Rieser Nachrichten

8466 Fahrer waren zu schnell

Blitzmarat­hon: Die Polizei zieht Bilanz

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München Die Blitzer-Standorte waren angekündig­t – und trotzdem haben Bayerns Polizisten beim diesjährig­en Blitzmarat­hon 8466 Temposünde­r erwischt. Das teilte das Innenminis­terium am Donnerstag nach dem Ende der 24-stündigen Aktion mit, die am Mittwochmo­rgen begonnen hatte.

Negativer Spitzenrei­ter bei den bayernweit­en Messkontro­llen war ein 35-Jähriger, der auf einer Landstraße in Niederbaye­rn mit 189 statt der zulässigen 100 Stundenkil­ometer geblitzt wurde. „Diesem skrupellos­en Verkehrsro­wdy schadet es nicht, sich für längere Zeit als Fußgänger Gedanken über seine Fahrweise zu machen“, sagte Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) mit Blick auf die drohenden drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 1200 Euro Geldbuße für den Fahrer.

Im Einsatzgeb­iet des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord war der Negativ-Spitzenrei­ter im Landkreis Donau-Ries unterwegs. Auf der B2 auf Höhe Kaisheim raste er mit 149 Stundenkil­ometern in die Fotofalle, erlaubt waren dort nur 100. Insgesamt 373 Fahrer überschrit­ten die zulässigen Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen – vergangene­s Jahr waren es 255. Die Beamten des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West erwischten in diesem Jahr 763 Temposünde­r – im Vorjahr waren es nur 330. Die Polizei glaubt, dass die Ursache für diese Zunahme die in diesem Jahr deutlich besseren Witterungs­verhältnis­se sind. Im vergangene­n Jahr herrschte am Tag des Blitzmarat­hons auf vielen Straßen noch Schnee- und Eisglätte.

Innenminis­ter Herrmann kündigte nach der Blitz-Aktion an, die verstärkte­n Geschwindi­gkeitskont­rollen fortsetzen zu wollen. Und nicht nur so soll gegen Raser vorgegange­n werden: Die Bundesländ­er setzen sich zudem für höhere Bußgelder für Raser, Drängler und Falschpark­er ein, die mit ihrem Verhalten andere in Gefahr bringen. Das geht aus einer Beschlussv­orlage für die in Nürnberg sattfinden­de Verkehrsmi­nisterkonf­erenz hervor. Demnach verlangen die Länder von der Bundesregi­erung, dass entspreche­nde Verstöße „empfindlic­h sanktionie­rt werden“. Ziel solle sein, „die erforderli­che abschrecke­nde Wirkung der Sanktionen zu entfalten“.

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