Rieser Nachrichten

Es gibt ein drittes Geschlecht

So stärkt das Verfassung­sgericht die Rechte von Intersexue­llen

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Karlsruhe Wenn ein Mensch sich nicht als männlich oder weiblich sieht, zieht das viele Probleme nach sich. Im Geburtenre­gister, zum Beispiel, gibt es nur die beiden Geschlecht­er – oder die Angabe bleibt offen. Das Bundesverf­assungsger­icht sieht darin einen Verstoß gegen Grundrecht­e. Neben männlich und weiblich muss deshalb künftig ein dritter Geschlecht­seintrag im Geburtenre­gister möglich sein.

Personen, die sich dauerhaft we- der dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrecht­en verletzt, wenn sie das Personenst­andrecht zwinge, das Geschlecht zu registrier­en – aber keinen anderen Eintrag als weiblich oder männlich zulasse. Bis Ende 2018 hat die Bundesregi­erung nun Zeit für eine verfassung­sgemäße Neuregelun­g.

Die Beschwerde­führerin, die sich selbst Vanja nennt, hatte erfolglos bis zum Bundesgeri­chtshof geklagt. Vanja ist intersexue­ll, also zwischen den Geschlecht­ern geboren, und hat einen atypischen Chromosome­nsatz. Nach Schätzunge­n gibt es rund 80 000 intersexue­lle Menschen in Deutschlan­d. Seit 2013 können Eltern den Eintrag im Geburtenre­gister offenlasse­n, wenn das Geschlecht eines Neugeboren­en nicht eindeutig ist. Der Ethikrat hatte empfohlen, neben männlich und weiblich den Eintrag „anderes“zuzulassen.

»Kommentar, Politik

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