In der Disco ausgerastet
Eine Gruppe macht sich beim Tanzen über andere Frauen lustig. Da tritt eine 29-Jährige zu
Nördlingen Es ist wie bei Dr. Jekyll und Mr. Hyde, genauer gesagt Mrs. Hyde: Auf der Anklagebank in der Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Helmut Beyschlag sitzt eine gepflegte 29-jährige Rieser Frau – sie arbeitet in einem Sozialberuf, hat zwei Kinder, der Mann übt einen ordentlichen Handwerksberuf aus. Doch in der Nördlinger Disco brach Ende Juli eine ganz andere Persönlichkeit aus ihr heraus: Sie beschimpfte lautstark andere weibliche Gäste und trat eine von ihnen grundlos so heftig in den Bauch, dass die Frau ins Krankenhaus musste, sich erbrach und Blut spuckte. Zwei Wochen lang musste sie krank geschrieben werden.
Mrs. Hyde tobte danach noch so laut und heftig, dass sich selbst die Türsteher nicht mehr zu helfen wussten und die Polizei riefen. Sowohl Polizei als auch Zeugen schlossen aus, dass übermäßiger Alkoholgenuss im Spiel war.
Schon als der Angeklagten nach Verlesung der Anklageschrift das Wort erteilt wird, scheint sich die Mrs. Hyde in ihr wieder zu melden: Sie schildert ihre Version, wird dabei nicht ausfallend, echauffiert sich aber sofort laut und erregt. Richter Beyschlag vermutet von Anfang an: „Wenn sie hier im Saal unter lauter friedfertigen Menschen in Rage geraten, dann je vielleicht erst recht in einer angespannten Situation in der Disco?“
Was die Frau erzählt, ist unbegreiflich im wahrsten Wortsinn, der Richter kann darin nicht den Ansatz eines Grundes für eine Gewalt-Eskalation erkennen: Die Angeklagte schildert, wie sich eine Gruppe anderer Frauen über die Weise, wie sie und ihre Freundin tanzten, lustig gemacht hätten, indem sie sie nachäfften.
Das habe sie als aufkeimende Eskalation interpretiert, sei deshalb mit ihrer Freundin nach draußen gegangen. Da sei die andere Frau auf sie zu gerannt, sie selbst habe, ebenfalls wieder aus Angst vor einer Eskalation, eine Schutzhaltung eingenommen, wozu sie das Knie anzog, in das die Angreiferin dann gelaufen sein musste. Der Richter schüttelt immer wieder den Kopf: „Mit herumalbernden Menschen so in Streit zu geraten, ist völlig widerrsinnig“, stellt er fest. Auch für eine „Schutzhaltung“könne er keinen Grund sehen, für ein Anziehen des Knies erst recht nicht. Und dass die andere Frau so heftig ins Knie lief, dass sie Blutergüsse davontrug, ins Krankenhaus musste und sich erbrach, grenze ja schon an Klassiker wie „Der ist mir in den Bierkrug gelaufen, Herr Richter.“
Bei den Zeugen gibt es ein Problem: Aussagen aus dem Freundeskreis des Opfers stimmen zum Teil stark überein und riechen nach Absprache, der einzige neutrale Zeuge erscheint nicht; man telefoniert ihm noch hinterher, dann belegt ihn der Richter in Abwesenheit mit einem Ordnungsgeld von 240 Euro. Als Helmut Beyschlag der Angeklagten gegenüber andeutet: „Das Pendel neigt sich nicht zu Ihren Gunsten“und hinzufügt, dass laut Polizeibericht auch vom neutralen Zeugen keine Wende zu erwarten sei, legt die Frau ein Geständnis ab – halbherzig und eher genervt. Genau so wie in der Anklageschrift sei es nicht gewesen, relativiert Mrs. Hyde das Geständnis.
Richter Beyschlag beraumt einen zweiten Verhandlungstag an – es wird seine letzte Verhandlung vor dem Ruhestand. Wie erwartet, bestätigt der wichtigste, neutrale Zeuge den Tatvorwurf bis hin zu Details. Er lässt lediglich offen, ob die Angeklagte mit dem Knie oder dem Fuß zugestoßen hat, weshalb Richter Beyschlag den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, die den Schuh als Waffe voraussetzt, abmildert zur weniger schweren vorsätzlichen Körperverletzung. Er verhängt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und als Auflage eine Zahlung von 1000 Euro an den Kinderschutzbund. „Mrs. Hyde“räumt die Vorwürfe der Beleidigung und der Körperverletzung ein, beharrt aber buchstäblich bis zur letzten Minute auf ihrer Notwehr-Version.