13 Jährige in Nördlingen vergewaltigt
In einer Pension wird eine Minderjährige im Juni zum Sex gezwungen. Warum der damals 23-jährige Täter trotzdem nicht ins Gefängnis muss
Augsburg/Nördlingen Das erste Treffen mit ihrem Schwarm hat sich eine 13-Jährige aus der Region sicher anders vorgestellt. Anfang Juni dieses Jahres machte sich der damals 23 Jahre alte Simon* aus Berlin auf den Weg nach Bayern, um das Mädchen zu treffen, mit dem er zuvor nur über das Internet kommuniziert hatte.
Die erste Kontaktaufnahme sei von der 13-Jährigen aus erfolgt, erklärt Simons Verteidigerin Andrea Marx vor dem Jugendschutzgericht am Augsburger Amtsgericht. Seine Nummer habe sie vermutlich über die WhatsApp-Gruppe einer gemeinsamen Bekannten erhalten, in der sich beide befanden. Der Kontakt hätte sich schnell intensiviert, die beiden hätten sich bald auch per Videochat unterhalten. Schließlich hätten sie beschlossen, sich zu treffen.
Simon machte sich also auf den Weg nach Nördlingen. Was dann im Detail passiert ist, daran kann sich der mittlerweile 24-Jährige nicht mehr genau erinnern, gibt seine Anwältin an. Simon selbst spricht in der Verhandlung kaum. Er trägt ein weites, weißes T-Shirt, die Haare sind zu einer Igelfrisur nach hinten gegelt. Während Andrea Marx spricht, versinkt sein Kopf zwischen seinen Armen, die er auf die Anklagebank stützt, um seine Tränen zu verdecken.
Die Staatsanwältin legt Simon laut Anklageschrift zur Last, das 13-jährige Mädchen in einer Nördlinger Pension zum Sex gezwungen zu haben. Sie habe ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass sie noch keinen Geschlechtsverkehr wolle, trotzdem habe er sie aufs Bett gedrückt, ihr das Oberteil ausgezogen und angefangen, sie zu küssen. Die Aufforderungen des Mädchens, aufzuhören, habe er ignoriert. Schließlich habe er es trotz Widerstands der 13-Jährigen auch geschafft, ihre Hose auszuziehen und ohne Kondom in sie einzudringen. Erst als das Mädchen laut wurde, hätte er abgelassen, führt die Staatsanwältin weiter aus.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatten sich Verteidigung, Vorsitzender Richter Bernhard Kugler und Staatsanwaltschaft darüber beraten, welches Strafmaß Simon im Falle eines umfassenden Geständnisses erwarten würde. Dem Angeklagten wurde in Aussicht gestellt, dass er beim Einräumen der Tat mit einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren rechnen dürfte.
So kam es dann auch: Verteidigerin Marx gab im Namen ihres Mandanten an, dass dieser die Tat wie von der Staatsanwältin beschrieben begangen habe. Sie las dazu außerdem aus einem Brief vor, den der Angeklagte während seiner Zeit in Untersuchungshaft an die Staatsanwaltschaft verfasst hatte. „Ich weiß, mit einer Entschuldigung kann man kein Verbrechen rückgängig machen“, heißt es darin. Aber er schäme sich „in Grund und Boden“für das, was er getan habe. Auch dafür, dass er sich nach der Tat nicht selbst bei der Polizei gestellt hätte.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Tateinheit mit Vergewaltigung wurde Simon zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss er 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Richter Kugler argumentierte, dass zu erkennen sei, dass Simon die Tat wirklich bereue. Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass ein erwachsener Mann durchaus auch hätte vor der Tat schon zur Erkenntnis kommen können, „dass das nicht geht“. „Auch wenn Mädchen es toll finden, einen älteren Freund zu haben, sind sie doch kein Freiwild“, sagt Kugler. Durch sein Geständnis habe er der Geschädigten aber erspart, vor Gericht aussagen zu müssen. Das sei viel wert. Die Mindeststrafe von zwei Jahren sei hier deshalb gerade noch gerechtfertigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
*Name von der Redaktion geändert