Dieser Ederheimer Betrieb bringt Spitzenazubis hervor
Was Versicherer im Schnee raten
Landkreis In den nächsten Wochen werden wieder Gipfel gestürmt. Es ist Zeit für den aktiven Winterurlaub, der häufig auf Ski- und Snowboardpisten sowie auf Langlaufloipen verbracht wird. Dabei gehören leider Unfälle dazu. Dennoch verlangt der Wintersport kaum spezielle Versicherungsverträge.
Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), empfiehlt die Konzentration auf elementare Risiken. Am wichtigsten sei die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist ihm zufolge dann zuständig, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet – auch auf der Rodelbahn und der Skipiste. Wenn Personen schwer verletzt werden, können schnell fünf- bis sechsstellige Haftungssummen auflaufen, für die die Privathaftpflichtversicherung aufkommt. Dagegen ist eine private Unfallversicherung für den eigenen Schaden zuständig, den man infolge eines Unfalls erlitten hat. Ihre Leistungen können von einem Krankenhaustagegeld, einer lebenslangen Unfallrente bis zur Kostenübernahme wegen einer Invalidität reichen.
Geht die Reise ins Ausland, empfiehlt sich unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung.
Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen deckten oft nicht die Behandlungskosten jenseits der Grenzen. Dann bleibe man auf hohen Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen. Die private Auslandskrankenversicherung koste rund 20 Euro pro Jahr für die Familie und springe beispielsweise auch ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport notwendig wird.
Schon so manchen Winterurlauber erwartete eine böse Überraschung auch am Ferienende. Denn wenn man vorher auf Social Media Portalen, wie beispielsweise „Facebook“oder „Twitter“seinen Urlaub angekündigt hat, könne es sein, dass die verwaiste Wohnung ungebetenen Besuch erhält. Einbrecher nutzen laut Aumiller die Abwesenheit und den Schutz der Dunkelheit, um sich ungestört Zugang zu verschaffen. „Auch offen zur Schau gestellte Heimatadressen auf dem Urlaubsgepäck können ebenso schlimme Folgen haben“, betonen Aumiller und Kollegen. „Dann wäre das ein Fall für die Hausratversicherung, die für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus aufkommt.“