Schuss mit Folgen
Feldwebel-Anwärter feuerte in Zivil aus fahrendem Auto. Jetzt stand er vor Gericht
Nördlingen Es ist ein äußerst korrekt wirkender junger Mann, der da auf der Anklagebank Platz nimmt. Jackett und Krawatte sitzen perfekt, der Scheitel ist wie mit dem Lineal gezogen, die Haltung so vorbildlich wie alles andere. Man wundert sich nicht, dass der 24-jährige Mann aus dem südlichen Landkreis Feldwebel-Anwärter war. Ja, war. Denn einen Augenblick lang vergaß er seine soldatische Haltung und vermasselte alles: Im April feuerte er bei Genderkingen an einem Samstagnachmittag aus dem Fenster eines fahrenden Autos mit einer Schreckschusspistole in die Luft. Der Mann wurde angezeigt. Die Strafe war saftig: Er erhielt einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 40 Euro, also 4800 Euro Geldstrafe. Die noch schlimmere Folge: Es bedeutete auch das Aus bei der Bundeswehr.
Gegen den Strafbefehl legte der 24-Jährige Widerspruch ein, weshalb es zur Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Andrea Eisenbarth kam. Der Angeklagte gestand die Tat in allen Details: Er hatte die Waffe im Handschuhfach, lud sie erst vor dem Schuss und fragte den Fahrer und eine weitere Mitfahrerin, ob er feuern solle, um die Funktion zu testen. Beide verneinten. „Das wäre klug gewesen“, räumte er nun kleinlaut ein.
Trotzdem schoss er im 90-GradWinkel in die Luft. Richterin Eisenbarth fragt Bernhard Lang, den Anwalt des Ex-Soldaten, wozu der Einspruch gut sein solle, wenn sein Mandant gestehe. Der Anwalt erklärt, er wolle auf eine Reduzierung der Strafe auf 90 Tagessätze hinaus. Exakt bis zu dieser Grenze gilt man noch nicht als vorbestraft und es gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Als Grund für die Reduzierung sah Lang die Einschränkung des Tatvorwurfs vom zweifachen auf einfaches unerlaubten Führen einer Schusswaffe, denn es war noch eine zweite Waffe im Wagen, die dem Angeklagten zwar nicht gehörte, von deren Munition er sich aber bediente. Da ließ die Richterin nicht mit sich handeln: „Es ist der Umstand, dass der Angeklagte aus dem Auto geschossen hat, der zum Strafbefehl geführt hat; daran ändert die Anzahl der Waffen nichts.“Sie fügte hinzu, dass alleine auf das leichtfertige Mitführen einer Schusswaffe im Handschuhfach normalerweise 60 bis 80 Tagessätze stünden. Lang plädierte dafür, die harte Folge der Tat, die Entlassung aus der Bundeswehr, als strafmildernd zu berücksichtigen. „Wurde schon berücksichtigt“, entgegnete die Richterin. Anwalt und Angeklagter zogen sich kurz zur Beratung zurück, dann erklärte Bernhard Lang: „Unter dem Eindruck der deutlichen Signale vonseiten des Gerichts nimmt der Angeklagte den Einspruch zurück.“Die ursprüngliche Strafe bleibt somit bestehen, die Verhandlung war beendet.