Rauchmelder sind jetzt Pflicht
Warngeräte müssen vom 1. Januar an in allen Wohnungen installiert sein. Sie können Leben retten, sagt der Kreisbrandrat. Es gibt aber auch Verweigerer. Welche Folgen das hat
Landkreis Wohnhausbrände mit Todesopfern hat es in den vergangenen Jahren im Donau-Ries-Kreis einige gegeben. Solche Katastrophen passierten in Harburg, Mauren, AsbachBäumenheim und Kaisheim. Viele der Opfer könnten nach Ansicht von Kreisbrandrat Rudolf Mieling noch leben, wären in allen Wohnungen auch Rauchmelder installiert gewesen. „Mit so einem Ding an der Zimmerdecke können wir Menschen retten. Ohne ein solches kann es sein, dass wir Tote bergen müssen“, bringt Mieling den Sinn der Warngeräte auf den Punkt. Vom 1. Januar 2018 an müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern bestückt sein, egal ob es sich um ein Einfamilienhaus han- delt oder ein Ein-Zimmer-Appartement in einem Wohnblock.
Wie viele Wohnungen und Häuser aktuell mit den Geräten ausgestattet sind, die bei entsprechendem Qualm einen schrillen Piepston abgeben, lässt sich nicht sagen. Elektrogeschäfte und Baumärkte verzeichneten in den vergangenen Monaten eine rege Nachfrage.
Kreisbrandmeister Mieling hat in seinem Haus elf Rauchmelder installiert. In Schlafzimmern und in Fluren seien sie unverzichtbar, in bestimmten Zimmern – beispielsweise im Büro – sinnvoll, in manchen Räumen bedingt empfehlbar (siehe auch Infokasten). Gerade im Schlaf werden laut Mieling die Menschen von einem Feuer überrascht. Dies könne fatale Folgen haben. Bei einem Brand bilde sich nämlich Kohlenstoffdioxid. Dies rieche man nicht. Ein Schlafender werde deshalb auch nicht wach: „Man atmet das giftige Gas ein, ohne dass man es merkt. Das ist ein schleichender Tod.“Ein Rauchmelder reagiere hingegen und könne dafür sorgen, dass Betroffene rechtzeitig das Haus verlassen oder Hilfe rufen können.
In Mietwohnungen ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass Rauchmelder installiert werden. Dies bescherte den Wohnbaugenossenschaften in der Region einige Arbeit und Mühen. Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Donauwörth (GBD) zum Beispiel verwaltet fast 1000 Wohnungen. 2016 und 2017 wurden laut Vorstand Vitus Schmid insgesamt rund 3600 Rauchmelder eingebaut. Es handle sich um Geräte, die über eine eingeschweißte Batterie verfügen und zehn Jahre halten sollen: „Ist diese Zeit um, werden die Rauchmelder komplett ausgetauscht.“Die Kosten für die Erstausstattung seien nicht auf die Miete umgelegt worden.
Ein Problem, das die GBD plagt: In 22 Wohnungen seien die Mieter trotz mehrerer Versuche nicht erreicht worden. Diese Personen ignorierten die Pflicht oder verweigerten sich schlicht. „Streng genommen müssten wir die Wohnungen kündigen“, so Schmid, schließlich stehe man gesetzlich in der Pflicht. Man werde besagten Personen aber nochmals eine Frist setzen und mit einer Klage drohen.
Da jetzt in (fast) allen Wohnungen Rauchmelder vorhanden sind, sei auch mit dem ein oder anderen Fehlalarm zu rechnen, so der Vorstand. Es sei nicht auszuschließen, dass die ein oder andere Tür aufgebrochen werden müsse, weil ein Piepston zu hören ist. Deshalb hat die GBD in ihre WohngebäudeVersicherung einen Pauschalbetrag aufgenommen, bis zu dem solche Schäden abgesichert sind.
Ob in Gebäuden auch wirklich Rauchmelder installiert sind, das kontrollieren die Behörden derzeit nicht. Im Falle eines Feuers kann es aber versicherungstechnisch und – wenn es Verletzte oder Tote gibt – strafrechtlich Konsequenzen haben, sollten die Geräte fehlen.