Wer hilft, wenn Pflege nötig ist?
● Ansprechpartner Der Pflegeser vice Bayern dient als erste Informa tions und Anlaufstelle für alle gesetz lich Versicherten zu Fragen rund um das Thema Pflege. Er berät unter der kostenfreien Telefonnummer:
08 00/7 72 11 11. Informationen im In ternet unter www.pflegeservice bay ern.de. Eine neutrale und kostenfreie Beratung, was im Einzelfall zu tun ist, bietet auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Der Sitz in Mün chen ist unter Telefon 089/2 02 08 10 zu erreichen. Im Internet gibt es In formationen unter: www.stiftung pa tientenschutz.de. Befindet sich der Pflegebedürftige noch in einem Kran kenhaus, ist der Sozialdienst in der
Klinik der erste Ansprechpartner, sagt Katrin Andruschow, Expertin für den Bereich Pflege bei der Stiftung Waren test. Muss dagegen von Anfang an die Pflege zu Hause vorbereitet werden, sollte als Erstes mit der Pflegekasse
gesprochen werden, da zügig der Pfle gegrad festzustellen ist. ● Vollmacht und Patientenverfü
gung Jeder volljährige Mensch sollte eine Patientenverfügung, eine Voll macht und eine Betreuungsverfü gung haben. Das betont Kristjan Diehl von der Deutschen Stiftung Patien tenschutz. Das ist keine Altersfrage und unabhängig davon, ob man gesund ist oder Vorerkrankungen hat – einen Unfall kann jeder haben. (huda)