A.tv – Programm
Teleshopping a.tv Gesundheit; Die Halswir belsäule als Ursache für Arm und Na ckenschmerzen sowie für Gangstörungen. Gäste: Wirbelsäulenexperten der Hessing park Clinic Dr. Felix Hohmann und Prof. Matthias Oertel.
Auf ein Bier mit...; Gast: Vik tor Worms. Er folgte auf Dieter Thomas Heck in der Hitparade und war als Unter haltungsschef beim ZDF für Wetten dass? verantwortlich.
18.00 Uhr a.tv aktuell
18.30 Uhr Land & Leute
18.45 Uhr a.tv Tipps & Trends
19.00 Uhr a.tv aktuell
19.30 Uhr a.tv Gartenträume; Thema: Torwart Andreas Luthe.
Am Puls; Thema: Ausbil dungsmöglichkeiten in der Akademie für Gesundheitsberufe und Gespräch über Gürtelrose. Gesundheitstipp. „Hygiene – wie wichtig ist richtiges Händewaschen“. a.tv Tipps & Trends
Land & Leute
Lug ins Land a.tv aktuell schen Werk, Würzburger Straße 13, Nörd lingen, Tel.: 09081/290700, Beratungs termine nach tel. Vereinbarung.
Tel.: 09081/29014 13, Un terstützungs und Entlastungsangebote für Menschen mit Behinderung jeden Al ters und deren Angehörige. Frauenhaus Nordschwaben, 09 06/24 23 00, 0906/242300, Bera tung und Schutz für Frauen mit ihren Kin dern, Aufnahme Tag und Nacht. Tel. des Vereins: 09074/922109.
089/19240, rund um die
Glücksspielberatung, erreichbar Mo 9 11 Uhr, Di 8 11 Uhr unter Tel.: 0906/70011315.
Hospizgruppe
09 06/7 00 16 41, Kostenlose, fachliche Beratung und Begleitung für Schwerkran ke und deren Angehörige. Tel. 0906/7001641.
Ltg. Vera Mayer und Renate Plettke. Infor mationen unter Tel. 0906/7001641. (Treffen jeden 1. Montag im Monat, um 19 Uhr, Kath. Gemeindehaus Harburg, Am Kirchberg 2; auch in den Ferien).
Grund und Mittelschule Harburg, Schul straße 2, Harburg: Mo, Di, Mi 14 15.30 Uhr, Do 16 17 Uhr, Fr 7.45 9.15 Uhr. Tel. 0 90 80/9 23 79 33. E Mail: schulamt inklusionsberatung@donau ries.de. Integrationsfachdienst, Beratung und Unterstützung von (schwer)behinderten Menschen bei der Arbeitsplatzsuche durch den IFD Donauwörth, Tel. 0906/2999903, bzw. bei Problemen im Arbeitsleben durch den IFD Nördlingen, Tel.: 09081/29070 33.
Beratung zu Hartz IV, bei finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, CaDW Ausweise, Würzburger Straße 13, Nördlin gen, Tel.: 09081/29070 11. Nördlinger Nachbarschaftshilfe, Notruf Telefon für Kinder und Jugend liche,
Psycholog. Beratungsstelle (Erzie hungs , Familien u. Jugendberatung),
der Tagesstätte für psychisch kranke Men schen der Lebenshilfe Donau Ries, Kontakt: 09081/29014 11. Mo Do 8.30 16 Uhr, Fr 8.30 14 Uhr, Baldinger Straße 41, Nördlingen.
örtliche Außenstelle Nördlingen, Tel: 09081/4120; Infotel: 116006 zum Nahtarif rund um die Uhr.
– 20. Nov. 2017 Nr. 1 Bekanntmachung
Im Auftrag des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken wird Folgendes veröffentlicht:
Verfahren Fürnheim - Dorferneuerung
Stadt Wassertrüdingen, Landkreis Ansbach Schlussfeststellung
Das Verfahren Fürnheim wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Fürnheim sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach) einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokuments unter der Adresse poststelle@ale-mfr.bayern.de eingelegt werden.
Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/ rechtsbehelf entnommen werden.
- Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.
Hinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Projekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken/137283/)
Ansbach, 10.11.2017 Gerhard Jörg, Ltd. Baudirektor Fremdingen, 17.11.2017 Merkt Erster Bürgermeister