Wie lange darf ein Auto an einer Stelle parken?
Auf der einen Seite stehen alle jene, die selbst keinen Parkplatz haben (oder zu wenige eigene Parkplätze für all ihre Autos). Sie stellen den Wagen gerne einfach an den Straßenrand oder einen öffentlichen Parkplatz und lassen ihn dort, wenn sie ihn nicht brauchen – etwa, weil das Wetter zu schlecht zum Fahren ist oder weil man gerade verreist –, auch dort stehen. Und auf der anderen Seite sind die Anwohner. Die sich ärgern, dass die Parkplätze vor der Haustür ständig durch solche Dauerparker belegt sind. Beide Seiten eint eine Frage. Einmal bang, einmal verärgert geäußert: Wie lange darf man eigentlich auf einem öffentlichen Parkplatz stehen bleiben, bevor es einen Strafzettel gibt oder das Auto gar abgeschleppt wird?
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club, besser bekannt als ADAC, hat dazu eine ganz klare Antwort: Solange das Auto zumindest theoretisch am fließenden Verkehr teilnehmen könnte, darf es auf öffentlichen Flächen, auf denen das Parken erlaubt ist, unbegrenzt lange stehen bleiben. So erklärt es ein ADAC-Sprecher. Am fließenden Verkehr teilnehmen heißt: Das Auto muss zugelassen sein und fahren können. Wer also sein Auto mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison auf der Straße stehen lässt, kann unter Umständen Probleme bekommen. Auch wer einen Anhänger, der zum Beispiel nur zwei Räder hat und deshalb nicht fahren kann, im öffentlichen Raum abstellt, muss damit rechnen, sich Ärger einzuhandeln. Natürlich nicht sofort. „Die Frist sind in etwa zwei Wochen“, sagt der ADACSprecher.