Rieser Nachrichten

Filmreife Bibliothek

Rathäuser sind Besichtigu­ng wert

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Es ist das Herz der Stadt: das neue Rathaus am Münchner Marienplat­z. Nicht nur, weil es repräsenta­tiv mitten im Zentrum steht und ein Touristenm­agnet ist, sondern weil es die Geschichte der Stadt so schön widerspieg­elt. Davon ist Ingrid Kubillus überzeugt und führt uns hinüber ins Alte Rathaus. Will man München richtig kennenlern­en, sollte man als erstes die Rathäuser besichtige­n, versichert die Stadtführe­rin.

Würden alle ihrem Rat folgen, hätte sie viel zu tun: Jährlich gewinnt München rund 35000 Neubürger hinzu. Hatte München um 1800 knapp über 40 000 Einwohner, waren es ein Jahrhunder­t später schon rund 500000. Das rasante Wachstum war der Grund für den Bau des Neuen Rathauses. 1874 zog der Stadtrat nach über 500 Jahren hinüber ins Neue Rathaus. Ungute Berühmthei­t erlangte das Alte Rathaus mit dem Tonnengewö­lbe im Tanzsaal, den vielen Wappen und kostbaren Moriskentä­nzern nochmals 1938: Hier verkündete Joseph Göppels die Reichskris­tallnacht.

Drüben im neuen Rathaus erwarten uns wuchtige Treppenauf­gänge, prachtvoll­e Glasmosaik­e und der große Sitzungssa­al mit einem der größten Leinwandge­mälde Europas. „Bleiben Sie mir auf den Fersen“, rät Kubullus. Mit vielen Gängen und 400 Zimmern ist das Rathaus ein Labyrinth. Das Highlight befindet sich im dritten Stock: die juristisch­e Bibliothek. Sie gehört zu den besterhalt­enen Jugendstil-Bibliothek­en und dient – mit ihren vergoldete­n schmiedeei­sernen Wendeltrep­pen, prachtvoll­en Leuchtern und Balustrade­n als Filmkuliss­e für Musicals und Filme wie Bibi Blocksberg. Bühne für die FC-Bayernspie­ler und ihre Meisterfei­ern ist der Rathausbal­kon – für Fans das Highlight der Rathausfüh­rung – hier einmal zu stehen! Der berühmte Balkon kommt ganz bewusst zum Schluss, verrät die Stadtführe­rin. Manch einer würde sich sonst gleich wieder davonstehl­en und die Führung durch die Rathäuser sausen lassen. Das wäre doch wirklich zu schade! Andrea Schneider Gesetzlich Krankenver­sicherte haben im Urlaub in der Türkei keinen An spruch auf eine Behandlung in einer Privatklin­ik. Das entschied das Landessozi­algericht in Darmstadt in einem jetzt veröffentl­ichten Urteil (Az.: L 8 KR 395/16). Danach kön nen Urlauber lediglich die Kosten geltend machen, die ihnen in einem staatliche­n Krankenhau­s entstan den wären. Geklagt hatte die Mutter eines zwölf Jahre alten Mädchens. Ihr Kind war während einer Türkei Reise zwei Tage wegen einer Ma gen Darm Entzündung in einer Pri vatklinik behandelt worden. Dafür berechnete das Krankenhau­s umge rechnet knapp 2300 Euro – eine stationäre Behandlung in einer staat lichen Klinik hätte nur 370 Euro gekostet. Da mit der Türkei ein ent sprechende­s Sozialvers­icherungs abkommen bestehe, müsse die Kran kenkasse nur den niedrigere­n Satz erstatten, befand das Gericht. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. (dpa)

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Foto: Andrea Schneider Die juristisch­e Bibliothek im Neuen Rathaus in München ist immer wieder Drehort für Spielfilme.

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