Überblick: Was der Verkehrsgerichtstag fordert
● Delikte wie Ra sen, Drängeln oder Überholverstöße sollen schärfer geahndet werden. Die Bußgelder dafür sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Dafür soll die Verkehrsüberwachung dichter werden, vor allem an Unfall schwerpunkten. Zudem solle wissen schaftlich untersucht werden, wie sich das Androhen härterer Strafen auf die Verkehrssicherheit auswirkt.
● Das Abkas sieren deutscher Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland muss nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages verboten werden. Allein 2017 gab es 450 000 entsprechende Fälle. Dem ADAC zufolge verlangen Inkassobü ros als zusätzliche Gebühr teilweise das 20 fache des eigentlichen Bußgel des für Park oder Mautverstöße. ● Gelegentliche Cannabis Konsumenten, die erst malig im Straßenverkehr auffallen, sollen nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen sollten sie zur medizinisch psycholo gischen Untersuchung.
● Das Handyverbot am Steuer soll beim automatischen Fahren nicht gelten. Und: Wenn ein automatisches Sys tem die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat, sollen die wäh rend der Fahrt gespeicherten Daten nicht nur im Fahrzeug selbst, son dern auch bei einer neutralen Instanz gespeichert werden. Hintergrund sind mögliche Rechtsstreitigkeiten, etwa wenn bei einem Unfall darum gestritten wird, ob zum Zeitpunkt des Unfalls der Fahrer oder das automa tische System die Kontrolle über das Fahrzeug hatte. (dpa)