VW wehrt sich gegen Sonderermittlung
Der Konzern hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Er will damit eine externe Überprüfung der Diesel-Affäre abwenden. Vorerst geht die Rechnung des Autobauers aber nicht auf
Wolfsburg Der Volkswagen-Konzern hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen einen Sonderprüfer zur Abgasaffäre gewehrt, vorerst aber den Kürzeren gezogen. Der Reihe nach: Im Streit um die Aufklärung der Abgasaffäre ist der Wolfsburger Konzern vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. VW habe das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe angerufen, um zu verhindern, dass ein Sonderprüfer die Affäre untersuche, berichteten die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR am Freitag. Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang einer Beschwerde, wollte sich aber zu Details nicht äußern.
Die Sonderermittlungen sind von Aktionären durchgesetzt worden. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) war im Namen ihrer Aktionäre vor Gericht gezogen und hatte recht bekommen. Das Oberlandesgericht Celle hatte Mitte November entschieden, dass der Konzern zur Aufklärung der Dieselaffäre einen externen Sonderprüfer einsetzen muss.
Dagegen wehrte sich jetzt Volkswagen unter dem heutigen Vorstandschef Matthias Müller seinerseits mit Klagen. Der Konzern bestätigte am Freitag, eine Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht eingereicht zu haben. Details wollte ein Sprecher nicht nennen. Er verwies aber darauf, dass der Konzern bereits „in großem Umfang Sachverhaltsaufklärung“betreibe. Den Recherchen zufolge argumentiert VW, durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein.
Allerdings lehnte das höchste deutsche Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag ab, mit einer einstweiligen Anordnung die Sonderprüfung bis zu einer endgültigen Entscheidung zu untersagen. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. Der Fall wird das Gericht aber weiter beschäftigen. In der Hauptsache sei noch nicht entschieden, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die Dieselaffäre war vor zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert.
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, wertet den Gang nach Karlsruhe als Zeichen für den mangelnden Aufklärungswillen bei VW. „Volkswagen nutzt seit über zwei Jahren jede Möglichkeit, um auch die Bundesregierung daran zu hindern, Akten offenzulegen und die Verantwortlichen dingfest zu machen“, sagte er.
Neuen Gegenwind bekommt VW auch in der Schweiz: Wegen des Abgasskandals hat dort die Verbraucherschutzorganisation SKS eine Schadenersatzklage eingereicht. Rund 6000 Betroffene sollen entschädigt werden, sagte Geschäftsleiterin Sandra Stalder in Zürich. Die Klage richte sich gegen Volkswagen und den Schweizer Autohändler Amag als Importeur. „Die beim Verkauf als umweltfreundlich gepriesenen Autos waren von vornherein überteuert“, findet Stalder. Zudem hätten sie wegen der Manipulationen auf dem Gebrauchtwagenmarkt an Wert verloren.