Rieser Nachrichten

Kein Schaden für den Landkreis

Asylsuchen­de steht wegen Sozialbetr­ugs vor Gericht

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Landkreis Für Schlagzeil­en hat eine Verhandlun­g am Amtsgerich­t Augsburg gegen eine 32-jährige Äthiopieri­n gesorgt, der die Staatsanwa­ltschaft Augsburg Sozialbetr­ug in großem Stil vorwirft. Wie berichtet, war die Frau im Jahr 2012 auf legalem Weg in den Landkreis DonauRies gekommen, soll bei den Behörden falsche Angaben gemacht und sich elf Jahre jünger ausgegeben haben. Damit sei sie als unbegleite­te Minderjähr­ige in den Genuss besonderer Sozialleis­tungen gekommen und habe – so die Staatsanwa­ltschaft Augsburg – der Stadt München und dem Landratsam­t Donau-Ries Schaden von insgesamt gut 145000 Euro zugefügt. Das Landratsam­t korrigiert diesen Vorwurf und stellt nun in einer Pressemitt­eilung fest, dass dem Landkreis entgegen der Anklage kein Schaden entstanden ist, da sämtliche getätigten Zahlungen durch den Freistaat Bayern erstattet wurden. Insofern geht es natürlich um öffentlich­e Gelder, sie kommen aber aus einem anderen Topf. Sprecher Simon Kapfer: „Zudem hatte die junge Frau durch die Angabe eines falschen Alters keinerlei finanziell­e Vorteile, da sie in der Folge lediglich ein monatliche­s Taschengel­d in Höhe von 60 Euro erhielt. Damit hatte sie sich persönlich finanziell sogar schlechter gestellt.“

Das Landratsam­t bestätigt, für die Angeklagte Gesamtzahl­ungen im Zeitraum zwischen Dezember 2013 und September 2016 in Höhe von etwa 138000 Euro geleistet zu haben. Diese Summe sei jedoch keineswegs der Angeklagte­n selbst ausgezahlt worden. Der Großteil dieser Zahlungen, nämlich etwa 128000 Euro, musste für entstanden­e Heimkosten und Betreuung aufgewende­t werden. Gleichzeit­ig ging die Frau einer Erwerbstät­igkeit nach und leistete aus diesen Einkünften Zahlungen in Höhe von etwa 10000 Euro an den Landkreis Donau-Ries.

In enger Zusammenar­beit mit Polizei, den Strafverfo­lgungsbehö­rden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) war im Jahr 2015 eine zweite Identität der Äthiopieri­n festgestel­lt worden. Dabei stellte sich das angegebene Alter als falsch heraus. In der Folge wurden die Jugendhilf­emaßnahmen beendet und Anzeige erstattet.

Der Prozess am Mittwoch musste unterbroch­en werden, da die hochschwan­gere Angeklagte einen Zusammenbr­uch hatte. Wann der Prozess fortgesetz­t wird, ist noch offen. Vorsitzend­er Richter Dominik Wagner geht davon aus, dass es mindestens ein halbes Jahr dauert, bis es so weit ist.

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