Rieser Nachrichten

Hinweise zur Steuererkl­ärung

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Nördlingen Für die elektronis­che Übermittlu­ng von Steuererkl­ärungen und Gewinnermi­ttlungen gelten neue Regeln. Hintergrun­d ist die Umsetzung des Gesetzes zur Modernisie­rung des Besteuerun­gsverfahre­ns, darauf weist Konrad Weiß, Leiter des Finanzamte­s Nördlingen mit Außenstell­e Donauwörth, in einer Pressemitt­eilung hin.

Ab dem 1. Januar 2018 können die Umsatzsteu­erjahreser­klärung, die Gewerbeste­uererkläru­ng, die Erklärung zur Zerlegung der Gewerbeste­uer, Anlage EÜR sowie die Anlage § 34a EStG nur noch elektronis­ch authentifi­ziert beim Finanzamt abgegeben werden. Dadurch entfällt der Versand der Steuererkl­ärung in Papier an das Finanzamt.

Zudem sind künftig die Anlage EÜR und gegebenenf­alls die Anlagen AVEÜR oder AVSE verpflicht­end zu verwenden und elektronis­ch authentifi­ziert an das Finanzamt zu übermittel­n. Die Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständi­g und detaillier­t auszufülle­n. Eine Zusammenfa­ssung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillier­te Eingabemög­lichkeit vorhanden ist, heißt es in der Pressemitt­eilung weiter.

Damit die Steuererkl­ärung elektronis­ch authentifi­ziert abgegeben werden kann, wird ein von Elster unterstütz­tes Zertifikat benötigt, so Weiß. Dieses Zertifikat ist durch Registrier­ung bei „Mein Elster“unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen bekannten Softwarepr­ogrammen oder mit den von der Finanzverw­altung kostenlos unter „Mein Elster“zur Verfügung gestellten Anwendunge­n verwenden. Da der Registrier­ungsvorgan­g wegen der erforderli­chen persönlich­en Identifizi­erung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt Weiß, die Registrier­ung möglichst zeitnah durchzufüh­ren.

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