Für den Feuerwehr Einsatz zahlen
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Nördlinger Wehren wurde erneuert. Ordnungsamtschef Landgraf betont, man werde „mit Fingerspitzengefühl“agieren
Nördlingen Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat unter anderem angeregt, die Pauschalsätze der Kosten für die Nördlinger Feuerwehren in der bisherigen Satzung zu prüfen und genauer zu differenzieren. Die Satzung wurde im Jahr 2004 hauptsächlich erlassen, um Einsätze bei Ölspuren und Türöffnungen mit den betreffenden Verursachern abrechnen zu können. Mittlerweile werden auch falsch ausgelöste Alarme von Brandmeldern abgerechnet.
Die Stadtverwaltung erstellte auf der Basis einer Mustervorlage eine neue Kostensatzung mit einer sehr detaillierten Einzelposten-Kalkulation. Zusätzlich wurden Punkte wie Serviceleistungen für nicht-städtische Feuerwehren aufgenommen, etwa das Waschen von Schutzkleidung, Wäsche und Prüfung von Schläuchen oder Ausbildung. Den Satz für Personalkosten erhöhte man von 12,78 auf 24 Euro pro Stunde. Maßnahmen zur Personenrettung können nicht abgerechnet werden, wobei die Frage auftaucht, was zur Rettung gehört und was nicht.
An- und Abfahrten zählen zwangsläufig zum Rettungseinsatz; deshalb können nur Tätigkeiten zwischen der Übergabe des Opfers an die Rettungsdienste und der Rückfahrt berechnet werden. Dazu zählen etwa Reinigungsarbeiten oder Absperren und Ausleuchten von Unfallstellen für Gutachter. Falsch- und Fehlalarme werden abgerechnet, wobei der entsprechende Wortlaut der Satzung identisch mit dem des Gesetzes ist. Die Pauschalkosten wurden von 330 auf 425 Euro je halbe Stunde Einsatzzeit erhöht.
Der Prüfungsverband sah es als kritisch an, dass bislang alle nach Einsätzen abgerechneten Personalkosten an die Feuerwehrvereine weitergeleitet wurden, weil es dafür keine klare Rechtsgrundlage wie eben eine genau ausformulierte Satzung gab. Ordnungsamts-Leiter Jürgen Landgraf, der dem Hauptund Finanzausschuss im Stadtrat die Neufassung der Satzung erläuterte, sprach sich im Einklang mit den Räten dafür aus, den Vereinen auch künftig zumindest die Hälfte der abgerechneten Kosten weiterzuleiten. Es würde berechtigten Unmut erregen, wenn die Stadt Nördlingen Geld für letztendlich ehrenamtliche Arbeit kassieren würde – Feuerwehrleute rücken entweder in ihrer Freizeit aus oder werden von den Firmen bei Fortzahlung des Lohnes freigestellt.
Außerdem fließe von den Feuerwehrvereinen ein Vielfaches der abgerechneten Gelder wieder zurück, da diese einen großen Teil ihrer Anschaffungen aus eigenen Mitteln bezahlen, was schließlich wieder der Stadt zugute komme. Landgraf machte auch deutlich, dass in jedem einzelnen Fall „mit Fingerspitzengefühl“vorgegangen werde. So werde man der Witwe eines geretteten und später verstorbenen Unfallopfers später mit Sicherheit keine Rechnung stellen. Auch werde man Firmen, die unentgeltlich Mitarbeiter für Feuerwehreinsätze abstellen, keine Falsch- oder Fehlalarme berechnen.
Die differenzierte Abrechnung wird dadurch erleichtert, dass Kommunen seit einem Jahr Zugriff auf die elektronische Einsatznachbearbeitung ihrer Feuerwehren haben, deren Daten dann als Grundlage der Abrechnungen genutzt werden können. Der Haupt- und Finanzausschuss verabschiedete als Beschlussvorschlag an die Hauptsitzung jeweils einstimmig die aktualisierte Abrechnungsfassung sowie den Zusatz, dass 50 Prozent der abgerechneten Kosten als freiwillige Leistung der Stadt an die entsprechenden Feuerwehrvereine abgeführt werden.
Das würde Unmut erregen