Skurriler Rechtsstreit
Eine „Reichsbürgerin“aus dem Ries erscheint nicht zu ihrer Verhandlung in Nördlingen, erregt allerdings Aufsehen, weil sie eine kuriose Gesetzeslücke ausnutzen will
Nördlingen Es fing eher harmlos an: Eine „Reichsbürgerin“aus dem Ries weigerte sich, Gebühren für die Telekom Deutschland zu bezahlen. Es kam zum Versuch der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher, den sie abwies. Und nicht nur das: Gegen den Gerichtsvollzieher und einen weiteren Justizbeamten, der ein an sie gerichtetes Schriftstück unterzeichnet hatte, drohte sie mit einem Verfahren, in dem gegen beide Beamte eine Pfändung von 500 000 Euro erwirkt werden solle. Bezahlten sie diese Summe nicht, sollten sie in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen werden.
Nun folgt der wohl skurrilste Aspekt des Falles: Solch ein willkürlicher Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis ist derzeit rechtlich vom Ausland aus durchaus möglich. Der Nördlinger Amtsrichter Gerhard Schamann erklärte gegenüber unserer Zeitung, es handele sich um eine Gesetzeslücke, an deren Schließung aber derzeit gearbeitet werde. Die Bundesregierung bezeichnet das Vorgehen der Reichsbürger als „Bluff“, da es keine rechtliche Handhabe gebe, die Forderungen hierzulande einzutreiben. Auf Antrag übergeordneter Behörden werden solche Einträge bei Beamten sofort gelöscht; die Bundesregierung hatte in sämtlichen bisher bekannt gewordenen Fällen sofort die Löschungen veranlasst.
Gleichwohl hatte die Drohung der Reichsbürgerin gegen die Justizbeamte Konsequenzen – per schriftlichem Strafbefehl wurde sie informiert, dass sie wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt wurde, also 2400 Euro. Gegen diesen Strafbefehl erhob sie Einspruch, worauf sie zu einer Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Schamann geladen wurde. Daraufhin erklärte sie dem Gericht schriftlich, sie werde nicht zur Verhandlung erscheinen, da gemäß Haager Landkriegs-Ordnung (HLKO) von 1907 (Ergänzung des Haager Abkommens von 1899) Richter Schamann nicht zuständig sei, über sie zu urteilen. Gemäß der Gesetze, die er für gültig hält, wies Richter Schamann den Einspruch der Reichsbürgerin gegen den Strafbefehl zurück, sodass dieser weiterhin Gültigkeit habe.
Sollte sich die Reichsbürgerin weiterhin gegen eine erneute Pfändung durch den Gerichtsvollzieher zur Wehr setzen, könnte sie laut Gerhard Schamann theoretisch zu einer „Ersatzfreiheitsstrafe“verurteilt werden. Das heißt, die fällige Geldstrafe wird in eine Gefängnisstrafe umgewandelt und sie müsste pro Tagessatz einen Tag hinter Gitter, in ihrem Fall also für 60 Tage. Wie berichtet, sind Bayerns Gefängnisse aufgrund konsequent angewandter Ersatzfreiheitsstrafe derzeit voll bis zum Anschlag. Deshalb gebe es noch das Programm „Schwitzen statt sitzen“, mit dem die Gefängnisstrafen in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden können.
Sie droht mit Einträgen ins Schuldnerverzeichnis