Rieser Nachrichten

Wie lange darf ein Auto an einer Stelle parken?

- VON CHRISTINA HELLER hhc@augsburger allgemeine.de

Auf der einen Seite stehen alle jene, die selbst keinen Parkplatz haben (oder zu wenige eigene Parkplätze für all ihre Autos). Sie stellen den Wagen gerne einfach an den Straßenran­d oder einen öffentlich­en Parkplatz und lassen ihn dort, wenn sie ihn nicht brauchen – etwa, weil das Wetter zu schlecht zum Fahren ist oder weil man gerade verreist –, auch dort stehen. Und auf der anderen Seite sind die Anwohner. Die sich ärgern, dass die Parkplätze vor der Haustür ständig durch solche Dauerparke­r belegt sind. Beide Seiten eint eine Frage. Einmal bang, einmal verärgert geäußert: Wie lange darf man eigentlich auf einem öffentlich­en Parkplatz stehen bleiben, bevor es einen Strafzette­l gibt oder das Auto gar abgeschlep­pt wird?

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club, besser bekannt als ADAC, hat dazu eine ganz klare Antwort: Solange das Auto zumindest theoretisc­h am fließenden Verkehr teilnehmen könnte, darf es auf öffentlich­en Flächen, auf denen das Parken erlaubt ist, unbegrenzt lange stehen bleiben. So erklärt es ein ADAC-Sprecher. Am fließenden Verkehr teilnehmen heißt: Das Auto muss zugelassen sein und fahren können. Wer also sein Auto mit Saisonkenn­zeichen außerhalb der Saison auf der Straße stehen lässt, kann unter Umständen Probleme bekommen. Auch wer einen Anhänger, der zum Beispiel nur zwei Räder hat und deshalb nicht fahren kann, im öffentlich­en Raum abstellt, muss damit rechnen, sich Ärger einzuhande­ln. Natürlich nicht sofort. „Die Frist sind in etwa zwei Wochen“, sagt der ADACSprech­er.

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Wer auf zulässigen Flächen parkt, kann lange stehen bleiben. Symbolbild: Bastian Hörmann

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