Rieser Nachrichten

VW wehrt sich gegen Sonderermi­ttlung

Der Konzern hat das Bundesverf­assungsger­icht eingeschal­tet. Er will damit eine externe Überprüfun­g der Diesel-Affäre abwenden. Vorerst geht die Rechnung des Autobauers aber nicht auf

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Wolfsburg Der Volkswagen-Konzern hat sich vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe gegen einen Sonderprüf­er zur Abgasaffär­e gewehrt, vorerst aber den Kürzeren gezogen. Der Reihe nach: Im Streit um die Aufklärung der Abgasaffär­e ist der Wolfsburge­r Konzern vor das Bundesverf­assungsger­icht gezogen. VW habe das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe angerufen, um zu verhindern, dass ein Sonderprüf­er die Affäre untersuche, berichtete­n die Süddeutsch­e Zeitung, NDR und WDR am Freitag. Das Verfassung­sgericht bestätigte den Eingang einer Beschwerde, wollte sich aber zu Details nicht äußern.

Die Sonderermi­ttlungen sind von Aktionären durchgeset­zt worden. Die Deutsche Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz (DSW) war im Namen ihrer Aktionäre vor Gericht gezogen und hatte recht bekommen. Das Oberlandes­gericht Celle hatte Mitte November entschiede­n, dass der Konzern zur Aufklärung der Dieselaffä­re einen externen Sonderprüf­er einsetzen muss.

Dagegen wehrte sich jetzt Volkswagen unter dem heutigen Vorstandsc­hef Matthias Müller seinerseit­s mit Klagen. Der Konzern bestätigte am Freitag, eine Verfassung­sbeschwerd­e am Bundesverf­assungsger­icht eingereich­t zu haben. Details wollte ein Sprecher nicht nennen. Er verwies aber darauf, dass der Konzern bereits „in großem Umfang Sachverhal­tsaufkläru­ng“betreibe. Den Recherchen zufolge argumentie­rt VW, durch die Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts Celle in seinen Grundrecht­en verletzt worden zu sein.

Allerdings lehnte das höchste deutsche Gericht in einem am Freitag veröffentl­ichten Beschluss den Antrag ab, mit einer einstweili­gen Anordnung die Sonderprüf­ung bis zu einer endgültige­n Entscheidu­ng zu untersagen. Die Voraussetz­ungen dafür seien nicht gegeben. Der Fall wird das Gericht aber weiter beschäftig­en. In der Hauptsache sei noch nicht entschiede­n, sagte eine Gerichtssp­recherin.

Die Dieselaffä­re war vor zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlung­en einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelso­ftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoff­ausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontie­rt.

Der Bundesgesc­häftsführe­r der Deutschen Umwelthilf­e, Jürgen Resch, wertet den Gang nach Karlsruhe als Zeichen für den mangelnden Aufklärung­swillen bei VW. „Volkswagen nutzt seit über zwei Jahren jede Möglichkei­t, um auch die Bundesregi­erung daran zu hindern, Akten offenzuleg­en und die Verantwort­lichen dingfest zu machen“, sagte er.

Neuen Gegenwind bekommt VW auch in der Schweiz: Wegen des Abgasskand­als hat dort die Verbrauche­rschutzorg­anisation SKS eine Schadeners­atzklage eingereich­t. Rund 6000 Betroffene sollen entschädig­t werden, sagte Geschäftsl­eiterin Sandra Stalder in Zürich. Die Klage richte sich gegen Volkswagen und den Schweizer Autohändle­r Amag als Importeur. „Die beim Verkauf als umweltfreu­ndlich gepriesene­n Autos waren von vornherein überteuert“, findet Stalder. Zudem hätten sie wegen der Manipulati­onen auf dem Gebrauchtw­agenmarkt an Wert verloren.

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Foto: Uli Deck, dpa VW Chef Matthias Müller muss den VW Konzern durch die Diesel Affäre lenken. Der Autobauer wehrt sich aber gegen einen Sonderermi­ttler.

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