Schweinepest ist nicht mehr weit
Ein Experte rechnet damit, dass die Tierseuche irgendwann den Donau-Ries-Kreis erreichen wird. Die Folgen treffen dann nicht nur die Bauern
Landkreis Bei Landwirten – und nicht nur bei diesen – geht seit einiger Zeit die Angst um, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausbrechen könnte. Die kommt nämlich immer näher. Der Bayerische Bauernverband (BBV) hat deshalb Landwirte und Jäger zu einer Informationsveranstaltung in die Gaststätte Zur Wallfahrt nach Wemding eingeladen. Für Dr. Thomas Kellner, Leiter des Veterinäramts im Landratsamt, ist es keine Frage, ob die ASP auch in der Region grassieren wird. Vielmehr sei allein offen, wann dies geschehen werde.
BBV-Vize-Kreisobmann Simon Michel wies darauf hin, dass die ASP nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die gesamte Volkswirtschaft verheerende Auswirkungen haben würde, wenn sie erst einmal den Freistaat erreichte. Und dieser Zeitpunkt rücke immer näher, nachdem die Tierseuche im vergangenen Juni erstmals an einem Wildschwein im Nachbarland Tschechien nachgewiesen wurde.
Thomas Kellner schilderte die ASP als hochansteckende und tödlich verlaufende Krankheit, die durch einen Virus hervorgerufen wird. Betroffen seien ausschließlich Wild- und Hausschweine, während der Erreger auf den Menschen nicht übertragbar sei.
Bei den infizierten Tieren findet das Virus dem Veterinär zufolge in allen Körperflüssigkeiten und Geweben. Symptome für einen Befall sind hohes Fieber und unspezifische Allgemeinphänomene.
Es gibt im Moment noch keinen Impfstoff und keine Behandlungsstrategie gegen den Erreger. Die Übertragung erfolgt von Tier zu Tier und durch belastete Speiseabfälle. Hier sieht Kellner die größte Übertragungsgefahr: Durch den sorglosen Umgang mit Speiseresten könne sich die Krankheit ungehindert ausbreiten.
2007 wurde der erste Fall in Georgien bekannt. Von dort aus breitete sich das Virus rasend schnell über Ost- und Nordosteuropa aus. Im Juni 2017 wurde es erstmals bei einem Wildschwein in Tschechien nachgewiesen und bis Ende September wurden dort bereits 103 infizierte Tiere festgestellt.
Vorsorgemaßnahmen zu treffen obliegt laut Kellner nicht nur den Landwirten, sondern auch den Jägern. Ein hoher Hygienestandard müsse eingehalten werden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. „Sie müssen hier auf jeden Fall mit größter Sorgfalt arbeiten“, er- mahnte Kellner die Jagdpächter. Für die Landwirte gelten die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung mit ihren spezifischen Vorgaben je nach Betriebsgrößen und Haltungsarten.
An die Bevölkerung appelliert Kellner, keine Lebensmittel aus dem Ausland mitzubringen und Reste von Brotzeiten nicht sorglos in der Natur zu entsorgen, sondern nur in fest verschlossenen Abfalleimern.
Was geschieht, wenn trotz aller Vorsorge ein Fall von ASP in Bayern nachgewiesen wird? Kellner listet für diesen Fall eine Reihe von Maßnahmen auf, die hart und einschneidend wären. Soll heißen: Wird ein infiziertes Wildschwein festgestellt, richtet das Landratsamt im Radius von 15 Kilometern um den Fundort einen gefährdeten Bezirk mit Jagdverbot über mindestens 21 Tage ein. Alle im Bezirk verendeten Wildschweine müssen untersucht und unschädlich beseitigt werden. In einer Pufferzone von weiteren 15 Kilometern werden die Wildschweine intensiv bejagt, Hunde sind anzuleinen und Hausschweine dürfen weder in noch aus einem Betrieb im gefährdeten Bezirk gebracht werden.
Eine wirkliche Katastrophe träte ein, sobald ein mit der ASP infiziertes Hausschwein nachgewiesen würde. Dann kommt es zur Einrichsich tung eines Sperrbezirks von drei Kilometern und einem Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. Dieser wird gesperrt, sein gesamter Schweinebestand getötet und „unschädlich beseitigt“. Alle Schweine im Sperrbezirk müssen klinisch untersucht werden und dürfen weder in noch aus dem Bezirk verbracht werden.
Die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren
Nachdem es sich bei der ASP um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, würde die Tierseuchenkasse (TSK) bei einer behördlich angeordneten Tötung der Schweine eine Entschädigung von 100 Prozent des Marktpreises zum Zeitpunkt des Verlusts zahlen. „Wir können aber eine private Tierversicherung nicht ersetzen“, stellte TSK-Referent Michael Siebenhütter klar.
Ein gemeinsames Fazit von Landwirten und Jägern an diesem Abend war es, dass auch die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert werden müsse, da es sich hier nicht nur um einen einzelnen betriebswirtschaftlichen Schaden handeln würde, sondern ein möglicher Ausbruch der ASP in Deutschland hohe volkswirtschaftliche Schäden durch Handelsbeschränkungen nach sich zöge, sagte Michel.