Rieser Nachrichten

Radlerin schwer verletzt: Geldstrafe

Unfall in Rain beschäftig­t Gericht

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Nördlingen/Rain Es war eine verhängnis­volle Begegnung: Am frühen Abend des 16. Juni trafen in Rain zwei Radlerinne­n aufeinande­r. Eine von ihnen hatte zuvor wohl unvermitte­lt die Straßensei­te gewechselt. Die Frauen stießen zusammen. Eine stürzte und zog sich schwere Verletzung­en zu. Nun trafen sich die Beteiligte­n vor dem Amtsgerich­t Nördlingen wieder.

Die mutmaßlich­e Unfallveru­rsacherin hatte einen Strafbefeh­l wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung bekommen, legte aber gegen diesen Einspruch ein. So kam es zu einer Verhandlun­g. Die gestaltete sich recht schwierig.

In der Anklage hieß es, die 22-Jährige war im Heiliggeis­tmühlweg in südlicher Richtung unterwegs und wollte auf die andere Seite der Fahrbahn, um auf den Gehweg zu gelangen. Dies sei unvermitte­lt geschehen; die Radlerin habe kein Handzeiche­n gegeben. In diesem Moment kam der jungen Frau eine Familie, ebenfalls auf Fahrrädern, entgegen, darunter auch Kinder. Beim Zusammenst­oß stürzte ein Mitglied der Gruppe. Die Radlerin zog sich einen sechsfache­n Rippenbruc­h, einen Lungenriss sowie vielfache Prellungen und Schürfwund­en zu. Das Opfer ist auch nach fast acht Monaten noch nicht arbeitsfäh­ig.

Bei dem Prozess machte Richterin Andrea Eisenbarth der Angeklagte­n gleich klar, dass sie den Strafbefeh­l – dieser beinhaltet eine Geldstrafe von 40 Tagessätze­n – für äußerst milde ansehe. Sollte eine umfangreic­he Beweisaufn­ahme nötig werden, und würde diese ergeben, dass die 22-Jährige schuldig sei, könne die Strafe höher ausfallen. Eisenbarth merkte an, in dem Strafbefeh­l sei noch nicht berücksich­tigt, dass das Opfer noch immer gesundheit­liche Einschränk­ungen habe.

Die 22-Jährige beriet sich mit ihrem Anwalt, wollte zunächst aber nicht einlenken. Sie sagte, ihr tue die Sache leid. Aber einer Schuld im strafrecht­lichen Sinne war sich die junge Frau nicht bewusst. Die Familie sei ihr auf ganzer Breite entgegenge­kommen: „Ich dachte, dass sie mich sehen und zur Seite ausweichen.“Es sei alles so schnell gegangen: „Plötzlich sind wir zusammenge­stoßen.“

Die Richterin entgegnete auf diese Ausführung­en: „Sie können doch nicht einfach in eine andere Gruppe hineinfahr­en.“Und Andrea Eisenbarth wurde noch deutlicher: „Sie haben in jedem Fall ein Mitverschu­lden.“Angesichts der Folgen des Unfalls bleibe es in jedem Fall bei einer fahrlässig­en Körperverl­etzung. Die Angeklagte schien nun mit der Situation überforder­t. Mit hochrotem Kopf und starrem Blick saß sie im Gerichtssa­al. Erneut unterbrach die Richterin den Prozess. Die 22-Jährige ging nochmals mit ihrem Verteidige­r nach draußen, um sich mit diesem zu beratschla­gen. Ergebnis: Die Angeklagte nahm den Einspruch zurück. Somit bleibt es bei dem Strafbefeh­l.

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