Ein Faustschlag und viele Fragen
Auf einer Party kommt es in Hainsfarth zu Tumulten. Ein junger Mann wird verletzt, kann sich jedoch an nichts mehr erinnern. Auch bei anderen Zeugen schwächelt das Gedächtnis
Nördlingen/Hainsfarth Auf mancher Feier kommt es zu Raufereien, das kann passieren – vor allem, wenn viel Alkohol im Spiel ist. Gerade wenn mehrere Gäste zusehen, sollte es im Nachhinein ein Leichtes sein, die Beteiligten zu identifizieren. Könnte man meinen. Die Wahrheitsfindung bei einer Schlägerei auf einer Party in Hainsfarth erwies sich vor dem Jugendschutzgericht im Nördlinger Amtsgericht jedenfalls als schwierig.
Laut Anklageschrift sollen ein Jugendlicher und ein junger Erwachsener aus dem Ries einen Hainsfarther im Eingangsbereich der Feier im Würgegriff festgehalten und ihn geschlagen haben. Der Ältere der beiden soll einen gezielten Schlag ins Gesicht des Geschädigten ausgeführt haben. Beide Angeklagten gaben jedoch an, nicht in den Tumult verwickelt gewesen zu sein. Der Ältere meinte, er hätte den Geschädigten nur aus dem Getümmel gezogen, weil dieser mit geballten Fäusten auf einen Bekannten losging. Später sei er mitsamt dem Hainsfarther gestürzt und habe sich am Bein verletzt. Der jüngere Angeklagte hätte ihm dann aufgeholfen, wie dieser selbst zu Protokoll gab. An der Schlägerei beteiligt hätte er sich zuvor aber nicht, was seine Freundin bezeugte.
Das Problem: Der Geschädigte gibt an, sich an keinerlei Details mehr zu erinnern. „Es ist einfach alles dunkel“, sagt er während der Verhandlung. Im Gesicht hatte er durch mindestens einen Faustschlag starke Schwellungen und Hämatome erlitten, was der Vorsitzende Richter Andreas Krug mit Bildern vom Tatabend verdeutlichte. Die Erinnerungen würden erst nach der Tat wieder einsetzen, sagt der Geschädigte, der angibt, „nur ein paar Bier“getrunken zu haben. Bei der Polizei hatte der 22-Jährige noch in jener Nacht ausgesagt, er hätte auf der Feier kaum noch alleine stehen können. Doch auch die Erinnerung daran schien verblasst zu sein.
Ähnlich ging es einem Zeugen, der die Tat aus nächster Nähe gesehen haben will. Bei der Polizei hatte er zunächst den jüngeren Angeklagten als einen der Schläger ausgemacht, seine Aussage aber später wieder korrigiert. Den älteren Angeklagten hat er als denjenigen identifiziert, der beim Geschädigten zugeschlagen hat. Dabei blieb er auch in der Verhandlung, schien jedoch weder Gericht noch Staatsanwalt- schaft nachdrücklich zu überzeugen. Erst nach längerem Überlegen und dem Eingeständnis, sich wegen des hohen Alkoholkonsums („so um die sieben oder acht Bier“) nur noch bruchstückhaft an den Abend zu erinnern, gab er an, dass der ältere Angeklagte „definitiv“zugeschlagen habe. Auch seine Freundin und
Mindestens einen Faustschlag ins Gesicht
Weitere Zeugen werden gehört
deren Bekannte müssten das gesehen haben.
Weil allerdings weder die, noch die Sicherheitsleute, die die Schlägerei aufgelöst haben, als Zeugen geladen waren oder bei der Polizei ausgesagt hatten, entschied Richter Andreas Krug das Verfahren mit allen Zeugen erneut zur Verhandlung zu bringen. Das dürfte wohl Ende des Jahres der Fall sein. »