Amtsblatt Nr. 5
– 31. März 2018 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Langwand“Ortsteil Seglohe, 1. Änderung:
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat Fremdingen hat in der Sitzung vom 20.03.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Langwand“, Ortsteil Seglohe, im beschleunigten Verfahren gem. §13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
In der Sitzung vom 20.03.2018 hat der Gemeinderat den Entwurf in der vorgelegten Form gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurnummern 37/2 (Teilfläche), 50 (Teilfläche), 53, 54 und 57 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Seglohe.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Satzung und Planzeichnung jeweils in der Fassung vom 20.03.2018 liegt hierzu in der Zeit vom
16.04.2018 bis einschließlich
18.05.2018
im Rathaus Fremdingen, Kirchberg 1, 86742 Fremdingen, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen während der Auslegungsfrist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Fremdingen, 28.03.2018