Klage wird zurückgezogen
Mit einer knappen Mehrheit beschließt das Gremium, die Klage gegen die geplante Brücke zur Anbindung des Heuwegs zurückzunehmen. Über die Hintergründe
Mit einer knappen Mehrheit beschließt der Nördlinger Bauausschuss, die Klage gegen die geplante B25-Brücke zurückzunehmen. Hintergründe dazu auf
Nördlingen Die Stadt Nördlingen wird ihre Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen die geplante Brücke als Anbindung des Reimlinger Heuweges („Brezl“) im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bundesstraße 25 von Nördlingen nach Möttingen zurückziehen. Dies hat der Bauausschuss des Stadtrates in seiner jüngsten Sitzung mit einer knappen Mehrheit von 7:6 Stimmen beschlossen. Vorausgegangen war eine Einschätzung des VGH (im Fachjargon als „richterlicher Hinweis“bezeichnet), wonach die Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg habe, weil die Stadt Nördlingen in dem Verfahren keine Verletzung eigener Rechte geltend machen könne. Deshalb habe die Kommune auch überhaupt keine Klagebefugnis. Eine solche hätte nach Angaben von Oberrechtsrätin Nicole Schwarz bestanden, wenn beispielsweise Grundstücke auf Nördlinger Flur betroffen gewesen wären oder das Bauvorhaben die weitere Entwicklung der Stadt in irgendeiner Form behindern würde. Dies sei jedoch nicht der Fall. Beobachter werten dies als „Klatsche“des Gerichts für den Nördlinger Stadtrat. Dies sei immer noch besser und billiger, als bei einem Gerichtsurteil krachend zu scheitern, hieß es im Ausschuss.
Vor der Abstimmung gab es eine muntere Diskussion unter den Ausschussmitgliedern, zwar weniger zur Klage an sich, als vielmehr zur Sinnhaftigkeit eines 2+1-Ausbaus der Bundesstraße. Ins Visier der CSU-Fraktion geriet dabei Oberbürgermeister Hermann Faul. Jörg Schwarzer hielt dem Rathauschef vor, nichts gegen die ungeliebte Brezl-Lösung samt Brücke unternommen zu haben, obwohl die Stadt von Anfang an in die entsprechenden Planungen involviert gewesen sei. Außerdem könne seine Fraktion nicht nachvollziehen, warum der Oberbürgermeister seinerzeit für eine Klage und gegen die Beschlussempfehlung seiner Verwaltung votiert habe. Faul hielt dem entgegen, sein Votum für eine Klageeinreichung ausschließlich auf das Brückenbauwerk über die B25 bezogen zu haben und keinesfalls gegen den Ausbau der Strecke. Schwarzer ließ jedoch nicht locker und verlangte von Faul eine klare Aussage darüber, was er denn anstatt der Brezl vorschlage. Eine Alternative vermisse die CSU bisher. Er könne sich eine Unterführung vorstellen, konterte Faul, um gleich hinzuzufügen, dass die Gemeinde Reimlingen eine solche nicht wolle. In der momentanen Situation gelte es abzuwarten, was aus der Klage von Landwirt Georg Schabert werde. „Möglicherweise bringt das Gerichtsverfahren neue Varianten“, so Faul.
Johannes Ziegelmeir (PWGFraktion) brachte in seinem Beitrag die grundsätzliche Ablehnung des Großprojektes zum Ausdruck. Er sprach von einem „unmöglichen Landverbrauch“, der damit verbunden sei. Außerdem finde überhaupt keine Diskussion darüber statt, dass am Heuweg 35 Bäume einfach abgeholzt würden. Und wenn nach den neuesten Planungen des Straßenbauamtes die Kreuzung Grosselfingen/Balgheim im Bestand erhalten bleiben soll, bestehe in diesem Bereich weiterhin eine „massive Verkehrsgefährdung“. Das sei alles nicht akzeptabel.
Thomas Mittring (Stadteilliste) verteidigte den Beschluss für eine Klage. Er könne sich jedoch eine Teilrücknahme vorstellen, um die Straßenplaner zu einem Umdenken zu bewegen. Auch Rita Ortler (SPD) steht nach eigener Aussage zur eingereichten Klage gegen die Brücke, die man nicht zurückziehen solle. Grundsätzlich befürworte sie darüber hinaus drei Fahrspuren für die B 25 und könne sich mit den aktuellen Überlegungen des Staatlichen Bauamtes für einen „MinimalAusbau“ohne Brücken oder Unterführungen durchaus anfreunden.
Rudi Koukol (Grüne) betonte knapp: „Wir brauchen keinen dreispurigen Ausbau. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis“. Er sei schon allein deshalb abzulehnen, weil Straßenausbauten grundsätzlich mehr Verkehr anziehen würden.
Wie berichtet, hält Landwirt Georg Schabert an seiner Klage gegen den Planfeststellungsbescheid der Regierung von Schwaben fest. Er ist im Gegensatz zur Stadt Nördlingen klagebefugt, weil er mit seinem Grundstück als Eigentümer unmittelbar Betroffener ist. Bis dahin werden auch keine Baufahrzeuge an der Strecke rollen. Das Staatliche Bauamt rechnet nicht vor Ende des Jahres mit einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München zu dem brisanten Thema.