Strabs: Wer Glück hat – und wer nicht
Der Freistaat will die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abschaffen. Stichtag könnte der 1. Januar 2018 sein. Somit müssen manche Anwohner nur noch teilweise bezahlen
Die Straßenausbaubeiträge sollen abgeschafft werden, Stichtag soll der 1. Januar 2018 sein – was das bedeutet, lesen Sie auf
Nördlingen Hauseigentümer können aufatmen: Wird die Straße vor ihrer Tür saniert, müssen die Anwohner in Zukunft keinen Straßenausbaubeitrag mehr bezahlen. Vergangene Woche beschloss die CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf, wonach die Kommunen ihre Bürger in Zukunft nicht mehr an Kosten für Baumaßnahmen an Straßen, die an ihre Grundstücke angrenzen, beteiligen können. Die umstrittenen Straßenausbaubeiträge, sogenannte „Strabs“, scheinen endgültig Geschichte zu sein.
Jahrelang mussten Anwohner bei der Straßensanierung kräftig ins Portemonnaie greifen. Bis zu 80 Prozent der Kosten konnten Gemeinden durch die „Strabs“auf die Grundbesitzer umlegen. Der Unmut war groß. Künftig soll der Straßenausbau allein von den Kommunen finanziert werden. Nach dem Wegfall der Anlieger-Beiträge können diese laut dem Gesetzentwurf auf Pauschalen aus dem Staatshaus- halt hoffen. Was das für die Städte und Gemeinden vor Ort bedeutet und was mit bereits bezahlten Rechnungen passiert, erläutern die Verantwortlichen.
In der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen haben drei der sechs Mitgliedsgemeinden entsprechende Straßenausbausatzungen, die nun wegfallen könnten: Ehingen, Hainsfarth und Oettingen. Bei Letzterem sei man laut Günther Schwab vom neuen Gesetzentwurf betroffen: „In der Königsstraße in Oettingen wurden bereits die erste und zweite Vorauszahlung durch die Bürger getätigt“, erklärt Schwab. Da die „Strabs“erst (rückwirkend) zum 1. Januar 2018 abgeschafft werden sollen, würden die Anwohner ihre schon bezahlten Beiträge nicht mehr zurückbekommen. Bei der Endabrechnung hätten sie mit der neuen Regel jedoch Glück gehabt. Die Bürger würden demnach für die dritte und letzte Rate nicht mehr aufkommen müssen. Baumaßnahmen im Jahr 2018 sollen nämlich vom Staat finanziert werden. Dieser müsste Schwab zufolge dann also der Stadt Oettingen die fehlenden Beiträge ersetzen.
Bei der VG Ries hingegen erhoben bisher sieben der neun Mitglieder Straßenausbaubeiträge. Die Gemeinden Alerheim, Deiningen, Ederheim, Forheim, Mönchsdeggingen, Reimlingen und Wechingen müssen zukünftig auf diese Einnahmequelle verzichten. Wie Hermann Meyer erklärt, seien auch bei der Templerstraße in Deiningen die Vorausleistungsbescheide bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2018 verschickt worden. „Die Bürger haben die Beiträge bereits bezahlt“, sagt der Sachgebietsleiter, die Endabrechnung aber, fehle noch – wie im Fall von Oettingen. Für eine Straße im Alerheimer Ortsteil Bühl und die Kreisstraße der Gemeinde Wechingen konnte Meyer hingegen noch keine entsprechenden Bescheide erlassen. Denn diese wurden bautechnisch noch nicht abgerechnet. Die Kosten für die Straßen seien aus diesem Grund nun also offen. Meyer hofft daher, „dass die Gemeinden die ausfallenden Einnahmen vom Freistaat erhalten“.
Klaus Feldmeier von der Stadtverwaltung Nördlingen sagt, er müsse zunächst abwarten, was letztendlich zum Gesetz wird. Bei allen Maßnahmen, die die Verantwortlichen in diesem Jahr angreifen werden, wissen sie noch nicht, wie es weitergehen soll. Auch wie der Ersatz für die wegfallenden Straßenausbaubeiträge aussehe, und in welcher Höhe er ausfallen werde, sei dem Sachgebietsleiter für Steuern und Beiträge der Stadt Nördlingen zufolge noch nicht bekannt. Fakt ist jedoch, dass „Vorauszahlungen, die mit entsprechendem Bescheid bis Ende 2017 behoben sind, bestehenbleiben“. So beispielsweise im Fall der Talergasse in Baldingen oder der Bürgermeister-Schön-Straße in Kleinerdlingen. Im Jahr 2018 hingegen sei die Stadt Nördlingen der Bitte des bayerischen Landtags gefolgt und Feldmeier hat keine Bescheide mehr verschickt, die vom vorläufigen Gesetzentwurf betroffen sein könnten.