Höchstädt wählt neuen Bürgermeister
Amtsinhaber Stefan Lenz hatte Herzinfarkt erlitten
Höchstädt Nun ist es offiziell beschlossen: Die Amtszeit von Stefan Lenz endet am 28. Februar 2018. Dem Höchstädter Bürgermeister wurde von Geschäftsstellenleiter Achim Oelkuch am Dienstag der Bescheid förmlich zugestellt, wie es im öffentlichen Dienst in solchen Fällen vorgeschrieben ist. Oelkuch: „Ich bin vorbeigefahren und Herr Lenz musste dann auch die Empfangsbekenntnis unterschreiben. Der Bescheid beinhaltet die Entlassungsverfügung.“Mit Zustellung werden laut Oelkuch zum Ende dieses Monats drei Monate hinzugerechnet. Daher ergibt sich der 28. Februar als letzter Amtstag. „Das ist damit fix“, sagt der Geschäftsstellenleiter.
Der Höchstädter Stadtrat hat am vergangenen Montag bei seiner Sitzung im nicht öffentlichen Teil mehrheitlich dem offiziellen Amtsgutachten, das die Dienstunfähigkeit des Bürgermeisters bescheinigt, zugestimmt. Stefan Lenz hat auf eigenen Wunsch diese Untersuchung vornehmen lassen. Vor einem Jahr hat der Höchstädter Rathauschef einen schweren Herzinfarkt erlitten. Seither kämpft er sich zurück ins Leben.
Im Zuge der Zustellung der Unterlagen durch Oelkuch hat der noch amtierende Bürgermeister zusätzlich einen Rechtsmittelverzicht unterschrieben und der Stadt übermittelt. Damit ist der Bescheid bestandskräftig. Theoretisch hätte Lenz warten können, dann wäre der Bescheid nach Zustellung einen Monat später bestandskräftig geworden und ein möglicher Wahltermin ein paar Wochen später erst möglich. „Aber so bleibt es jetzt bei Ende Februar“, so Oelkuch. Der Wunschtermin der Stadt ist Sonntag, 25. Februar. Ob es bei diesem Datum bleibt, entscheidet aber das Landratsamt als kommunale Rechtsaufsichtsbehörde. In einer Pressemitteilung heißt es: „Die Neuwahl des ersten Bürgermeisters der Stadt Höchstädt findet am Sonntag, 25. Februar, statt. Den Wahltermin hat das Landratsamt nach Prüfung der einschlägigen wahlrechtlichen Vorschriften festgesetzt. Die Amtszeit von Bürgermeister Stefan Lenz endet definitiv mit Ablauf des 28. Februar.“Es gebe keine plausiblen und rechtlich haltbaren Gründe, die eine Verschiebung des Wahltermins über den 28. Februar hinaus rechtfertigen würden. Geprüft wurde vom Landratsamt auch das Anliegen des Stadtrates, den Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters frühestens zum 1. Mai 2018 anzustreben, um damit auch künftig eine gleichlaufende Amtszeit von Bürgermeister und Stadtrat zu erreichen. Vor dem Hintergrund des nunmehr festgesetzten Wahltermins hält das Landratsamt einen Beginn der Amtszeit des künftigen Bürgermeisters am 1. Mai 2018 oder später allerdings für nicht vereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlrechts. Es bleibt damit beim Amtsantritt im März 2018 – auch im Fall einer Stichwahl.
Die Arbeit für die Stadtverwaltung Höchstädt geht jetzt schon los. Nächste Woche findet eine erste interne Sitzung zur weiteren Vorgehensweise statt. „Dann geht es los mit Stimmzettel selbst erstellen, Bekanntmachung von Terminen, Wählerverzeichnis erstellen, Briefwahl vorbereiten usw.“Ein wichtiger Aspekt, um den sich Achim Oelkuch aktuell auch kümmert: Die Stadt Höchstädt ist verpflichtet, die vergangenen knapp vier Jahre Beiträge für die Rentenversicherung für Stefan Lenz nachzuzahlen. Mit Beginn seines Amtsantritts im Jahr 2014 wurden keine Beiträge mehr gezahlt, da der Rathauschef automatisch den Beamtenstatus erhielt. „Wir zahlen das jetzt nach, damit er wieder einen kompletten Versicherungsverlauf hat“, sagt Oelkuch.