Rieser Nachrichten

Gericht: Ärztin versteckt Schuhe unter dem Rock

Die Medizineri­n hat im Landkreis Waren im Wert von 250 Euro gestohlen und außerdem zwei Verkäuferi­nnen verletzt. Jetzt bangt sie um ihre Arbeitsste­lle

- VON DANIEL DOLLINGER

Eine Medizineri­n hat im Landkreis vier Paar Schuhe gestohlen. Nun fürchtet sie um ihre berufliche Zukunft.

Landkreis Immer wieder betont die Angeklagte, wie unwichtig ihr doch die Schuhe gewesen seien. Vielmehr sah sie ihren Beruf, ihre Reputation als Ärztin aufs Spiel gesetzt. „Ich hatte Angst, dass sie mir den Rock runterzieh­en und alle Leute mich dann so sehen“, sagt die 32-jährige gebürtige Rumänin aus einem Nachbarlan­dkreis. Sie musste sich jetzt vor dem Nördlinger Amtsgerich­t wegen räuberisch­en Diebstahls verantwort­en. 2017 hatte sie in einem Donauwörth­er Geschäft versucht, vier Paar Schuhe im Wert von 250 Euro zu stehlen. Sie wurde gestoppt und verletzte im Gerangel zwei Verkäuferi­nnen.

Eine der beiden Angestellt­en hatte die Angeklagte im Verkaufsra­um angesproch­en. „Mir kam ihr Rock komisch vor. Vorne ausgebeult, hinten ganz normal fallend“, schildert sie im Prozess. Sie habe die Kundin daraufhin angesproch­en, die habe abgewunken und gesagt: „Nix, Nix“. „Ich habe dann auf an den Rock gefasst und etwas gespürt, das sich wie ein Schuh anfühlte“, sagt die Zeugin. Während sie laut nach einer Kollegin rief, wich die Angeklagte zurück in Richtung Ausgang, floh auf einen gegenüberl­iegenden Parkplatz. Gemeinsam mit einer Kollegin, die von der Kasse Richtung Ausgang eilte, und einem Kunden stellte sie die Diebin auf dem Parkplatz und hielt sie fest. Die wehrte sich und wollte sich befreien. Dabei verletzte sie die eine Verkäuferi­n am Mittelfing­er, die zweite an der rechten Schulter. Ein bewusstes Schlagen, das sagen beide Zeuginnen, wäre es aber nicht gewesen.

Drei Paar Kinderschu­he und eines für Herren hatte sich die Diebin in den Bund ihres Rockes gespannt, die Schuhe auf dem Parkplatz teilweise dann fallen lassen. „Die Schuhe waren für mich irrelevant, ich wollte nicht bloßgestel­lt werden“, betont die Angeklagte. Sie hatte Angst, ihre Approbatio­n als Ärztin zu verlieren. Als solche verdiene sie gut.

Warum also die Schuhe stehlen, hätte sie diese nicht bezahlen können, wollte Richterin Andrea Eisenbarth wissen. „Ich weiß nicht, warum ich das getan habe. Ich hätte bezahlen können, wollte das ja dann auch noch.“Doch da war es schon zu spät. Im Lager des Ladens rückte sie alle eingesteck­ten Schuhe heraus.

Bis die Polizeistr­eife da war, standen die bereits fein säuberlich auf dem Boden, sagte die Beamtin vor Gericht. Dem mittlerwei­le hinzugekom­menen Ehemann steckte die Angeklagte dann noch den Autoschlüs­sel zu, sagte auf rumänisch zu ihm, er solle nicht verraten, dass sie mit dem Auto da seien, sondern mit dem Zug. Das verstand eine der beiden Verkäuferi­nnen, machte die Polizei darauf aufmerksam. Die fand im Auto weitere fünf Paar Schuhe, die aus dem Laden stammten. Ob gestohlen oder nicht, konnte aber nicht endgültig geklärt werden.

In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwä­ltin Alexandra Krug dann die Mindeststr­afe auf räuberisch­en Diebstahl – ein Jahr FreiheitsK­niehöhe strafe. Aus Rücksicht auf die berufliche Zukunft der Angeklagte­n solle diese auf Bewährung ausgesetzt werden, sagte sie. Für Verteidige­r Patrick Schmidt war es aber nicht gegeben, dass seine Mandantin eine sogenannte Beutesiche­rungsabsic­ht hatte, also die Schuhe partout nicht rausrücken wollte. Damit sah er nur den Tatbestand eines Diebstahls mit zwei Körperverl­etzungen, er plädierte auf eine Geldstrafe mit 90 Tagessätze­n. Das Schöffenge­richt sah das anders. Richterin Eisenbarth verzichtet­e zwar auf den Tatbestand des räuberisch­en Diebstahls, „im Zweifel für die Angeklagte“, verurteilt­e die Rumänin aber zu einer zehnmonati­gen Freiheitss­trafe auf Bewährung, zudem muss sie 1000 Euro spenden. „Das war ein zielgerich­tetes Vorgehen. Sie hatten einen engen Unterrock, einen weiten Überrock und eine weite Jacke an“, sagte die Richterin. Da sehe sie erhebliche kriminelle Energie. Aufgrund der Gesamtumst­ände könne man das nicht wie einen normalen Diebstahl ahnden.

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