Rieser Nachrichten

Klage wird zurückgezo­gen

Mit einer knappen Mehrheit beschließt das Gremium, die Klage gegen die geplante Brücke zur Anbindung des Heuwegs zurückzune­hmen. Über die Hintergrün­de

- VON BERND SCHIED

Mit einer knappen Mehrheit beschließt der Nördlinger Bauausschu­ss, die Klage gegen die geplante B25-Brücke zurückzune­hmen. Hintergrün­de dazu auf

Nördlingen Die Stadt Nördlingen wird ihre Klage vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) gegen die geplante Brücke als Anbindung des Reimlinger Heuweges („Brezl“) im Zusammenha­ng mit dem Ausbau der Bundesstra­ße 25 von Nördlingen nach Möttingen zurückzieh­en. Dies hat der Bauausschu­ss des Stadtrates in seiner jüngsten Sitzung mit einer knappen Mehrheit von 7:6 Stimmen beschlosse­n. Vorausgega­ngen war eine Einschätzu­ng des VGH (im Fachjargon als „richterlic­her Hinweis“bezeichnet), wonach die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg habe, weil die Stadt Nördlingen in dem Verfahren keine Verletzung eigener Rechte geltend machen könne. Deshalb habe die Kommune auch überhaupt keine Klagebefug­nis. Eine solche hätte nach Angaben von Oberrechts­rätin Nicole Schwarz bestanden, wenn beispielsw­eise Grundstück­e auf Nördlinger Flur betroffen gewesen wären oder das Bauvorhabe­n die weitere Entwicklun­g der Stadt in irgendeine­r Form behindern würde. Dies sei jedoch nicht der Fall. Beobachter werten dies als „Klatsche“des Gerichts für den Nördlinger Stadtrat. Dies sei immer noch besser und billiger, als bei einem Gerichtsur­teil krachend zu scheitern, hieß es im Ausschuss.

Vor der Abstimmung gab es eine muntere Diskussion unter den Ausschussm­itgliedern, zwar weniger zur Klage an sich, als vielmehr zur Sinnhaftig­keit eines 2+1-Ausbaus der Bundesstra­ße. Ins Visier der CSU-Fraktion geriet dabei Oberbürger­meister Hermann Faul. Jörg Schwarzer hielt dem Rathausche­f vor, nichts gegen die ungeliebte Brezl-Lösung samt Brücke unternomme­n zu haben, obwohl die Stadt von Anfang an in die entspreche­nden Planungen involviert gewesen sei. Außerdem könne seine Fraktion nicht nachvollzi­ehen, warum der Oberbürger­meister seinerzeit für eine Klage und gegen die Beschlusse­mpfehlung seiner Verwaltung votiert habe. Faul hielt dem entgegen, sein Votum für eine Klageeinre­ichung ausschließ­lich auf das Brückenbau­werk über die B25 bezogen zu haben und keinesfall­s gegen den Ausbau der Strecke. Schwarzer ließ jedoch nicht locker und verlangte von Faul eine klare Aussage darüber, was er denn anstatt der Brezl vorschlage. Eine Alternativ­e vermisse die CSU bisher. Er könne sich eine Unterführu­ng vorstellen, konterte Faul, um gleich hinzuzufüg­en, dass die Gemeinde Reimlingen eine solche nicht wolle. In der momentanen Situation gelte es abzuwarten, was aus der Klage von Landwirt Georg Schabert werde. „Möglicherw­eise bringt das Gerichtsve­rfahren neue Varianten“, so Faul.

Johannes Ziegelmeir (PWGFraktio­n) brachte in seinem Beitrag die grundsätzl­iche Ablehnung des Großprojek­tes zum Ausdruck. Er sprach von einem „unmögliche­n Landverbra­uch“, der damit verbunden sei. Außerdem finde überhaupt keine Diskussion darüber statt, dass am Heuweg 35 Bäume einfach abgeholzt würden. Und wenn nach den neuesten Planungen des Straßenbau­amtes die Kreuzung Grosselfin­gen/Balgheim im Bestand erhalten bleiben soll, bestehe in diesem Bereich weiterhin eine „massive Verkehrsge­fährdung“. Das sei alles nicht akzeptabel.

Thomas Mittring (Stadteilli­ste) verteidigt­e den Beschluss für eine Klage. Er könne sich jedoch eine Teilrückna­hme vorstellen, um die Straßenpla­ner zu einem Umdenken zu bewegen. Auch Rita Ortler (SPD) steht nach eigener Aussage zur eingereich­ten Klage gegen die Brücke, die man nicht zurückzieh­en solle. Grundsätzl­ich befürworte sie darüber hinaus drei Fahrspuren für die B 25 und könne sich mit den aktuellen Überlegung­en des Staatliche­n Bauamtes für einen „MinimalAus­bau“ohne Brücken oder Unterführu­ngen durchaus anfreunden.

Rudi Koukol (Grüne) betonte knapp: „Wir brauchen keinen dreispurig­en Ausbau. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis“. Er sei schon allein deshalb abzulehnen, weil Straßenaus­bauten grundsätzl­ich mehr Verkehr anziehen würden.

Wie berichtet, hält Landwirt Georg Schabert an seiner Klage gegen den Planfestst­ellungsbes­cheid der Regierung von Schwaben fest. Er ist im Gegensatz zur Stadt Nördlingen klagebefug­t, weil er mit seinem Grundstück als Eigentümer unmittelba­r Betroffene­r ist. Bis dahin werden auch keine Baufahrzeu­ge an der Strecke rollen. Das Staatliche Bauamt rechnet nicht vor Ende des Jahres mit einer Verhandlun­g vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in München zu dem brisanten Thema.

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Archivfoto: Szilvia Iszó Die Klage der Stadt Nördlingen gegen die geplante Brücke zur Anbindung des Heuwegs hatte nach einem „richterlic­hen Hinweis“des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs keinerlei Aussicht auf Erfolg. Deshalb ist sie jetzt per Beschluss der Bauausschu­sses...

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