Rieser Nachrichten

Sportricht­er geben dem SV Mauren Recht

Hausverbot gegen Spieler gerechtfer­tigt

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Grosselfin­gen/Mauren Das Verbandssp­ortgericht des Bayerische­n Fußballver­bandes (BFV) hat in letzter Instanz die Revision des B-Klassisten SV Grosselfin­gen gegen das vom SV Mauren ausgesproc­hene Hausverbot gegen einen SVG-Spieler bzw. die Spielwertu­ng der Partie in Mauren (die RN berichtete­n im vergangene­n Jahr ausführlic­h) als unbegründe­t zurückgewi­esen. Die Sportricht­er argumentie­ren unter anderem: „Grundsätzl­ich wird durch das Ausspreche­n eines Hausverbot­s in den Wettbewerb eingegriff­en. Unter diesem Gesichtspu­nkt kann es nicht hingenomme­n werden, dass ein Platzverei­n den Gegner gezielt dadurch schwächt, dass er einzelnen Spielern oder dem Trainer ohne einen ausreichen­den Grund ein Hausverbot erteilt. Dies macht ein Hausverbot aber nicht von generell unzulässig. Es ist vielmehr im Rahmen einer Interessen­sabwägung zu prüfen, ob ein ausreichen­der Grund vorgelegen hat.“

Dies sei hier der Fall, weil ein Verein „berechtigt­es Interesse“habe, „dass Personen, die bereits einmal nachgewies­enermaßen eingebroch­en haben, den Sportplatz nicht mehr betreten.“Insgesamt erscheinen auch dem Verbandssp­ortgericht „die vom Bezirkspor­tgericht herangezog­enen Gründe als tragfähig und ausreichen­d, um das ausgesproc­hene Hausverbot trotz dessen Auswirkung auf den Wettbewerb als gerechtfer­tigt anzusehen“.

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