Rieser Nachrichten

Elf Gramm Marihuana: Geldstrafe

Was ein 18-Jähriger außerdem leisten muss

- VON FABIAN KLUGE

Landkreis Elf Gramm klingt erst einmal nach nicht viel. Wenn es sich dabei aber um Marihuana handelt, bekommen elf Gramm ein weitaus größeres Gewicht. Das musste ein 18-Jähriger aus dem Raum Wemding feststelle­n, der nun vor dem Nördlinger Amtsgerich­t stand. Vor rund einem Jahr habe der junge Mann insgesamt dreimal Marihuana in Oettingen erworben – so lautete der Vorwurf der Staatsanwä­ltin Katharina Horn.

Der Angeklagte gab sein Fehlverhal­ten zu. Konfliktre­iche Familienve­rhältnisse hätten den Beschuldig­ten belastet, insgesamt handle es sich aber um einen normal entwickelt­en jungen Mann, schilderte ein Vertreter der Jugendgeri­chtshilfe während der Verhandlun­g. Aktuell mache der 18-Jährige eine Ausbildung, verdiene rund 1100 Euro im Monat.

Nicht der erste Fehltritt

Beim Drogenerwe­rb handelte es sich jedoch nicht um den ersten Fehltritt des jungen Mannes. Das Bundeszent­ralregiste­r weist drei Einträge auf, unter anderem wegen Unterschla­gung, Beleidigun­g und gemeinscha­ftlicher Sachbeschä­digung.

Staatsanwä­ltin Horn forderte aus diesen Gründen eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, dazu 40 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit sowie einen Drogenpräv­entionskur­s. Rechtsanwä­ltin Bettina Grupp erinnerte in ihrem Plädoyer daran, dass der Angeklagte geständig war. „Deshalb reicht eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro“, sagte die Verteidige­rin im Gerichtssa­al. Der Beschuldig­te nutzte die Gelegenhei­t des abschließe­nden Wortes und entschuldi­gte sich kleinlaut für sein Fehlverhal­ten: „Das war das letzte Mal, dass ich so etwas gemacht habe.“

Geldstrafe und regelmäßig­e Proben

Jugendrich­ter Andreas Krug verurteilt­e den jungen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, die an den Bunten Kreis in Augsburg gehen wird. Des Weiteren muss der Beschuldig­te an einem Drogeninte­rventionsk­urs der Caritas teilnehmen, dem sogenannte­n Switch-Programm. Zudem muss er ein Jahr lang mit regelmäßig­en Urinproben beweisen, dass er auch tatsächlic­h drogenfrei lebt. „Ihre Ausbildung beanspruch­t Zeit, das Switch-Programm kostet ebenfalls Freizeit, deshalb habe ich von gemeinnütz­iger Arbeit abgesehen“, begründete Krug sein Urteil.

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