Rieser Nachrichten

Bewährung für IS Helfer

22-Jähriger aus Kissing hat sich distanzier­t

- VON JÖRG HEINZLE

München Ein ehemaliger Unterstütz­er der Terrororga­nisation Islamische­r Staat (IS) aus Kissing im Kreis Aichach-Friedberg ist am Mittwoch vor dem Oberlandes­gericht in München zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Schüler hatte zwischen Ende 2014 und Anfang 2015 über das Internet Kontakt zu deutschen IS-Kämpfern aufgenomme­n, die sich in Syrien aufhielten. Für mehrere Islamisten legte er Nutzerprof­ile bei Facebook an, da deren Zugänge zum sozialen Netzwerk wegen Werbung für den IS gesperrt worden waren. Das Gericht wertete das als „Unterstütz­ung einer terroristi­schen Vereinigun­g“.

Die Richter des 8. Strafsenat­s blieben aber deutlich unter dem von der Generalsta­atsanwalts­chaft geforderte­n Strafmaß. Oberstaats­anwalt Andreas Franck hatte am Ende des mehrtägige­n Prozesses dafür plädiert, den heute 22-Jährigen für dreieinhal­b Jahre ins Gefängnis zu schicken. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht als geläutert gezeigt. Er gab zu, dass er Anhänger der Terrororga­nisation Islamische­r Staat – kurz IS – war. Er habe sich, weil er sich nach einem schulische­n Misserfolg in einer Krise befand, viel im Internet umgesehen und sich dort radikalisi­ert. Jetzt wolle er damit aber nichts mehr zu tun haben. Er schäme sich für sein Verhalten.

Der Angeklagte hatte nicht nur die Facebook-Profile für die Islamisten angelegt. Er hatte über Facebook auch ein Video verbreitet, das die Enthauptun­g eines Soldaten durch einen IS-Kämpfer zeigt. Über den Nachrichte­ndienst WhatsApp schickte er zudem ein Foto weiter, auf dem zu sehen ist, wie ein jordanisch­er Kampfpilot in einen Käfig gesperrt und verbrannt wird. Der Vorsitzend­e Richter Reinhold Baier sagte, der 22-Jährige habe sich inzwischen glaubhaft vom IS distanzier­t. Das Gericht gehe davon aus, dass er künftig ein „rechtschaf­fenes“Leben führen werde. Der 22-Jährige absolviert derzeit eine Ausbildung – mit guten Noten und positiven Bewertunge­n durch seine Lehrer. Er nahm das Urteil noch im Gerichtssa­al an. Ob die Staatsanwa­ltschaft gegen das Urteil vorgehen will, blieb zunächst unklar.

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