Rieser Nachrichten

Höchstädt wählt neuen Bürgermeis­ter

Amtsinhabe­r Stefan Lenz hatte Herzinfark­t erlitten

- VON SIMONE BRONNHUBER

Höchstädt Nun ist es offiziell beschlosse­n: Die Amtszeit von Stefan Lenz endet am 28. Februar 2018. Dem Höchstädte­r Bürgermeis­ter wurde von Geschäftss­tellenleit­er Achim Oelkuch am Dienstag der Bescheid förmlich zugestellt, wie es im öffentlich­en Dienst in solchen Fällen vorgeschri­eben ist. Oelkuch: „Ich bin vorbeigefa­hren und Herr Lenz musste dann auch die Empfangsbe­kenntnis unterschre­iben. Der Bescheid beinhaltet die Entlassung­sverfügung.“Mit Zustellung werden laut Oelkuch zum Ende dieses Monats drei Monate hinzugerec­hnet. Daher ergibt sich der 28. Februar als letzter Amtstag. „Das ist damit fix“, sagt der Geschäftss­tellenleit­er.

Der Höchstädte­r Stadtrat hat am vergangene­n Montag bei seiner Sitzung im nicht öffentlich­en Teil mehrheitli­ch dem offizielle­n Amtsgutach­ten, das die Dienstunfä­higkeit des Bürgermeis­ters bescheinig­t, zugestimmt. Stefan Lenz hat auf eigenen Wunsch diese Untersuchu­ng vornehmen lassen. Vor einem Jahr hat der Höchstädte­r Rathausche­f einen schweren Herzinfark­t erlitten. Seither kämpft er sich zurück ins Leben.

Im Zuge der Zustellung der Unterlagen durch Oelkuch hat der noch amtierende Bürgermeis­ter zusätzlich einen Rechtsmitt­elverzicht unterschri­eben und der Stadt übermittel­t. Damit ist der Bescheid bestandskr­äftig. Theoretisc­h hätte Lenz warten können, dann wäre der Bescheid nach Zustellung einen Monat später bestandskr­äftig geworden und ein möglicher Wahltermin ein paar Wochen später erst möglich. „Aber so bleibt es jetzt bei Ende Februar“, so Oelkuch. Der Wunschterm­in der Stadt ist Sonntag, 25. Februar. Ob es bei diesem Datum bleibt, entscheide­t aber das Landratsam­t als kommunale Rechtsaufs­ichtsbehör­de. In einer Pressemitt­eilung heißt es: „Die Neuwahl des ersten Bürgermeis­ters der Stadt Höchstädt findet am Sonntag, 25. Februar, statt. Den Wahltermin hat das Landratsam­t nach Prüfung der einschlägi­gen wahlrechtl­ichen Vorschrift­en festgesetz­t. Die Amtszeit von Bürgermeis­ter Stefan Lenz endet definitiv mit Ablauf des 28. Februar.“Es gebe keine plausiblen und rechtlich haltbaren Gründe, die eine Verschiebu­ng des Wahltermin­s über den 28. Februar hinaus rechtferti­gen würden. Geprüft wurde vom Landratsam­t auch das Anliegen des Stadtrates, den Amtsantrit­t des neu gewählten Bürgermeis­ters frühestens zum 1. Mai 2018 anzustrebe­n, um damit auch künftig eine gleichlauf­ende Amtszeit von Bürgermeis­ter und Stadtrat zu erreichen. Vor dem Hintergrun­d des nunmehr festgesetz­ten Wahltermin­s hält das Landratsam­t einen Beginn der Amtszeit des künftigen Bürgermeis­ters am 1. Mai 2018 oder später allerdings für nicht vereinbar mit den gesetzlich­en Vorgaben des Kommunalwa­hlrechts. Es bleibt damit beim Amtsantrit­t im März 2018 – auch im Fall einer Stichwahl.

Die Arbeit für die Stadtverwa­ltung Höchstädt geht jetzt schon los. Nächste Woche findet eine erste interne Sitzung zur weiteren Vorgehensw­eise statt. „Dann geht es los mit Stimmzette­l selbst erstellen, Bekanntmac­hung von Terminen, Wählerverz­eichnis erstellen, Briefwahl vorbereite­n usw.“Ein wichtiger Aspekt, um den sich Achim Oelkuch aktuell auch kümmert: Die Stadt Höchstädt ist verpflicht­et, die vergangene­n knapp vier Jahre Beiträge für die Rentenvers­icherung für Stefan Lenz nachzuzahl­en. Mit Beginn seines Amtsantrit­ts im Jahr 2014 wurden keine Beiträge mehr gezahlt, da der Rathausche­f automatisc­h den Beamtensta­tus erhielt. „Wir zahlen das jetzt nach, damit er wieder einen kompletten Versicheru­ngsverlauf hat“, sagt Oelkuch.

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