Das soll gerecht sein?
Zu unserer Berichterstattung über die Straßenausbaugebühren („Wer muss noch bezahlen?“, DZ vom 15. Februar) erreichte uns folgende Zuschrift:
Die Meinung von Landrat Rößle, dass es gerecht wäre, wenn nur die Kommunen einen Zuschuss aus München bekommen würden, die bislang auch Beiträge verlangt haben, deckt sich nicht mit meinem Gerechtigkeitssinn. Meiner Ansicht nach haben diese Kommunen versucht beziehungsweise es ist ihnen scheinbar auch gelungen, mit dem Geld, das sie zur Verfügung hatten, auszukommen, sodass sie ihre Bürger nicht zusätzlich belasten mussten.
Diese Kommunen nun von einer künftigen Förderung auszuschließen, würde ich als eine Art Bestrafung ansehen, weil sie sich bisher nicht an der vom Bayrischen Staat durch § 5 KAG ermöglichten oder eventuell sogar gewünschten Kostenabwälzung auf die Anlieger beteiligt haben. Natürlich muss jetzt nicht im Gießkannensystem Geld auf die Kommunen verteilt werden, um sanierungsbedürftige Straßen ohne finanzielle Bürgerbeteiligung zu erneuern. Es wird sich aber nicht umgehen lassen, dass der Freistaat Bayern finanzschwachen Kommunen künftig bei Straßenerneuerungen finanzielle Hilfe zukommen lässt, egal ob sie diese Satzung bisher hatten oder nicht.
Auch sehe ich kein Problem, wenn aufgrund der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die Wünsche der Bürger hinsichtlich der Straßenerneuerungen größer werden, da die Kommune weiterhin die Planungshoheit hat. Sie kann wie in der Vergangenheit ihre Straßen sanieren, wann und wie sie will. Lediglich die Erstellung von Beitragsbescheiden an die Anlieger entfallen, was die Verwaltungen arbeitsmäßig sicher entlasten wird.
Paula Haunstetter, Buchdorf