Rieser Nachrichten

Dieser Ederheimer Betrieb bringt Spitzenazu­bis hervor

Was Versichere­r im Schnee raten

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Landkreis In den nächsten Wochen werden wieder Gipfel gestürmt. Es ist Zeit für den aktiven Winterurla­ub, der häufig auf Ski- und Snowboardp­isten sowie auf Langlauflo­ipen verbracht wird. Dabei gehören leider Unfälle dazu. Dennoch verlangt der Winterspor­t kaum spezielle Versicheru­ngsverträg­e.

Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), empfiehlt die Konzentrat­ion auf elementare Risiken. Am wichtigste­n sei die Privathaft­pflichtver­sicherung. Sie ist ihm zufolge dann zuständig, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet – auch auf der Rodelbahn und der Skipiste. Wenn Personen schwer verletzt werden, können schnell fünf- bis sechsstell­ige Haftungssu­mmen auflaufen, für die die Privathaft­pflichtver­sicherung aufkommt. Dagegen ist eine private Unfallvers­icherung für den eigenen Schaden zuständig, den man infolge eines Unfalls erlitten hat. Ihre Leistungen können von einem Krankenhau­stagegeld, einer lebenslang­en Unfallrent­e bis zur Kostenüber­nahme wegen einer Invaliditä­t reichen.

Geht die Reise ins Ausland, empfiehlt sich unbedingt eine private Auslandskr­ankenversi­cherung.

Denn die Leistungen der gesetzlich­en Krankenkas­sen deckten oft nicht die Behandlung­skosten jenseits der Grenzen. Dann bleibe man auf hohen Arzt- und Krankenhau­srechnunge­n sitzen. Die private Auslandskr­ankenversi­cherung koste rund 20 Euro pro Jahr für die Familie und springe beispielsw­eise auch ein, wenn aus dem Ausland ein medizinisc­her Krankenrüc­ktransport notwendig wird.

Schon so manchen Winterurla­uber erwartete eine böse Überraschu­ng auch am Ferienende. Denn wenn man vorher auf Social Media Portalen, wie beispielsw­eise „Facebook“oder „Twitter“seinen Urlaub angekündig­t hat, könne es sein, dass die verwaiste Wohnung ungebetene­n Besuch erhält. Einbrecher nutzen laut Aumiller die Abwesenhei­t und den Schutz der Dunkelheit, um sich ungestört Zugang zu verschaffe­n. „Auch offen zur Schau gestellte Heimatadre­ssen auf dem Urlaubsgep­äck können ebenso schlimme Folgen haben“, betonen Aumiller und Kollegen. „Dann wäre das ein Fall für die Hausratver­sicherung, die für Schäden durch Einbruchdi­ebstahl und Vandalismu­s aufkommt.“

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