Spritztour mit einem Müllwagen endet vor Gericht
Justiz Angeklagter war mit Lkw seines Arbeitgebers unterwegs und verursachte hohen Schaden. Warum er Bewährung erhielt
Wemding Wegen einer ungewöhnlichen Spritztour im vergangenem September stand jetzt ein 38-Jähriger vor Gericht. Der Mann hatte sich von seinem damaligen Arbeitgeber einen Müllwagen ausgeliehen und war damit in der Stadt unterwegs. Er war allerdings alkoholisiert und hatte zu der Zeit bereits schon keinen Führerschein mehr.
Die Spritztour blieb auch nicht ohne Folgen. Der 38-Jährige streifte beim Abbiegen von der Wolfgangstraße auf die Weißenbachstraße eine Hauswand und beschädigte in der Folge auch noch eine Treppe. Zeugen beobachteten den Fahrer des Müllwagens dabei und alarmierten die Polizei, die ihn dann daheim antraf. Auch am Fahrzeug, das er in der Langgasse abstellte, entstand Sachschaden. Die als Zeugin geladene Polizistin bezifferte den Schaden auf insgesamt etwa 6400 Euro. Den beglich der frühere Arbeitgeber und einigte sich mit seinem Mitarbeiter im Gegenzug auf eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Bei der von der Polizei angeordneten Blutentnahme kam der Angeklagte auf einen Wert von 1,47 Promille. Der Beschuldigte selbst sagte vor Gericht, er habe „einen mehreren Stunden dauernden Filmriss“an dem Abend gehabt. So recht glauben wollte ihm das Richter Gerhard Schamann allerdings nicht und zitierte aus dem Polizeibericht: „Ihr Gang war sicher, ihr Verhalten beherrscht, die Sprache deutlich und das Bewusstsein klar.“Eine schlüssige erklärung konnte der Mann nicht liefern, sagte aber, dass er auch nicht nachvollziehen könne, warum ihm der Genuss von fünf Flaschen Bier derart außer Schach gesetzt habe. Medikamente oder Drogen seien nicht im Spiel gewesen, sagte er auf Nachfrage des Richters. Laut Polizistin gab der Mann auf der Fahrt zur Dienststelle an, er habe nicht heimlaufen wollen. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig und bekannte sich schuldig. Auch deswegen plädierte Staatsanwältin Alexandra Krug für eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe und dass, obwohl der 38-Jährige gefährlich in den Straßenverkehr eingriff und darüber hinaus bereits sieben Einträge im Strafregister hat, darunter auch zwei Fälle, in denen er mit einem Auto ohne gültige Haftpflicht unterwegs war. „Sie haben die Bewährungsstrafe in der Vergangenheit immer durchgestanden, vielleicht brauchen Sie den Druck“, so Krug.
Richter Schamann verurteilte ihn letztlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, die für drei Jahre gilt und der Zahlung von 1000 Euro an eine Hospizgruppe in zehn Raten. Angesichts des Jobverlustes könne er alternativ auch gemeinnützige Arbeitsstunden leisten, wenn er die geforderte Summe nicht aufbringen könne, so der Richter. Nur eine Geldstrafe zu verhängen sei angesichts der Vorstrafen nicht mehr sinnvoll, sagte er. Zuletzt seien es bereits 120 Tagessätze gewesen. „Diesmal müssten sie wahrscheinlich drei Jahre abzahlen, wenn wir uns wieder für dieses Strafmaß entschieden hätten.“
Schamann gab dem Mann den Rat mit auf den Weg, sein Alkoholkonsum zu überdenken. „Meine Tochter lebt jetzt bei mir. Ich habe seit Oktober keinen Tropfen mehr angerührt“, entgegnete der Angeklagte, der zudem eine weitere zwölfmonatige Führerscheinsperre aufgebrummt bekam.
Zahlung an eine Hospizgruppe