Rieser Nachrichten

Die NPD erhält weiter Steuergeld­er

Politik könnte die Zahlungen stoppen

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Berlin Ein Jahr nach dem Scheitern des NPD-Verbotsant­rags vor dem Bundesverf­assungsger­icht wird die rechtsextr­emistische Partei weiterhin mit Steuergeld­ern unterstütz­t. Zwar einigten sich die Bundesländ­er im Juli darauf, der NPD die staatliche Parteienfi­nanzierung zu entziehen und änderten dafür das Grundgeset­z. Doch entscheide­n müsste das Bundesverf­assungsger­icht – und dort liegt noch kein entspreche­nder Antrag vor.

Derweil berät eine Arbeitsgru­ppe von Bund und Ländern weiterhin über einen Antrag und erneute Belege für die Verfassung­sfeindlich­keit der NPD. Grundsätzl­ich komme der Antrag in Betracht, so lautet ein Zwischener­gebnis. Bei einer Sitzung am 24. Januar in Berlin soll auch über das weitere Vorgehen beraten werden. Das Bundesinne­nministeri­um sieht das Heft des Handelns bei den Ländern. „Zunächst bleiben die Beschlüsse des Bundesrate­s, dessen nächste Plenarsitz­ung Anfang Februar 2018 stattfinde­t, abzuwarten“, erklärte eine Sprecherin. Ob und wann das Bundeskabi­nett sich mit der Sache befassen werde, „ist von vielen Faktoren abhängig und derzeit nicht absehbar“.

Klar ist aber schon jetzt, dass die NPD auch ohne offizielle­n Ausschluss von der Parteienfi­nanzierung vorerst auf den Löwenantei­l an staatliche­r Unterstütz­ung verzichten muss. Da die Rechtsextr­emen bei der Bundestags­wahl nur einen Stimmenant­eil von 0,4 Prozent erzielten, fällt die Unterstütz­ung aus Bundesmitt­eln weg. Diese belief sich 2016 auf knapp 1,03 Millionen Euro. Aktuelle Zahlen für die Parteienfi­nanzierung im Jahr 2017 dürfte der Bundestag Mitte Februar veröffentl­ichen. Die Parteienfi­nanzierung bemisst sich unter anderem am Stimmenant­eil bei Bundestags­und Europawahl­en sowie der Summe an Mitglieds- und Mandatsträ­gerbeiträg­en und Spenden.

Ein NPD-Verbotsver­fahren war zweimal vor dem Bundesverf­assungsger­icht gescheiter­t. Am 17. Januar 2017 urteilten die Karlsruher Richter, die NPD sei zwar verfassung­sfeindlich, aber zu unbedeuten­d für ein Verbot. Das Gericht wies aber auf die Möglichkei­t des Entzugs der staatliche­n Parteienfi­nanzierung hin.

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