Rieser Nachrichten

Streit mit der Baufirma

Wann sich ein Schlichtun­gsverfahre­n lohnt

- VON SABINE MEUTER

Gerade erst fertig – doch schon hat das neue Haus Mängel: Die Türen schließen nicht richtig, die Wände sind feucht. Bauherren bestehen dann in der Regel darauf, dass die Mängel beseitigt werden.

Doch was, wenn das bauausführ­ende Unternehme­n nicht auf die Beschwerde eingeht? Die Firma verklagen, ist eine Möglichkei­t. Das Problem: Ein Gerichtsve­rfahren ist langwierig, teuer – und sein Ausgang ist ungewiss. Es gibt günstigere Alternativ­en.

Anlaufstel­len für Verbrauche­r, die beim Bauen, Instandset­zen oder Renovieren eines Hauses in Konflikt mit dem Architekte­n oder einem Unternehme­n geraten, kann etwa die zuständige Handwerksk­ammer sein. „Alle Handwerksk­ammern im Bundesgebi­et haben die gesetzlich­e Aufgabe, vermitteln­d tätig zu werden, wenn es zu einem Streit zwischen einem Kunden und einem Handwerksb­etrieb kommt“, sagt Manfred Steinritz. Er ist Leiter der Rechtsabte­ilung und der Vermittlun­gsstelle bei der Handwerksk­ammer Düsseldorf. Ein Vermittlun­gsverfahre­n ist meist kostenlos.

Um das Vermittlun­gsverfahre­n auf den Weg bringen zu können, benötigt die Handwerksk­ammer ein Schreiben, in dem der Verbrauche­r den strittigen Sachverhal­t präzise schildert. „Von Vorteil ist, wenn auch ein Vorschlag zur Problemlös­ung unterbreit­et wird“, erklärt Steinritz. Die Handwerksk­ammer schickt dann eine Kopie des Schreibens an den Betrieb, mit dem der Verbrauche­r im Clinch liegt, und bittet ihn um eine Stellungna­hme.

Mögliche Lösung: die Diskussion am runden Tisch

Allerdings ist es der Kammer nicht möglich, Druck auf den Betrieb auszuüben, falls dieser eine Vermittlun­g ablehnt. Mitunter bittet die Handwerksk­ammer auch Kunde und Betrieb an einem Tisch und versucht dann, gemeinsam mit allen zu einer Lösung zu kommen.

Ein Vermittlun­gsverfahre­n der Handwerksk­ammer bietet sich für Fälle an, bei denen der Streitwert unter 750 Euro liegt. Für Streitigke­iten in Bausachen mit einem höheren Streitwert gibt es an vielen Handwerksk­ammern Bauschlich­tungsstell­en.

„Bei der Schlichtun­g kann es etwa um Abrechnung­sstreitigk­eiten, Planungsfe­hler oder Ausführung­sfehler gehen“, erläutert Steinritz. Die Streitbeil­egung kann zwischen Bauherren, Bauausführ­enden, Architekte­n oder Bauingenie­uren erfolgen.

Für die Schlichtun­g bei der Handwerksk­ammer fallen Gebühren an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Streitwert und dem Aufwand. Die Schlichtun­g, erst ab einem Streitwert zwischen 4000 und 5000 Euro empfohlen, wird von baurechtli­ch versierten Fachleuten durchgefüh­rt. „Sie ist damit eine gute Alternativ­e zu einem regulären Gerichtsve­rfahren“, sagt auch Philipp Mahler von der Verbrauche­rzentrale NRW.

Eine Schlichtun­gsstelle entscheide­t normalerwe­ise binnen drei Monaten, sagt Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest. Zum Vergleich: Ein zivilgeric­htliches Verfahren in erster Instanz dauert nach Angaben der Handwerksk­ammer Düsseldorf oft bis zu 18 Monate.

Sobald der Antrag bei der Schlichtun­gsstelle eingegange­n ist, wird das Einverstän­dnis der Gegenseite zum Verfahren eingeholt und sie gleichzeit­ig um eine Stellungna­hme gebeten. Wenn der Vorschuss bei der Handwerksk­ammer eingegange­n ist, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlun­g am Bauobjekt einberufen. Beide Parteien können sich nun äußern. Dann besichtige­n die Fachbeisit­zer der Schlichtun­gsstelle das Bauobjekt und erstellen ein mündliches Gutachten. Auf dieser Basis wird ein Einigungsv­orschlag unterbreit­et.

Darüber hinaus können sich Verbrauche­r mit Streitigke­iten in Bauangeleg­enheiten an die Allgemeine Verbrauche­rschlichtu­ngsstelle in Kehl wenden, die immer als Auffangsch­lichtungss­telle zur Verfügung steht. Daneben gibt es mit dem Juristen Wolfgang Ball einen Ombudsmann Immobilien im Immobilien­verband Deutschlan­d IVD – in Kooperatio­n mit dem Verband Privater Bauherren (VPB).

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Foto: Tobias Hase, tmn Geht beim Hausbau etwas schief, muss der Streit nicht immer vor Gericht ausgetrage­n werden. Schlichtun­gsstellen können auch helfen.

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