Rieser Nachrichten

Haushaltsh­ilfe anmelden

- Tmn

Bei der Minijob Zentrale müssen Auf traggeber eine Haushaltsh­ilfe anmel den, die bis 450 Euro im Monat ver dient. „Angemeldet­e Minijobber im Privathaus­halt sind renten und unfall versichert und haben die gleichen Arbeitnehm­errechte wie Vollzeit beschäftig­te, also ein Recht auf be zahlten Urlaub und auf Entgeltfor­tzah lung im Krankheits­fall“, erklärt Piehl. Verzichtet der Auftraggeb­er darauf, kann das versicheru­ngs und haf tungsrecht­liche Folgen haften. Sollte in der Wohnung etwas zu Bruch gehen oder die Putzhilfe sich verletzen, greift kein Versicheru­ngsschutz. Und laut Elke Wieczorek vom DHB Netzwerk Haushalt droht ein Bußgeld bis zu 5000 Euro. Das Anmelden geht einfach: Auf der Homepage der Minijob Zen trale (www.minijob zentrale.de) gibt es ein Formular den sogenannte­n Haushaltss­check. Er muss von Arbeit geber und Arbeitnehm­er ausgefüllt und unterschri­eben werden. Die Mini job Zentrale übernimmt dann die An meldung bei der Sozialvers­icherung. „Man sollte sich eine Erklärung un terschreib­en lassen, dass das Einkom men der Putzhilfe monatlich 450 Euro nicht übersteigt“, rät Wieczorek. Denn verdient die Haushaltsh­ilfe re gelmäßig mehr oder hat mehrere Mini jobs, werden Sozialvers­icherungs und Krankenkas­senbeiträg­e fällig. Der Arbeitgebe­r benötigt dann eine Be triebsnumm­er und muss den Arbeitsloh­n versteuern.

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