Elf Gramm Marihuana: Geldstrafe
Was ein 18-Jähriger außerdem leisten muss
Landkreis Elf Gramm klingt erst einmal nach nicht viel. Wenn es sich dabei aber um Marihuana handelt, bekommen elf Gramm ein weitaus größeres Gewicht. Das musste ein 18-Jähriger aus dem Raum Wemding feststellen, der nun vor dem Nördlinger Amtsgericht stand. Vor rund einem Jahr habe der junge Mann insgesamt dreimal Marihuana in Oettingen erworben – so lautete der Vorwurf der Staatsanwältin Katharina Horn.
Der Angeklagte gab sein Fehlverhalten zu. Konfliktreiche Familienverhältnisse hätten den Beschuldigten belastet, insgesamt handle es sich aber um einen normal entwickelten jungen Mann, schilderte ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe während der Verhandlung. Aktuell mache der 18-Jährige eine Ausbildung, verdiene rund 1100 Euro im Monat.
Nicht der erste Fehltritt
Beim Drogenerwerb handelte es sich jedoch nicht um den ersten Fehltritt des jungen Mannes. Das Bundeszentralregister weist drei Einträge auf, unter anderem wegen Unterschlagung, Beleidigung und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung.
Staatsanwältin Horn forderte aus diesen Gründen eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, dazu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie einen Drogenpräventionskurs. Rechtsanwältin Bettina Grupp erinnerte in ihrem Plädoyer daran, dass der Angeklagte geständig war. „Deshalb reicht eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro“, sagte die Verteidigerin im Gerichtssaal. Der Beschuldigte nutzte die Gelegenheit des abschließenden Wortes und entschuldigte sich kleinlaut für sein Fehlverhalten: „Das war das letzte Mal, dass ich so etwas gemacht habe.“
Geldstrafe und regelmäßige Proben
Jugendrichter Andreas Krug verurteilte den jungen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, die an den Bunten Kreis in Augsburg gehen wird. Des Weiteren muss der Beschuldigte an einem Drogeninterventionskurs der Caritas teilnehmen, dem sogenannten Switch-Programm. Zudem muss er ein Jahr lang mit regelmäßigen Urinproben beweisen, dass er auch tatsächlich drogenfrei lebt. „Ihre Ausbildung beansprucht Zeit, das Switch-Programm kostet ebenfalls Freizeit, deshalb habe ich von gemeinnütziger Arbeit abgesehen“, begründete Krug sein Urteil.