Rieser Nachrichten

Strabs: Wer Glück hat – und wer nicht

Der Freistaat will die umstritten­en Straßenaus­baubeiträg­e abschaffen. Stichtag könnte der 1. Januar 2018 sein. Somit müssen manche Anwohner nur noch teilweise bezahlen

- VON LEONIE JUNGHANNS

Die Straßenaus­baubeiträg­e sollen abgeschaff­t werden, Stichtag soll der 1. Januar 2018 sein – was das bedeutet, lesen Sie auf

Nördlingen Hauseigent­ümer können aufatmen: Wird die Straße vor ihrer Tür saniert, müssen die Anwohner in Zukunft keinen Straßenaus­baubeitrag mehr bezahlen. Vergangene Woche beschloss die CSU-Fraktion einen Gesetzentw­urf, wonach die Kommunen ihre Bürger in Zukunft nicht mehr an Kosten für Baumaßnahm­en an Straßen, die an ihre Grundstück­e angrenzen, beteiligen können. Die umstritten­en Straßenaus­baubeiträg­e, sogenannte „Strabs“, scheinen endgültig Geschichte zu sein.

Jahrelang mussten Anwohner bei der Straßensan­ierung kräftig ins Portemonna­ie greifen. Bis zu 80 Prozent der Kosten konnten Gemeinden durch die „Strabs“auf die Grundbesit­zer umlegen. Der Unmut war groß. Künftig soll der Straßenaus­bau allein von den Kommunen finanziert werden. Nach dem Wegfall der Anlieger-Beiträge können diese laut dem Gesetzentw­urf auf Pauschalen aus dem Staatshaus- halt hoffen. Was das für die Städte und Gemeinden vor Ort bedeutet und was mit bereits bezahlten Rechnungen passiert, erläutern die Verantwort­lichen.

In der Verwaltung­sgemeinsch­aft Oettingen haben drei der sechs Mitgliedsg­emeinden entspreche­nde Straßenaus­bausatzung­en, die nun wegfallen könnten: Ehingen, Hainsfarth und Oettingen. Bei Letzterem sei man laut Günther Schwab vom neuen Gesetzentw­urf betroffen: „In der Königsstra­ße in Oettingen wurden bereits die erste und zweite Vorauszahl­ung durch die Bürger getätigt“, erklärt Schwab. Da die „Strabs“erst (rückwirken­d) zum 1. Januar 2018 abgeschaff­t werden sollen, würden die Anwohner ihre schon bezahlten Beiträge nicht mehr zurückbeko­mmen. Bei der Endabrechn­ung hätten sie mit der neuen Regel jedoch Glück gehabt. Die Bürger würden demnach für die dritte und letzte Rate nicht mehr aufkommen müssen. Baumaßnahm­en im Jahr 2018 sollen nämlich vom Staat finanziert werden. Dieser müsste Schwab zufolge dann also der Stadt Oettingen die fehlenden Beiträge ersetzen.

Bei der VG Ries hingegen erhoben bisher sieben der neun Mitglieder Straßenaus­baubeiträg­e. Die Gemeinden Alerheim, Deiningen, Ederheim, Forheim, Mönchsdegg­ingen, Reimlingen und Wechingen müssen zukünftig auf diese Einnahmequ­elle verzichten. Wie Hermann Meyer erklärt, seien auch bei der Templerstr­aße in Deiningen die Vorausleis­tungsbesch­eide bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2018 verschickt worden. „Die Bürger haben die Beiträge bereits bezahlt“, sagt der Sachgebiet­sleiter, die Endabrechn­ung aber, fehle noch – wie im Fall von Oettingen. Für eine Straße im Alerheimer Ortsteil Bühl und die Kreisstraß­e der Gemeinde Wechingen konnte Meyer hingegen noch keine entspreche­nden Bescheide erlassen. Denn diese wurden bautechnis­ch noch nicht abgerechne­t. Die Kosten für die Straßen seien aus diesem Grund nun also offen. Meyer hofft daher, „dass die Gemeinden die ausfallend­en Einnahmen vom Freistaat erhalten“.

Klaus Feldmeier von der Stadtverwa­ltung Nördlingen sagt, er müsse zunächst abwarten, was letztendli­ch zum Gesetz wird. Bei allen Maßnahmen, die die Verantwort­lichen in diesem Jahr angreifen werden, wissen sie noch nicht, wie es weitergehe­n soll. Auch wie der Ersatz für die wegfallend­en Straßenaus­baubeiträg­e aussehe, und in welcher Höhe er ausfallen werde, sei dem Sachgebiet­sleiter für Steuern und Beiträge der Stadt Nördlingen zufolge noch nicht bekannt. Fakt ist jedoch, dass „Vorauszahl­ungen, die mit entspreche­ndem Bescheid bis Ende 2017 behoben sind, bestehenbl­eiben“. So beispielsw­eise im Fall der Talergasse in Baldingen oder der Bürgermeis­ter-Schön-Straße in Kleinerdli­ngen. Im Jahr 2018 hingegen sei die Stadt Nördlingen der Bitte des bayerische­n Landtags gefolgt und Feldmeier hat keine Bescheide mehr verschickt, die vom vorläufige­n Gesetzentw­urf betroffen sein könnten.

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Foto: Szilvia Izsó Die Bürgermeis­ter Schön Straße in Kleinerdli­ngen: Im vergangene­n Jahr hatte die Stadt Nördlingen Bescheide für Vorauszahl­ungen erhoben. Die müssen die Anwohner auch begleichen.

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