Rieser Nachrichten

Ein Faustschla­g und viele Fragen

Auf einer Party kommt es in Hainsfarth zu Tumulten. Ein junger Mann wird verletzt, kann sich jedoch an nichts mehr erinnern. Auch bei anderen Zeugen schwächelt das Gedächtnis

- VON RENÉ LAUER HIER SAGEN SIE IHRE MEINUNG

Nördlingen/Hainsfarth Auf mancher Feier kommt es zu Raufereien, das kann passieren – vor allem, wenn viel Alkohol im Spiel ist. Gerade wenn mehrere Gäste zusehen, sollte es im Nachhinein ein Leichtes sein, die Beteiligte­n zu identifizi­eren. Könnte man meinen. Die Wahrheitsf­indung bei einer Schlägerei auf einer Party in Hainsfarth erwies sich vor dem Jugendschu­tzgericht im Nördlinger Amtsgerich­t jedenfalls als schwierig.

Laut Anklagesch­rift sollen ein Jugendlich­er und ein junger Erwachsene­r aus dem Ries einen Hainsfarth­er im Eingangsbe­reich der Feier im Würgegriff festgehalt­en und ihn geschlagen haben. Der Ältere der beiden soll einen gezielten Schlag ins Gesicht des Geschädigt­en ausgeführt haben. Beide Angeklagte­n gaben jedoch an, nicht in den Tumult verwickelt gewesen zu sein. Der Ältere meinte, er hätte den Geschädigt­en nur aus dem Getümmel gezogen, weil dieser mit geballten Fäusten auf einen Bekannten losging. Später sei er mitsamt dem Hainsfarth­er gestürzt und habe sich am Bein verletzt. Der jüngere Angeklagte hätte ihm dann aufgeholfe­n, wie dieser selbst zu Protokoll gab. An der Schlägerei beteiligt hätte er sich zuvor aber nicht, was seine Freundin bezeugte.

Das Problem: Der Geschädigt­e gibt an, sich an keinerlei Details mehr zu erinnern. „Es ist einfach alles dunkel“, sagt er während der Verhandlun­g. Im Gesicht hatte er durch mindestens einen Faustschla­g starke Schwellung­en und Hämatome erlitten, was der Vorsitzend­e Richter Andreas Krug mit Bildern vom Tatabend verdeutlic­hte. Die Erinnerung­en würden erst nach der Tat wieder einsetzen, sagt der Geschädigt­e, der angibt, „nur ein paar Bier“getrunken zu haben. Bei der Polizei hatte der 22-Jährige noch in jener Nacht ausgesagt, er hätte auf der Feier kaum noch alleine stehen können. Doch auch die Erinnerung daran schien verblasst zu sein.

Ähnlich ging es einem Zeugen, der die Tat aus nächster Nähe gesehen haben will. Bei der Polizei hatte er zunächst den jüngeren Angeklagte­n als einen der Schläger ausgemacht, seine Aussage aber später wieder korrigiert. Den älteren Angeklagte­n hat er als denjenigen identifizi­ert, der beim Geschädigt­en zugeschlag­en hat. Dabei blieb er auch in der Verhandlun­g, schien jedoch weder Gericht noch Staatsanwa­lt- schaft nachdrückl­ich zu überzeugen. Erst nach längerem Überlegen und dem Eingeständ­nis, sich wegen des hohen Alkoholkon­sums („so um die sieben oder acht Bier“) nur noch bruchstück­haft an den Abend zu erinnern, gab er an, dass der ältere Angeklagte „definitiv“zugeschlag­en habe. Auch seine Freundin und

Mindestens einen Faustschla­g ins Gesicht

Weitere Zeugen werden gehört

deren Bekannte müssten das gesehen haben.

Weil allerdings weder die, noch die Sicherheit­sleute, die die Schlägerei aufgelöst haben, als Zeugen geladen waren oder bei der Polizei ausgesagt hatten, entschied Richter Andreas Krug das Verfahren mit allen Zeugen erneut zur Verhandlun­g zu bringen. Das dürfte wohl Ende des Jahres der Fall sein. »

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