Rieser Nachrichten

Wer hilft, wenn Pflege nötig ist?

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● Ansprechpa­rtner Der Pflegeser vice Bayern dient als erste Informa tions und Anlaufstel­le für alle gesetz lich Versichert­en zu Fragen rund um das Thema Pflege. Er berät unter der kostenfrei­en Telefonnum­mer:

08 00/7 72 11 11. Informatio­nen im In ternet unter www.pflegeserv­ice bay ern.de. Eine neutrale und kostenfrei­e Beratung, was im Einzelfall zu tun ist, bietet auch die Deutsche Stiftung Patientens­chutz. Der Sitz in Mün chen ist unter Telefon 089/2 02 08 10 zu erreichen. Im Internet gibt es In formatione­n unter: www.stiftung pa tientensch­utz.de. Befindet sich der Pflegebedü­rftige noch in einem Kran kenhaus, ist der Sozialdien­st in der

Klinik der erste Ansprechpa­rtner, sagt Katrin Andruschow, Expertin für den Bereich Pflege bei der Stiftung Waren test. Muss dagegen von Anfang an die Pflege zu Hause vorbereite­t werden, sollte als Erstes mit der Pflegekass­e

gesprochen werden, da zügig der Pfle gegrad festzustel­len ist. ● Vollmacht und Patientenv­erfü

gung Jeder volljährig­e Mensch sollte eine Patientenv­erfügung, eine Voll macht und eine Betreuungs­verfü gung haben. Das betont Kristjan Diehl von der Deutschen Stiftung Patien tenschutz. Das ist keine Altersfrag­e und unabhängig davon, ob man gesund ist oder Vorerkrank­ungen hat – einen Unfall kann jeder haben. (huda)

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