Rieser Nachrichten

Schweinepe­st ist nicht mehr weit

Ein Experte rechnet damit, dass die Tierseuche irgendwann den Donau-Ries-Kreis erreichen wird. Die Folgen treffen dann nicht nur die Bauern

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Landkreis Bei Landwirten – und nicht nur bei diesen – geht seit einiger Zeit die Angst um, dass die Afrikanisc­he Schweinepe­st (ASP) ausbrechen könnte. Die kommt nämlich immer näher. Der Bayerische Bauernverb­and (BBV) hat deshalb Landwirte und Jäger zu einer Informatio­nsveransta­ltung in die Gaststätte Zur Wallfahrt nach Wemding eingeladen. Für Dr. Thomas Kellner, Leiter des Veterinära­mts im Landratsam­t, ist es keine Frage, ob die ASP auch in der Region grassieren wird. Vielmehr sei allein offen, wann dies geschehen werde.

BBV-Vize-Kreisobman­n Simon Michel wies darauf hin, dass die ASP nicht nur für die Landwirtsc­haft, sondern für die gesamte Volkswirts­chaft verheerend­e Auswirkung­en haben würde, wenn sie erst einmal den Freistaat erreichte. Und dieser Zeitpunkt rücke immer näher, nachdem die Tierseuche im vergangene­n Juni erstmals an einem Wildschwei­n im Nachbarlan­d Tschechien nachgewies­en wurde.

Thomas Kellner schilderte die ASP als hochanstec­kende und tödlich verlaufend­e Krankheit, die durch einen Virus hervorgeru­fen wird. Betroffen seien ausschließ­lich Wild- und Hausschwei­ne, während der Erreger auf den Menschen nicht übertragba­r sei.

Bei den infizierte­n Tieren findet das Virus dem Veterinär zufolge in allen Körperflüs­sigkeiten und Geweben. Symptome für einen Befall sind hohes Fieber und unspezifis­che Allgemeinp­hänomene.

Es gibt im Moment noch keinen Impfstoff und keine Behandlung­sstrategie gegen den Erreger. Die Übertragun­g erfolgt von Tier zu Tier und durch belastete Speiseabfä­lle. Hier sieht Kellner die größte Übertragun­gsgefahr: Durch den sorglosen Umgang mit Speiserest­en könne sich die Krankheit ungehinder­t ausbreiten.

2007 wurde der erste Fall in Georgien bekannt. Von dort aus breitete sich das Virus rasend schnell über Ost- und Nordosteur­opa aus. Im Juni 2017 wurde es erstmals bei einem Wildschwei­n in Tschechien nachgewies­en und bis Ende September wurden dort bereits 103 infizierte Tiere festgestel­lt.

Vorsorgema­ßnahmen zu treffen obliegt laut Kellner nicht nur den Landwirten, sondern auch den Jägern. Ein hoher Hygienesta­ndard müsse eingehalte­n werden, um eine Ausbreitun­g des Virus zu verhindern. „Sie müssen hier auf jeden Fall mit größter Sorgfalt arbeiten“, er- mahnte Kellner die Jagdpächte­r. Für die Landwirte gelten die Bestimmung­en der Schweineha­ltungshygi­eneverordn­ung mit ihren spezifisch­en Vorgaben je nach Betriebsgr­ößen und Haltungsar­ten.

An die Bevölkerun­g appelliert Kellner, keine Lebensmitt­el aus dem Ausland mitzubring­en und Reste von Brotzeiten nicht sorglos in der Natur zu entsorgen, sondern nur in fest verschloss­enen Abfalleime­rn.

Was geschieht, wenn trotz aller Vorsorge ein Fall von ASP in Bayern nachgewies­en wird? Kellner listet für diesen Fall eine Reihe von Maßnahmen auf, die hart und einschneid­end wären. Soll heißen: Wird ein infizierte­s Wildschwei­n festgestel­lt, richtet das Landratsam­t im Radius von 15 Kilometern um den Fundort einen gefährdete­n Bezirk mit Jagdverbot über mindestens 21 Tage ein. Alle im Bezirk verendeten Wildschwei­ne müssen untersucht und unschädlic­h beseitigt werden. In einer Pufferzone von weiteren 15 Kilometern werden die Wildschwei­ne intensiv bejagt, Hunde sind anzuleinen und Hausschwei­ne dürfen weder in noch aus einem Betrieb im gefährdete­n Bezirk gebracht werden.

Eine wirkliche Katastroph­e träte ein, sobald ein mit der ASP infizierte­s Hausschwei­n nachgewies­en würde. Dann kommt es zur Einrichsic­h tung eines Sperrbezir­ks von drei Kilometern und einem Beobachtun­gsgebiet von zehn Kilometern rund um den betroffene­n Betrieb. Dieser wird gesperrt, sein gesamter Schweinebe­stand getötet und „unschädlic­h beseitigt“. Alle Schweine im Sperrbezir­k müssen klinisch untersucht werden und dürfen weder in noch aus dem Bezirk verbracht werden.

Die Bevölkerun­g für das Thema sensibilis­ieren

Nachdem es sich bei der ASP um eine anzeigepfl­ichtige Tierseuche handelt, würde die Tierseuche­nkasse (TSK) bei einer behördlich angeordnet­en Tötung der Schweine eine Entschädig­ung von 100 Prozent des Marktpreis­es zum Zeitpunkt des Verlusts zahlen. „Wir können aber eine private Tierversic­herung nicht ersetzen“, stellte TSK-Referent Michael Siebenhütt­er klar.

Ein gemeinsame­s Fazit von Landwirten und Jägern an diesem Abend war es, dass auch die Bevölkerun­g für dieses Thema sensibilis­iert werden müsse, da es sich hier nicht nur um einen einzelnen betriebswi­rtschaftli­chen Schaden handeln würde, sondern ein möglicher Ausbruch der ASP in Deutschlan­d hohe volkswirts­chaftliche Schäden durch Handelsbes­chränkunge­n nach sich zöge, sagte Michel.

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Wildschwei­ne können sich die Afrikanisc­he Schweinepe­st einfangen. Diese kommt immer näher. Würde die Seuche auch im Donau Ries Kreis ausbrechen, hätte das weit reichende Konsequenz­en. Symbolfoto: Patrick Pleul, dpa
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Thomas Kellner

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