Rieser Nachrichten

Mit einer Waffe im Gürtel

Ein 21-Jähriger aus dem Ries zieht mit einer Gruppe junger Männer um die Häuser. Um anerkannt zu werden, nimmt er eine Schrecksch­usspistole mit

- VON BERND SCHIED

Ein 21-Jähriger aus dem Ries zieht mit einer Gruppe junger Männer um die Häuser. Um Eindruck zu schinden, nimmt er eine Schrecksch­usspistole mit.

Nördlingen Wie es ausgehen kann, wenn man „auf dicke Hose“macht ohne sich vorher zu überlegen, welche Folgen so ein Verhalten haben kann, bekam jetzt ein 21-Jähriger aus dem Ries vor dem Nördlinger Amtsgerich­t zu spüren. Wegen unerlaubte­n Führens einer Waffe, wenn auch „nur“einer Schrecksch­usspistole, wurde der junge Mann gestern von Richter Andreas Krug zu einer Geldbuße von 300 Euro und 40 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit verurteilt. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt.

September 2017, Neumünster, Schleswig-Holstein. Eine Gruppe von jungen Männern zieht in der norddeutsc­hen Stadt abends um die Häuser – mittendrin der Angeklagte. Sein Pech: Er gerät in eine Polizeikon­trolle. Die Beamten finden bei ihm eine Schrecksch­usswaffe, eine Walther P22. Eine Erlaubnis, dass er die Waffe besitzen darf, kann der junge Rieser nicht vorweisen. Auch ein Drogentest fällt positiv aus. Es kommt zur Anzeige.

Gestern nun, rund acht Monate später, sitzt der hagere, nicht sehr groß gewachsene junge Mann vor dem Richter, neben ihm seine Anwältin Marianne Ganzenmüll­er-Seiler. Er ist sichtlich angespannt, als Staatsanwä­ltin Dr. Alexandra Krug die Anklagesch­rift verliest. Sie bringt sein Vergehen auf den Punkt: vorsätzlic­hes, unerlaubte­s Führen einer Schusswaff­e.

Der Angeklagte spricht in seinen eigenen Einlassung­en von „falschen Freunden“, mit denen er sich an dem besagten Abend umgeben habe. Wie das halt manchmal sei in so einer Gruppe. Man wolle anerkannt werden, dazugehöre­n einfach. Mit einer Waffe im Gürtel habe er gedacht, die Gruppe nachhaltig beeindruck­en zu können. Im Nachhinein betrachtet sei dies natürlich völlig daneben gewesen, zeigt er sich einsichtig und reumütig. Bei den Angaben zu seinen persönlich­en Verhältnis­sen gibt er an, mittlerwei­le eine Ausbildung bei einer Rieser Firma zu machen und dort pro Monat 600 Euro netto zu verdienen. Er führe inzwischen wieder ein geordnetes Leben.

Die Staatsanwä­ltin wertet das Geständnis des Angeklagte­n positiv, spricht aber dennoch davon, dass er mit dem unerlaubte­n Waffenbesi­tz und einem positiven Drogentest „einschlägi­g“in Erscheinun­g getreten sei. Sie plädiert deshalb für eine hohe Geldauflag­e in Höhe eines Monatslohn­s. Hinzu sollen 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit kommen. Verteidige­rin Ganzenmüll­er-Seiler attestiert ihrem Mandanten eine „positive Sozialprog­nose“, die er zweifellos vorweisen könne. Er habe nach dem Vorfall im vergangene­n Jahr die „Notbremse“gezogen und eingesehen, dass er sein Leben ändern müsse. Dies habe er auch getan.

Mit falschen Freunden umgeben

Nach dem Vorfall die Notbremse gezogen

Seit einigen Wochen lebe er in einer eigenen Wohnung und werde von Großmutter und Tante unterstütz­t. Sie hält eine Geldstrafe von einem halben Monatslohn für angemessen.

An den Verurteilt­en richtete Richter Krug zum Schluss noch einen deutlichen Hinweis: Sollte er die ihm erteilten Auflagen nicht erfüllen, müsse er in Arrest.

Newspapers in German

Newspapers from Germany