Rieser Nachrichten

Amtsblatt Nr. 5

- Merkt Erster Bürgermeis­ter

– 31. März 2018 Vollzug des Baugesetzb­uches (BauGB);

Bebauungsp­lan „Langwand“Ortsteil Seglohe, 1. Änderung:

Öffentlich­keitsbetei­ligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeindera­t Fremdingen hat in der Sitzung vom 20.03.2018 die 1. Änderung des Bebauungsp­lanes „Langwand“, Ortsteil Seglohe, im beschleuni­gten Verfahren gem. §13a Baugesetzb­uch (BauGB) beschlosse­n.

In der Sitzung vom 20.03.2018 hat der Gemeindera­t den Entwurf in der vorgelegte­n Form gebilligt und beschlosse­n, die Öffentlich­keitsbetei­ligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzufüh­ren.

Der Geltungsbe­reich der Änderung umfasst die Flurnummer­n 37/2 (Teilfläche), 50 (Teilfläche), 53, 54 und 57 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Seglohe.

Der Bebauungsp­lanentwurf mit Begründung, Satzung und Planzeichn­ung jeweils in der Fassung vom 20.03.2018 liegt hierzu in der Zeit vom

16.04.2018 bis einschließ­lich

18.05.2018

im Rathaus Fremdingen, Kirchberg 1, 86742 Fremdingen, während der allgemeine­n Dienststun­den öffentlich zur Einsichtna­hme aus.

Während der Auslegungs­frist können Stellungna­hmen vorgebrach­t werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiese­n, dass nicht fristgerec­ht abgegebene Stellungna­hmen während der Auslegungs­frist bei der Beschlussf­assung über den Bebauungsp­lan unberücksi­chtigt bleiben können.

Fremdingen, 28.03.2018

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