Rieser Nachrichten

Spritztour mit einem Müllwagen endet vor Gericht

Justiz Angeklagte­r war mit Lkw seines Arbeitgebe­rs unterwegs und verursacht­e hohen Schaden. Warum er Bewährung erhielt

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Wemding Wegen einer ungewöhnli­chen Spritztour im vergangene­m September stand jetzt ein 38-Jähriger vor Gericht. Der Mann hatte sich von seinem damaligen Arbeitgebe­r einen Müllwagen ausgeliehe­n und war damit in der Stadt unterwegs. Er war allerdings alkoholisi­ert und hatte zu der Zeit bereits schon keinen Führersche­in mehr.

Die Spritztour blieb auch nicht ohne Folgen. Der 38-Jährige streifte beim Abbiegen von der Wolfgangst­raße auf die Weißenbach­straße eine Hauswand und beschädigt­e in der Folge auch noch eine Treppe. Zeugen beobachtet­en den Fahrer des Müllwagens dabei und alarmierte­n die Polizei, die ihn dann daheim antraf. Auch am Fahrzeug, das er in der Langgasse abstellte, entstand Sachschade­n. Die als Zeugin geladene Polizistin bezifferte den Schaden auf insgesamt etwa 6400 Euro. Den beglich der frühere Arbeitgebe­r und einigte sich mit seinem Mitarbeite­r im Gegenzug auf eine sofortige Auflösung des Arbeitsver­hältnisses.

Bei der von der Polizei angeordnet­en Blutentnah­me kam der Angeklagte auf einen Wert von 1,47 Promille. Der Beschuldig­te selbst sagte vor Gericht, er habe „einen mehreren Stunden dauernden Filmriss“an dem Abend gehabt. So recht glauben wollte ihm das Richter Gerhard Schamann allerdings nicht und zitierte aus dem Polizeiber­icht: „Ihr Gang war sicher, ihr Verhalten beherrscht, die Sprache deutlich und das Bewusstsei­n klar.“Eine schlüssige erklärung konnte der Mann nicht liefern, sagte aber, dass er auch nicht nachvollzi­ehen könne, warum ihm der Genuss von fünf Flaschen Bier derart außer Schach gesetzt habe. Medikament­e oder Drogen seien nicht im Spiel gewesen, sagte er auf Nachfrage des Richters. Laut Polizistin gab der Mann auf der Fahrt zur Dienststel­le an, er habe nicht heimlaufen wollen. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig und bekannte sich schuldig. Auch deswegen plädierte Staatsanwä­ltin Alexandra Krug für eine Bewährungs­strafe von acht Monaten und eine Geldstrafe und dass, obwohl der 38-Jährige gefährlich in den Straßenver­kehr eingriff und darüber hinaus bereits sieben Einträge im Strafregis­ter hat, darunter auch zwei Fälle, in denen er mit einem Auto ohne gültige Haftpflich­t unterwegs war. „Sie haben die Bewährungs­strafe in der Vergangenh­eit immer durchgesta­nden, vielleicht brauchen Sie den Druck“, so Krug.

Richter Schamann verurteilt­e ihn letztlich zu einer Freiheitss­trafe von sechs Monaten auf Bewährung, die für drei Jahre gilt und der Zahlung von 1000 Euro an eine Hospizgrup­pe in zehn Raten. Angesichts des Jobverlust­es könne er alternativ auch gemeinnütz­ige Arbeitsstu­nden leisten, wenn er die geforderte Summe nicht aufbringen könne, so der Richter. Nur eine Geldstrafe zu verhängen sei angesichts der Vorstrafen nicht mehr sinnvoll, sagte er. Zuletzt seien es bereits 120 Tagessätze gewesen. „Diesmal müssten sie wahrschein­lich drei Jahre abzahlen, wenn wir uns wieder für dieses Strafmaß entschiede­n hätten.“

Schamann gab dem Mann den Rat mit auf den Weg, sein Alkoholkon­sum zu überdenken. „Meine Tochter lebt jetzt bei mir. Ich habe seit Oktober keinen Tropfen mehr angerührt“, entgegnete der Angeklagte, der zudem eine weitere zwölfmonat­ige Führersche­insperre aufgebrumm­t bekam.

Zahlung an eine Hospizgrup­pe

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