Rieser Nachrichten

Segen für Homo Paare

Landessyno­de stellt es evangelisc­hen Pfarrern frei, wie sie mit dem Thema umgehen

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Schwabach In den evangelisc­hen Kirchen in Bayern dürfen homosexuel­le Paare künftig öffentlich im Gottesdien­st gesegnet werden. Das hat die Landessyno­de, das evangelisc­he Kirchenpar­lament, nach intensiver Diskussion mit großer Mehrheit beschlosse­n. Allerdings gilt ein Gewissensv­orbehalt: Die Pfarrer können selbst entscheide­n, ob sie solchen Segen erteilen wollen. Wenn das ihrem Bibelverst­ändnis widerspric­ht, dürfen Pfarrer auch ablehnen.

Am Donnerstag ging die viertägige Frühjahrst­agung der 108 bayerische­n Kirchenpar­lamentarie­r im mittelfrän­kischen Schwabach zu Ende. Bisher war eine Segnung gleichgesc­hlechtlich­er Paare nur im privaten seelsorger­lichen Rahmen offiziell möglich – etwa in Amtszimmer­n von Pfarrern. Ganz bewusst soll auch künftig nicht von einer Trauung, sondern von einer Segnung die Rede sein – um die Einheit der Kirche nicht zu gefährden, wie der Abschlussb­ericht einer Arbeitsgru­ppe deutlich macht, auf dessen Grundlage das Kirchenpar­lament abgestimmt hat. Denn für viele Konservati­ve bleibe die Ehe weiterhin ein geschützte­r Begriff für die Verbindung von Mann und Frau, hieß es.

Der Gewissensv­orbehalt spiegelt den Dissens der evangelisc­hen Landeskirc­he in dieser Frage wider, der auch nach der Abstimmung weiter besteht. Der Lesben- und Schwulenve­rband Bayern begrüßte zwar den Beschluss der Landessyno­de als Schritt hin zu Akzeptanz. „Dass die Ehen von Lesben und Schwulen auch weiterhin nicht als gleichwert­ig zu heterosexu­ellen Ehen anerkannt werden, ist jedoch bedauerlic­h“, erklärte Landesvors­tand Markus Apel.

Spätestens im Herbst dieses Jahres soll klar sein, wie die Segnung gleichgesc­hlechtlich­er Paare in evangelisc­hen Gottesdien­sten in Bayern ablaufen kann. Bis dahin soll laut Landeskirc­he eine Handreichu­ng mit einer liturgisch­en Ordnung zu diesen besonderen Segnungen erscheinen.

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