Radlerin schwer verletzt: Geldstrafe
Unfall in Rain beschäftigt Gericht
Nördlingen/Rain Es war eine verhängnisvolle Begegnung: Am frühen Abend des 16. Juni trafen in Rain zwei Radlerinnen aufeinander. Eine von ihnen hatte zuvor wohl unvermittelt die Straßenseite gewechselt. Die Frauen stießen zusammen. Eine stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu. Nun trafen sich die Beteiligten vor dem Amtsgericht Nördlingen wieder.
Die mutmaßliche Unfallverursacherin hatte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen, legte aber gegen diesen Einspruch ein. So kam es zu einer Verhandlung. Die gestaltete sich recht schwierig.
In der Anklage hieß es, die 22-Jährige war im Heiliggeistmühlweg in südlicher Richtung unterwegs und wollte auf die andere Seite der Fahrbahn, um auf den Gehweg zu gelangen. Dies sei unvermittelt geschehen; die Radlerin habe kein Handzeichen gegeben. In diesem Moment kam der jungen Frau eine Familie, ebenfalls auf Fahrrädern, entgegen, darunter auch Kinder. Beim Zusammenstoß stürzte ein Mitglied der Gruppe. Die Radlerin zog sich einen sechsfachen Rippenbruch, einen Lungenriss sowie vielfache Prellungen und Schürfwunden zu. Das Opfer ist auch nach fast acht Monaten noch nicht arbeitsfähig.
Bei dem Prozess machte Richterin Andrea Eisenbarth der Angeklagten gleich klar, dass sie den Strafbefehl – dieser beinhaltet eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen – für äußerst milde ansehe. Sollte eine umfangreiche Beweisaufnahme nötig werden, und würde diese ergeben, dass die 22-Jährige schuldig sei, könne die Strafe höher ausfallen. Eisenbarth merkte an, in dem Strafbefehl sei noch nicht berücksichtigt, dass das Opfer noch immer gesundheitliche Einschränkungen habe.
Die 22-Jährige beriet sich mit ihrem Anwalt, wollte zunächst aber nicht einlenken. Sie sagte, ihr tue die Sache leid. Aber einer Schuld im strafrechtlichen Sinne war sich die junge Frau nicht bewusst. Die Familie sei ihr auf ganzer Breite entgegengekommen: „Ich dachte, dass sie mich sehen und zur Seite ausweichen.“Es sei alles so schnell gegangen: „Plötzlich sind wir zusammengestoßen.“
Die Richterin entgegnete auf diese Ausführungen: „Sie können doch nicht einfach in eine andere Gruppe hineinfahren.“Und Andrea Eisenbarth wurde noch deutlicher: „Sie haben in jedem Fall ein Mitverschulden.“Angesichts der Folgen des Unfalls bleibe es in jedem Fall bei einer fahrlässigen Körperverletzung. Die Angeklagte schien nun mit der Situation überfordert. Mit hochrotem Kopf und starrem Blick saß sie im Gerichtssaal. Erneut unterbrach die Richterin den Prozess. Die 22-Jährige ging nochmals mit ihrem Verteidiger nach draußen, um sich mit diesem zu beratschlagen. Ergebnis: Die Angeklagte nahm den Einspruch zurück. Somit bleibt es bei dem Strafbefehl.