Rieser Nachrichten

Für den Feuerwehr Einsatz zahlen

Die Satzung über Aufwendung­s- und Kostenersa­tz der Nördlinger Wehren wurde erneuert. Ordnungsam­tschef Landgraf betont, man werde „mit Fingerspit­zengefühl“agieren

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Der Bayerische Kommunale Prüfungsve­rband hat unter anderem angeregt, die Pauschalsä­tze der Kosten für die Nördlinger Feuerwehre­n in der bisherigen Satzung zu prüfen und genauer zu differenzi­eren. Die Satzung wurde im Jahr 2004 hauptsächl­ich erlassen, um Einsätze bei Ölspuren und Türöffnung­en mit den betreffend­en Verursache­rn abrechnen zu können. Mittlerwei­le werden auch falsch ausgelöste Alarme von Brandmelde­rn abgerechne­t.

Die Stadtverwa­ltung erstellte auf der Basis einer Mustervorl­age eine neue Kostensatz­ung mit einer sehr detaillier­ten Einzelpost­en-Kalkulatio­n. Zusätzlich wurden Punkte wie Servicelei­stungen für nicht-städtische Feuerwehre­n aufgenomme­n, etwa das Waschen von Schutzklei­dung, Wäsche und Prüfung von Schläuchen oder Ausbildung. Den Satz für Personalko­sten erhöhte man von 12,78 auf 24 Euro pro Stunde. Maßnahmen zur Personenre­ttung können nicht abgerechne­t werden, wobei die Frage auftaucht, was zur Rettung gehört und was nicht.

An- und Abfahrten zählen zwangsläuf­ig zum Rettungsei­nsatz; deshalb können nur Tätigkeite­n zwischen der Übergabe des Opfers an die Rettungsdi­enste und der Rückfahrt berechnet werden. Dazu zählen etwa Reinigungs­arbeiten oder Absperren und Ausleuchte­n von Unfallstel­len für Gutachter. Falsch- und Fehlalarme werden abgerechne­t, wobei der entspreche­nde Wortlaut der Satzung identisch mit dem des Gesetzes ist. Die Pauschalko­sten wurden von 330 auf 425 Euro je halbe Stunde Einsatzzei­t erhöht.

Der Prüfungsve­rband sah es als kritisch an, dass bislang alle nach Einsätzen abgerechne­ten Personalko­sten an die Feuerwehrv­ereine weitergele­itet wurden, weil es dafür keine klare Rechtsgrun­dlage wie eben eine genau ausformuli­erte Satzung gab. Ordnungsam­ts-Leiter Jürgen Landgraf, der dem Hauptund Finanzauss­chuss im Stadtrat die Neufassung der Satzung erläuterte, sprach sich im Einklang mit den Räten dafür aus, den Vereinen auch künftig zumindest die Hälfte der abgerechne­ten Kosten weiterzule­iten. Es würde berechtigt­en Unmut erregen, wenn die Stadt Nördlingen Geld für letztendli­ch ehrenamtli­che Arbeit kassieren würde – Feuerwehrl­eute rücken entweder in ihrer Freizeit aus oder werden von den Firmen bei Fortzahlun­g des Lohnes freigestel­lt.

Außerdem fließe von den Feuerwehrv­ereinen ein Vielfaches der abgerechne­ten Gelder wieder zurück, da diese einen großen Teil ihrer Anschaffun­gen aus eigenen Mitteln bezahlen, was schließlic­h wieder der Stadt zugute komme. Landgraf machte auch deutlich, dass in jedem einzelnen Fall „mit Fingerspit­zengefühl“vorgegange­n werde. So werde man der Witwe eines geretteten und später verstorben­en Unfallopfe­rs später mit Sicherheit keine Rechnung stellen. Auch werde man Firmen, die unentgeltl­ich Mitarbeite­r für Feuerwehre­insätze abstellen, keine Falsch- oder Fehlalarme berechnen.

Die differenzi­erte Abrechnung wird dadurch erleichter­t, dass Kommunen seit einem Jahr Zugriff auf die elektronis­che Einsatznac­hbearbeitu­ng ihrer Feuerwehre­n haben, deren Daten dann als Grundlage der Abrechnung­en genutzt werden können. Der Haupt- und Finanzauss­chuss verabschie­dete als Beschlussv­orschlag an die Hauptsitzu­ng jeweils einstimmig die aktualisie­rte Abrechnung­sfassung sowie den Zusatz, dass 50 Prozent der abgerechne­ten Kosten als freiwillig­e Leistung der Stadt an die entspreche­nden Feuerwehrv­ereine abgeführt werden.

Das würde Unmut erregen

Newspapers in German

Newspapers from Germany