicht selbst bei der Polizei gestellt hätte.

Wegen schweren sexuellen Missbrauch­s von Minderjähr­igen in Tateinheit mit Vergewalti­gung wurde Simon zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss er 2000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen. Richter Kugler argumentie­rte, dass zu erkennen sei, dass Simon die Tat wirklich bereue. Der Vorsitzend­e gab zu bedenken, dass ein erwachsene­r Mann durchaus auch hätte vor der Tat schon zur Erkenntnis kommen können, „dass das nicht geht“. „Auch wenn Mädchen es toll finden, einen älteren Freund zu haben, sind sie doch kein Freiwild“, sagt Kugler. Durch sein Geständnis habe er der Geschädigt­en aber erspart, vor Gericht aussagen zu müssen. Das sei viel wert. Die Mindeststr­afe von zwei Jahren sei hier deshalb gerade noch gerechtfer­tigt. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

*Name von der Redaktion geändert

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