So geht es mit dem alten Stadel in Birkhausen weiter
Seit Monaten dreht sich um den alten Schulstadel in Birkhausen die Zukunftsfrage. Eine Richterin hat nun eine Richtung vorgegeben, mit der die Beteiligten einverstanden sind
Vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg gibt die Richterin vor, wie die Zukunft aussehen könnte. Mehr lesen Sie auf
Augsburg/Wallerstein Was passiert mit dem alten Schulstadel in Birkhausen, der seit Jahren vor sich hinbröckelt? Das fragen sich viele Bürger seit Monaten, ebenso wie die Verantwortlichen in der Gemeinde Wallerstein, die für das denkmalgeschützte Gebäude in der Unteren Dorfstraße zuständig ist. Die Kommune wollte es in Übereinstimmung mit einem Großteil der Bevölkerung abreißen und beantragte eine entsprechende Genehmigung beim Landratsamt. Die dortige Untere Denkmalschutzbehörde lehnt dies jedoch ab. Dagegen legte Wallerstein Klage ein (wir berichteten).
Gestern trafen sich Bürgermeister Joseph Mayer und Vertreter des Landratsamtes Donau-Ries vor der vierten Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in Augsburg zur mündlichen Verhandlung. Mayer stellte dort erneut den Antrag, den Ablehnungsbescheid der Kreisbehörde aufzuheben und den Stadel-Abbruch zu genehmigen. Das Landratsamt beantragte, die Klage abzuweisen.
Eine Entscheidung fiel jedoch nicht. Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler kündigte an, diese erst nach Ablauf einer Frist von drei Wochen den Verfahrensbeteiligten schriftlich zuzustellen. In dieser Zeit könne es sich die Gemeinde Wallerstein noch anders überlegen und ihre Klage zurückziehen. Andernfalls werde ein Urteil ergehen. Den Ausführungen der Richterin war deutlich zu entnehmen, dass es sich dabei um eine Klageabweisung handeln werde.
Sowohl Bürgermeister Mayer, als auch Oberregierungsrat Harald Hegen vom Landratsamt Donau-Ries zeigten sich noch im Gerichtssaal mit dem von der Richterin aufgezeigten Weg einverstanden. Somit ist klar: Der Birkhausener Schulstadel bleibt dort, wo er ist.
Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte Schabert-Zeidler ihre Rechtsauffassung deutlich gemacht. An Rathauschef Mayer gewandt sagte sie, nicht jeder könne tun und lassen, was er wolle. Auch eine Gemeinde sei an geltende Denkmalschutzrichtlinien gebunden und habe diese einzuhalten. „In Sachen Schulstadel haben Sie sich mit Ihrer Klage vermutlich gedacht: alles oder nichts“. Gemeinden seien „Bewahrer und Sachwalter“ihrer kulturellen Güter und müssten die dafür anfallenden Aufwendungen tragen.
Mayer hielt entgegen, seine Gemeinde wolle den Schulstadel „nicht einfach weghaben“. Die Kommune sehe neben den finanziellen Belastungen bei einer Sanierung keine künftige sinnvolle Nutzung.
Der Bürgermeister geht davon aus, bis Mitte nächsten Monats den Stadel an einen Interessenten verkauft zu haben und fortan dafür nicht mehr verantwortlich zu sein. Dem Wallersteiner Gemeinderat werde er dann vorschlagen, die Klage gegen das Landratsamt zurückzunehmen. Somit könnte das Verfahren ohne Urteil beendet werden. Bei dem potenziellen Käufer handle es sich um einen Privatmann, der bereits mehrere denkmalgeschützte Objekte in der Region erworben und saniert habe. Für Grund und Boden biete er 4000 Euro. Der Wert des maroden Gebäudes liege bei Null.
Die Marktgemeinde wollte das 170 Jahre alte und 130 Quadratmeter große Objekt in erster Linie deshalb abbrechen lassen, weil eine Sanierung mit geschätzten 300000 Euro für die Kommune viel zu teuer käme. Zudem genieße es innerhalb des Dorfes nicht die Bedeutung, dass man es unbedingt erhalten müsse, heißt es aufseiten der Birkhausener Dorferneuerung. Das Landesamt für Denkmalpflege spricht hingegen von einem die Ortsmitte prägenden Denkmal. Zudem könne der Stadel mit einem vertretbaren Kostenaufwand und staatlichen Fördermitteln saniert werden.
Oberregierungsrat Hegen erklärte gestern gegenüber unserer Zeitung, durch den Verlauf der Verhandlung sehe er die Rechtsauffassung des Landratsamtes DonauRies bestätigt.