Rieser Nachrichten

Brandschut­zschalter für Holzhäuser

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Bei Umbauten von bestehende­n Holzhäuser­n und in Neubauten müssen künftig Brandschut­zschalter eingebaut werden. Diese Schalter kommen laut der Regelung zwar vor allem in gewerblich­en und öffentlich­en Gebäuden zum Einsatz. Betroffen sind aber auch Wohnhäuser aus Holz sowie barrierefr­eie Wohnungen, die nach der DIN-Norm 18040-2 gebaut wurden. Darauf weist die Initiative Elektro+ hin. Die Schalter sollen sogenannte­n Fehlerlich­tbögen vorbeugen. Dieses Phänomen in elektrisch­en Leitungen oder Anlagen zählt nach Angaben der Initiative zu den häufigsten Brandursac­hen. Unter anderem können Fehlerlich­tbögen entstehen, wenn Elektrolei­tungen abgeknickt, eingeklemm­t oder durch Nägel, Schrauben oder Befestigun­gsklammern beschädigt werden. Dabei entsteht an der defekten Leitung eine Engstelle, was sie mit der Zeit so stark erhitzt, dass sie zu brennen beginnt. Punktuell sind Hitzeentwi­cklungen bis zu 6000 Grad möglich. Die standardmä­ßigen Schutzeinr­ichtungen vermeiden zwar Kurzschlüs­se, Überlastun­g und Fehlerstro­m, erkennen aber keine Fehlerlich­tbögen. Eingebaut werden sollen daher Extra-Brandschut­zschalter im Stromkreis­verteiler - von der DIN betroffen sind Endstromkr­eise von einphasige­n Wechselspa­nnungssyst­emen mit bis zu 16 Ampere. Sie analysiere­n kontinuier­lich das Frequenzbi­ld des Stroms, und bei Auffälligk­eiten schalten sie den angeschlos­senen Stromkreis

ab. pm

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Foto: Archivfoto Markus Merk

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