Freispruch nach tödlichem Badeunfall
Mädchen war im Freibad ertrunken
Kulmbach Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Badeunfall eines Mädchens in Oberfranken ist der angeklagte Bademeister freigesprochen worden. Eine Betreuerin, die ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Kulmbach aber schuldig gesprochen. Gegen sie wurde eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, außerdem muss sie als Geldauflage 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Konkret bedeutet die Verwarnung mit Strafvorbehalt: Die Frau bleibt ohne Strafe, wenn sie sich zwei Jahre nichts zuschulden kommen lässt.
Das Mädchen war im Sommer 2014 bei einem Freibad-Ausflug mit ihrer Turngruppe in Himmelkron (Landkreis Kulmbach) untergegangen und bewusstlos geworden. Die Achtjährige starb knapp eine Woche später im Krankenhaus.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Betreuerin Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, im Verlauf des Prozesses war sie jedoch von diesen Vorwürfen abgerückt. Einzig die Eltern als Nebenkläger hielten am Vorwurf fest. Deren Anwälte wollen prüfen, ob das Urteil angefochten werden soll.
Richterin Sieglinde Tettmann sagte, die Betreuerin habe ihre Aufsichtspflicht nicht am Unglückstag verletzt, sondern zuvor: Denn es sei unklar gewesen, ob das Mädchen schwimmen kann. Die Betreuerin hätte sich bei den Eltern rückversichern müssen. Und die Eltern hätten darauf hinweisen müssen, dass das Kind nicht schwimmen konnte. Die Betreuerin hatte ausgesagt, dass das Kind selbst behauptet habe, es könne schwimmen.