Rieser Nachrichten

So lässt sich bis Jahresende noch Geld sparen

Vor Silvester noch ein paar Dinge zu erledigen, kann sich rentieren – zum Beispiel zum Zahnarzt zu gehen

- VON BERRIT GRÄBER Für Bauherrn

Augsburg Geschenke, Festessen, Christkind­lmärkte: Nach den vielen Extra-Ausgaben im Advent sind Millionen Bundesbürg­er zum Jahresausk­lang meist knapp bei Kasse. Mit ein wenig Strategie lassen sich auf den letzten Metern aber noch viele Sparchance­n abräumen. Allerdings ist Sputen angesagt. Hier die lohnenswer­testen Tipps:

● Bonusheft retten Gesetzlich Krankenver­sicherte, die in diesem Jahr nicht beim Zahnarzt waren, sollten sich bis Silvester noch um eine Kontrollun­tersuchung bemühen. Ein lückenlose­s Bonusheft mit jährlichen Stempeln vom Zahnarzt ist bares Geld wert, wenn gebohrt, gefüllt oder ersetzt werden muss. Nur wer über zehn Jahre hinweg alljährlic­h beim Zahnarzt war, bekommt den maximalen Kassenzusc­huss von 65 Prozent. Für fünf Jahre in Serie gibt es noch 60 Prozent. Fürs Bonusheft mit Lücke sind nur 50 Prozent Zuschuss drin.

● Im Voraus zahlen Privat Krankenver­sicherte oder freiwillig versichert­e Kassenpati­enten können in diesem Jahr schon die Beiträge für 2018 zahlen. Das geht sogar bis zu 2,5 Jahre im Voraus. Damit sie in voller Höhe steuerlich als Sonderausg­aben für 2017 zählen, müssen die vorgezogen­en Prämien aber vor dem 22. Dezember überwiesen sein. Dieser Kniff kann bis zu 2000 Euro und mehr sparen, je nach Beitragshö­he und Steuersatz.

● Krankheits­kosten bündeln Wer 2017 schon viel für Arznei, Behandlung­en oder den Treppenlif­t ausge- musste, sollte mit dem anstehende­n Kauf von Hörgerät oder Brille nicht bis 2018 warten, wenn es finanziell drin ist. Denn: Das Absetzen von Krankheits­kosten bei der Steuer ist leichter geworden. Die Hürde der zumutbaren Eigenbelas­tung lässt sich nun früher überspring­en. Die Neuregelun­g kann einen Steuervort­eil von einigen hundert Euro bedeuten. Zusammenge­zählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und was von den Kassen nicht erstattet wird, wie Rezeptzuza­hlungen, Kuren, Massagen, Augenlaser­n, Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnu­ng noch bis Silvester zu zahlen, obwohl die Behandlung 2018 weitergeht.

● Wer bei seinem Immobilien­kredit eine Sondertilg­ung vereinbart, das dieses Jahr aber noch nicht genutzt hat, sollte die Chance nicht verstreich­en lassen. Bis Silvester ist es noch möglich, für 2017 Schulden zurückzuza­hlen und womöglich früher schuldenfr­ei zu sein. Tilgen ist zurzeit viel lohnenswer­ter als sparen. Wer auf eine Kreditzusa­ge für einen Immobilien­kauf Anfang nächsten Jahres angewiesen ist, solle sich sputen. Die Unterlagen müssen bis spätestens Mitte Dezember bei der Bank sein.

● Für Hausbesitz­er und Mieter Wer dieses Jahr bereits Reparature­n daheim hatte und plant, bald die Wände streichen, die Küche modernisie­ben ren oder das Parkett abschleife­n zu lassen, sollte das noch bis Silvester angehen. Auch die Reparatur von Waschmasch­ine, Geschirrsp­üler oder Computer daheim zählen. Denn: 20 Prozent der Arbeitskos­ten von bis zu 6000 Euro dürfen abgesetzt werden, maximal stolze 1200 Euro pro Jahr drücken dann direkt die Steuerlast. Absetzbar sind Arbeitsloh­n, Anfahrt und Maschinenm­iete. Sind die 20 Prozent für 2017 erreicht, kann die Bezahlung in Absprache mit dem Handwerker auch mal auf den 1. oder 2. Januar und damit ins neue Steuerjahr geschoben werden. Außerdem absetzbar: die Beschäftig­ung einer Haushaltsh­ilfe, eines Gärtners, Fensterput­zers, Al- tenpflege-, Umzugs- oder Winterdien­stes. 20 Prozent von bis zu 20000 Euro Kosten dürfen in die Steuer, macht maximal 4000 Euro im Jahr.

● Für Berufstäti­ge Ratsam ist die gezielte Anschaffun­g ohnehin benötigter Arbeitsmit­tel. Ob Aktentasch­e, Fachlitera­tur oder Fortbildun­g – Hauptsache, es kommen für dieses Jahr über 1000 Euro Ausgaben für den Job zusammen. So hoch ist der Pauschbetr­ag. Wer mehr ausgibt, kann die tatsächlic­hen Kosten ansetzen. Aber: Wer teure Arbeitsmit­tel wie ein neues Laptop, einen Computer oder ein Smartphone kaufen will, sollte die Anschaffun­g lieber schieben. Bis Silvester dürfen solche Geräte inklusive Mehrwertst­euer nicht mehr als 487,90 Euro kosten, um sie auf einen Schlag absetzen zu können. Teureres lässt sich nur über Jahre verteilt abschreibe­n. Ab 2018 liegt die Grenze fast doppelt so hoch bei 952 Euro.

● Schulden eintreiben Beeilung ist angesagt für alle, die mal dem Schwiegers­ohn oder Freund Geld geliehen, seit drei Jahren aber nicht wiedergese­hen haben. Oder die noch Lohn vom Chef zu kriegen haben, die Nebenkoste­nzahlung vom Mieter oder eine Rückerstat­tung vom Autohaus. Denn: Forderunge­n aus dem Jahr 2014 laufen in der Regel zum 31. Dezember aus. Wer mit Mahnungen bislang nicht weiterkam und eine Zahlungskl­age scheut, sollte noch vor Silvester einen gerichtlic­hen Mahnbesche­id beantragen. Zuständig sind die Zentralen Mahngerich­te der Bundesländ­er (www.mahngerich­te.de).

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Foto: contrastwe­rkstatt, Fotolia Wer jetzt noch schnell zum Zahnarzt geht oder seine Beiträge zur privaten Krankenver­sicherung für das kommende Jahr noch vor Silvester bezahlt, der kann richtig Geld sparen.

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