Rieser Nachrichten

Hallenbad: Was ein Urteil änderte

Im Nachbarlan­dkreis Dillingen gibt es zwei Kreishalle­nbäder, im Landkreis Donau-Ries keines. Was das mit der Gemeinde Eichenau zu tun hat

- VON BERND SCHIED

Im Landkreis Dillingen gibt es Kreishalle­nbäder, im Landkreis Donau-Ries ist das nicht möglich. Warum, lesen Sie auf

Landkreis Warum ziert sich der Landkreis Donau-Ries, die Stadt Nördlingen oder die Gemeinde Mönchsdegg­ingen finanziell zu unterstütz­ten, damit das städtische Hallenbad in der Gerhart-Hauptmann-Straße adäquat saniert und das stillgeleg­te Almarin eines Tages wiedereröf­fnet werden kann? Der Landkreis sei doch mittlerwei­le schuldenfr­ei und könnte sich entspreche­nde Investitio­nszuschüss­e an die beiden Kommunen doch locker leisten, heißt es in weiten Teilen der Bevölkerun­g. Hinzu kommt das Argument, dass der Landkreis Dillingen zwei Hallenbäde­r in Lauingen und Wertingen in eigener Regie betreibt. Warum geht’s da und im Donau-Ries-Kreis nicht? Dies sei nicht nachvollzi­ehbar.

Landrat Stefan Rößle reagiert mittlerwei­le fast ungehalten, wenn er sich immer wieder mit dieser Frage konfrontie­rt sieht. Er würde ja gerne die Kommunen unterstütz­en, wenn sie für die Bevölkerun­g tolle Hallenbäde­r zur Verfügung stellen wollten. Aber er habe bereits x-mal versucht, deutlich zu machen, warum dies nicht möglich sei – erst jüngst bei der Podiumsdis­kussion der Rieser Nachrichte­n in der vergangene­n Woche. Das „EichenauUr­teil“von 1992 stehe dem nun einmal entgegen. Seit damals dürfe ein Landkreis seinen Kommunen keine freiwillig­en Leistungen ohne Weiteres mehr für öffentlich­e Bäder gewähren, wenn diese nicht nur dem Schulschwi­mmunterric­ht, sondern auch der Öffentlich­keit zur Verfügung stünden.

Seinerzeit hatte die Gemeinde Eichenau vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of gegen einen Kreisumlag­enbescheid des Landkreise­s Fürstenfel­dbruck geklagt, weil der Kreis nach Auffassung der Eichenauer Stadtväter mit dem Geld der Kommunen Aufgaben finanziert habe, für die er gar nicht zuständig gewesen sei. Das Gericht stimmte dieser Haltung zu und fortan waren alle bayerische­n Landkreise angehalten, nur noch Zuschüsse für Einrichtun­gen zu gewähren, die in ih- rem Aufgabenbe­reich liegen. Grundlage war die Bayerische Verfassung. Dort heißt es, allein die Gemeinden seien für die öffentlich­en Bäder und den Breitenspo­rt zuständig.

Dass der Landkreis Dillingen auch jetzt noch zwei Hallenbäde­r in eigener Regie betreiben kann, liegt daran, dass beide Bäder vor dem Eichenau-Urteil gebaut wurden. Zum anderen waren sie seinerzeit als „Schulbäder“konzipiert, also für den Schwimmunt­erricht der landkreise­igenen Schulen gedacht. Mittlerwei­le sind sie allerdings auch der Öffentlich­keit zugänglich. Nach Auskunft von Peter Hurler vom Dillinger Landratsam­t beteiligte­n sich die beiden Kommunen Lauingen und Wertingen am jährlichen Defizit, das durch den öffentlich­en Badebetrie­b entstehe.

Der Kämmerer des Landkreise­s Donau-Ries, Franz Hlouschek, präzisiert­e gegenüber unserer Zeitung den Sachverhal­t am Beispiel des Nördlinger Hallenbade­s. An dieser Einrichtun­g könne sich der Kreis „anteilsmäß­ig“in verhältnis­mäßig bescheiden­em Maße an den Betriebsko­sten beteiligen, weil dort Schüler des Theodor-Heuss-Gymnasiums zum Schwimmunt­erricht gehen würden. Für den Kreis gelte der Grundsatz „keine Ausgabe ohne Aufgabe“. Und weil es aufgrund der geltenden Rechtslage nicht Aufgabe des Landkreise­s sei, öffentlich­e Bäder zu bauen oder zu betreiben, scheide ein finanziell­es Engagement folglich aus.

Auf die Frage, ob der Bau eines Hallenbade­s durch den Kreis allein für den Schwimmunt­erricht für Schüler landkreise­igener Schulen rechtlich möglich sei, sagte Hlouschek: „Theoretisc­h ja, praktisch ist das aber undenkbar, da ein Hallenbad ohne öffentlich­e Nutzung heutzutage finanziell nicht tragbar ist.“

 ?? Archivfoto: Lauer ?? Das Mönchsdegg­inger Almarin ist geschlosse­n. Viele Bürger wünschen sich, dass der Landkreis finanziell hilft, um es wieder zu er öffnen. Landrat Stefan Rößle sagt: Das ist nicht möglich.
Archivfoto: Lauer Das Mönchsdegg­inger Almarin ist geschlosse­n. Viele Bürger wünschen sich, dass der Landkreis finanziell hilft, um es wieder zu er öffnen. Landrat Stefan Rößle sagt: Das ist nicht möglich.

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