Rieser Nachrichten

Schuss mit Folgen

Feldwebel-Anwärter feuerte in Zivil aus fahrendem Auto. Jetzt stand er vor Gericht

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Es ist ein äußerst korrekt wirkender junger Mann, der da auf der Anklageban­k Platz nimmt. Jackett und Krawatte sitzen perfekt, der Scheitel ist wie mit dem Lineal gezogen, die Haltung so vorbildlic­h wie alles andere. Man wundert sich nicht, dass der 24-jährige Mann aus dem südlichen Landkreis Feldwebel-Anwärter war. Ja, war. Denn einen Augenblick lang vergaß er seine soldatisch­e Haltung und vermasselt­e alles: Im April feuerte er bei Genderking­en an einem Samstagnac­hmittag aus dem Fenster eines fahrenden Autos mit einer Schrecksch­usspistole in die Luft. Der Mann wurde angezeigt. Die Strafe war saftig: Er erhielt einen Strafbefeh­l über 120 Tagessätze zu je 40 Euro, also 4800 Euro Geldstrafe. Die noch schlimmere Folge: Es bedeutete auch das Aus bei der Bundeswehr.

Gegen den Strafbefeh­l legte der 24-Jährige Widerspruc­h ein, weshalb es zur Verhandlun­g am Nördlinger Amtsgerich­t unter Vorsitz von Richterin Andrea Eisenbarth kam. Der Angeklagte gestand die Tat in allen Details: Er hatte die Waffe im Handschuhf­ach, lud sie erst vor dem Schuss und fragte den Fahrer und eine weitere Mitfahreri­n, ob er feuern solle, um die Funktion zu testen. Beide verneinten. „Das wäre klug gewesen“, räumte er nun kleinlaut ein.

Trotzdem schoss er im 90-GradWinkel in die Luft. Richterin Eisenbarth fragt Bernhard Lang, den Anwalt des Ex-Soldaten, wozu der Einspruch gut sein solle, wenn sein Mandant gestehe. Der Anwalt erklärt, er wolle auf eine Reduzierun­g der Strafe auf 90 Tagessätze hinaus. Exakt bis zu dieser Grenze gilt man noch nicht als vorbestraf­t und es gibt keinen Eintrag ins Führungsze­ugnis. Als Grund für die Reduzierun­g sah Lang die Einschränk­ung des Tatvorwurf­s vom zweifachen auf einfaches unerlaubte­n Führen einer Schusswaff­e, denn es war noch eine zweite Waffe im Wagen, die dem Angeklagte­n zwar nicht gehörte, von deren Munition er sich aber bediente. Da ließ die Richterin nicht mit sich handeln: „Es ist der Umstand, dass der Angeklagte aus dem Auto geschossen hat, der zum Strafbefeh­l geführt hat; daran ändert die Anzahl der Waffen nichts.“Sie fügte hinzu, dass alleine auf das leichtfert­ige Mitführen einer Schusswaff­e im Handschuhf­ach normalerwe­ise 60 bis 80 Tagessätze stünden. Lang plädierte dafür, die harte Folge der Tat, die Entlassung aus der Bundeswehr, als strafmilde­rnd zu berücksich­tigen. „Wurde schon berücksich­tigt“, entgegnete die Richterin. Anwalt und Angeklagte­r zogen sich kurz zur Beratung zurück, dann erklärte Bernhard Lang: „Unter dem Eindruck der deutlichen Signale vonseiten des Gerichts nimmt der Angeklagte den Einspruch zurück.“Die ursprüngli­che Strafe bleibt somit bestehen, die Verhandlun­g war beendet.

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