Rieser Nachrichten

Datenschut­zgesetz: Was ändert sich?

EU Ab dem heutigen Freitag gilt das neue Recht. Deshalb findet eine Infoverans­taltung statt

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Donauwörth Aufgrund der aktuellen Neuerungen und der vermehrten Anfrage von Vereinen führt das Regionalma­nagement des Landkreise­s in Kooperatio­n mit dem Koordinier­ungszentru­m Bürgerscha­ftliches Engagement eine Informatio­nsveransta­ltung zur EU-Datenschut­zGrundvero­rdnung durch. Ab dem heutigen Freitag, 25. Mai, gilt in der Europäisch­en Union ein einheitlic­hes Datenschut­zrecht. Die inhaltlich­en Anforderun­gen ähneln vielfach dem derzeit geltenden Recht. Gleichwohl bringt die neue Verordnung eine ganze Reihe neuer Anfor- derungen mit sich, die es dann zu beachten gilt.

Die Informatio­nsveransta­ltung gibt einen Einblick, welche Maßnahmen im Verein zu veranlasse­n sind. Die Veranstalt­ung richtet sich an Vereinsvor­sitzende, Datenschut­zbeauftrag­te der Vereine oder Verwalter von Mitglieder­daten. Als Referent für den Abend konnte der Präsident des Bayerische­n Landesamte­s für Datenschut­zaufsicht, Thomas Kranig, gewonnen werden. Das Grußwort spricht Landrat Stefan Rößle.

Die Veranstalt­ung findet am Donnerstag, 28. Juni, um 18 Uhr in der Vhs Donauwörth (Spindeltal 5) statt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Eine Anmeldung an rm@lra-donau-ries.de mit Angabe des Namens und des Vereins ist daher zwingend erforderli­ch und wird erst nach Bestätigun­g durch das Regionalma­nagement wirksam. Veranstalt­er sind das Regionalma­nagement des Landkreise­s Donau-Ries und das Koordinier­ungszentru­m Bürgerscha­ftliches Engagement. Weiterführ­ende Informatio­nen gibt es im Internet unter donauries.bayern/daten.

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Foto: Gollnow, dpa Heute tritt die neue EU Datenschut­zver ordnung in Kraft.

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