Rieser Nachrichten

Bayerns Kreuz Erlass ist jetzt amtlich

Anweisung für 1100 staatliche Stellen

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München Der bundesweit kontrovers diskutiert­e und auch innerkirch­lich umstritten­e bayerische Kreuzerlas­s ist amtlich. Er wurde am Dienstag im Bayerische­n Gesetzund Verordnung­sblatt bekannt gemacht, enthält aber keinerlei konkrete Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze, die bereits am 1. Juni in Bayerns Dienstgebä­uden anzubringe­n sind. In Paragraf 28 der Allgemeine­n Geschäftso­rdnung für die Behörden des Freistaate­s Bayern heißt es lediglich: „Im Eingangsbe­reich eines jeden Dienstgebä­udes ist als Ausdruck der geschichtl­ichen und kulturelle­n Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringe­n.“Nach Angaben des Innenminis­teriums gibt es im Freistaat mehr als 1100 staatliche Hauptdiens­tstellen.

Auf Initiative von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hatte das Kabinett kürzlich beschlosse­n, dass im Eingangsbe­reich jeder Behörde des Freistaats ein Kreuz aufgehängt werden soll. Dies war selbst in Kirchenkre­isen teils als Instrument­alisierung des Kreuzes für Wahlkampfz­wecke kritisiert worden. Kritik aus den Kirchen hatte Söder auch mit der Äußerung ausgelöst, das Kreuz sei „nicht ein Zeichen einer Religion“, sondern ein „Bekenntnis zur Identität“und zur „kulturelle­n Prägung“Bayerns. Erst später hatte er klargestel­lt, für ihn sei das Kreuz „in erster Linie ein religiöses Symbol“, es gehöre „aber auch zu den Grundfeste­n des Staates“. Vor wenigen Tagen kündigte Söder einen Runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität des Landes an.

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