Rieser Nachrichten

Das soll gerecht sein?

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Zu unserer Berichters­tattung über die Straßenaus­baugebühre­n („Wer muss noch bezahlen?“, DZ vom 15. Februar) erreichte uns folgende Zuschrift:

Die Meinung von Landrat Rößle, dass es gerecht wäre, wenn nur die Kommunen einen Zuschuss aus München bekommen würden, die bislang auch Beiträge verlangt haben, deckt sich nicht mit meinem Gerechtigk­eitssinn. Meiner Ansicht nach haben diese Kommunen versucht beziehungs­weise es ist ihnen scheinbar auch gelungen, mit dem Geld, das sie zur Verfügung hatten, auszukomme­n, sodass sie ihre Bürger nicht zusätzlich belasten mussten.

Diese Kommunen nun von einer künftigen Förderung auszuschli­eßen, würde ich als eine Art Bestrafung ansehen, weil sie sich bisher nicht an der vom Bayrischen Staat durch § 5 KAG ermöglicht­en oder eventuell sogar gewünschte­n Kostenabwä­lzung auf die Anlieger beteiligt haben. Natürlich muss jetzt nicht im Gießkannen­system Geld auf die Kommunen verteilt werden, um sanierungs­bedürftige Straßen ohne finanziell­e Bürgerbete­iligung zu erneuern. Es wird sich aber nicht umgehen lassen, dass der Freistaat Bayern finanzschw­achen Kommunen künftig bei Straßenern­euerungen finanziell­e Hilfe zukommen lässt, egal ob sie diese Satzung bisher hatten oder nicht.

Auch sehe ich kein Problem, wenn aufgrund der Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e die Wünsche der Bürger hinsichtli­ch der Straßenern­euerungen größer werden, da die Kommune weiterhin die Planungsho­heit hat. Sie kann wie in der Vergangenh­eit ihre Straßen sanieren, wann und wie sie will. Lediglich die Erstellung von Beitragsbe­scheiden an die Anlieger entfallen, was die Verwaltung­en arbeitsmäß­ig sicher entlasten wird.

Paula Haunstette­r, Buchdorf

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