Gericht: Ärztin versteckt Schuhe unter dem Rock
Die Medizinerin hat im Landkreis Waren im Wert von 250 Euro gestohlen und außerdem zwei Verkäuferinnen verletzt. Jetzt bangt sie um ihre Arbeitsstelle
Eine Medizinerin hat im Landkreis vier Paar Schuhe gestohlen. Nun fürchtet sie um ihre berufliche Zukunft.
Landkreis Immer wieder betont die Angeklagte, wie unwichtig ihr doch die Schuhe gewesen seien. Vielmehr sah sie ihren Beruf, ihre Reputation als Ärztin aufs Spiel gesetzt. „Ich hatte Angst, dass sie mir den Rock runterziehen und alle Leute mich dann so sehen“, sagt die 32-jährige gebürtige Rumänin aus einem Nachbarlandkreis. Sie musste sich jetzt vor dem Nördlinger Amtsgericht wegen räuberischen Diebstahls verantworten. 2017 hatte sie in einem Donauwörther Geschäft versucht, vier Paar Schuhe im Wert von 250 Euro zu stehlen. Sie wurde gestoppt und verletzte im Gerangel zwei Verkäuferinnen.
Eine der beiden Angestellten hatte die Angeklagte im Verkaufsraum angesprochen. „Mir kam ihr Rock komisch vor. Vorne ausgebeult, hinten ganz normal fallend“, schildert sie im Prozess. Sie habe die Kundin daraufhin angesprochen, die habe abgewunken und gesagt: „Nix, Nix“. „Ich habe dann auf an den Rock gefasst und etwas gespürt, das sich wie ein Schuh anfühlte“, sagt die Zeugin. Während sie laut nach einer Kollegin rief, wich die Angeklagte zurück in Richtung Ausgang, floh auf einen gegenüberliegenden Parkplatz. Gemeinsam mit einer Kollegin, die von der Kasse Richtung Ausgang eilte, und einem Kunden stellte sie die Diebin auf dem Parkplatz und hielt sie fest. Die wehrte sich und wollte sich befreien. Dabei verletzte sie die eine Verkäuferin am Mittelfinger, die zweite an der rechten Schulter. Ein bewusstes Schlagen, das sagen beide Zeuginnen, wäre es aber nicht gewesen.
Drei Paar Kinderschuhe und eines für Herren hatte sich die Diebin in den Bund ihres Rockes gespannt, die Schuhe auf dem Parkplatz teilweise dann fallen lassen. „Die Schuhe waren für mich irrelevant, ich wollte nicht bloßgestellt werden“, betont die Angeklagte. Sie hatte Angst, ihre Approbation als Ärztin zu verlieren. Als solche verdiene sie gut.
Warum also die Schuhe stehlen, hätte sie diese nicht bezahlen können, wollte Richterin Andrea Eisenbarth wissen. „Ich weiß nicht, warum ich das getan habe. Ich hätte bezahlen können, wollte das ja dann auch noch.“Doch da war es schon zu spät. Im Lager des Ladens rückte sie alle eingesteckten Schuhe heraus.
Bis die Polizeistreife da war, standen die bereits fein säuberlich auf dem Boden, sagte die Beamtin vor Gericht. Dem mittlerweile hinzugekommenen Ehemann steckte die Angeklagte dann noch den Autoschlüssel zu, sagte auf rumänisch zu ihm, er solle nicht verraten, dass sie mit dem Auto da seien, sondern mit dem Zug. Das verstand eine der beiden Verkäuferinnen, machte die Polizei darauf aufmerksam. Die fand im Auto weitere fünf Paar Schuhe, die aus dem Laden stammten. Ob gestohlen oder nicht, konnte aber nicht endgültig geklärt werden.
In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwältin Alexandra Krug dann die Mindeststrafe auf räuberischen Diebstahl – ein Jahr FreiheitsKniehöhe strafe. Aus Rücksicht auf die berufliche Zukunft der Angeklagten solle diese auf Bewährung ausgesetzt werden, sagte sie. Für Verteidiger Patrick Schmidt war es aber nicht gegeben, dass seine Mandantin eine sogenannte Beutesicherungsabsicht hatte, also die Schuhe partout nicht rausrücken wollte. Damit sah er nur den Tatbestand eines Diebstahls mit zwei Körperverletzungen, er plädierte auf eine Geldstrafe mit 90 Tagessätzen. Das Schöffengericht sah das anders. Richterin Eisenbarth verzichtete zwar auf den Tatbestand des räuberischen Diebstahls, „im Zweifel für die Angeklagte“, verurteilte die Rumänin aber zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, zudem muss sie 1000 Euro spenden. „Das war ein zielgerichtetes Vorgehen. Sie hatten einen engen Unterrock, einen weiten Überrock und eine weite Jacke an“, sagte die Richterin. Da sehe sie erhebliche kriminelle Energie. Aufgrund der Gesamtumstände könne man das nicht wie einen normalen Diebstahl ahnden.