Von Aa bis Zwölf Apostel
Kuriose Geschichten mit Ortsnamen
Baiern liegt in Bayern. Um genau zu sein, im oberbayerischen Landkreis Ebersberg. Die Liste der kuriosen Ortsnamen ist lang: Sie reicht von A wie Afrika (in der Uckermark) bis Z wie Zuflucht (im Schwarzwald). Wie zufrieden sind die Bürger von Zufriedenheit (Schleswig-Holstein)? Und sind die Einwohner von Scheitern (Salzburger Land) zum Scheitern verurteilt? Judith Stadlin und Michael von Orsouw spielen in ihrem Buch „Alle Echte Orth. Geschichten aus Ortsnamen“mit der deutschen Sprache.
Die ungewöhnlichen Ortsnamen regten die beiden Autoren, besser bekannt als das Kabarettduo „Salz & Pfeffer“, zu fantasievollen Geschichten an. Das Besondere: Sie verwenden nur Wörter, die zugleich Ortsnamen sind. Und der Leser versteht, was die beiden Wortkünstler meinen. Auch wenn es kurios zum Lesen ist: „Oppersdorf Bayreuth. Aufen Bühne Kling Meistern Singen Vonz Nürnberg. Vonz Richarth Wagnern.“Die beiden Autoren scheuen kein Thema: von kleinen Ehestreitigkeiten („Schweigen Issert Silbern“) bis zu anstrengenden Shopping-Touren in überfüllten Kaufhäusern („Alle Thun Schoppel“).
Auf 165 Seiten bietet das Buch ein kurzweiliges Leseerlebnis. Die zahlreichen Bilder von Ortsschilder mit kuriosen Namen lockern die Geschichten auf. Zugegeben: Das komplette Buch auf einen Satz lesen, das stellt sich eher als schwierig raus. Zu ungewohnt ist die Sprache. Dennoch werden Wortspiel-Liebhaber ihre Freude an dem Buch haben: Sehrt Lessen Wehr!
» Michael van Orsouw und Judith Stadlin: Alle Echte Orth. Geschichten aus Ortsnamen. Nagel & Kimche, 165 Seiten, 18 Euro Ein Urlauber bucht eine Kreuzfahrt. Für die Zeit der Reise heuert er ei nen beruflichen Vertreter an. Ärger lich nur, wenn die Reederei die Seereise dann absagt. In diesem Fall bleibt der Reisende auf den Kosten für die Urlaubsvertretung sitzen. Er bekommt keinen Schadenersatz. So hat das Amtsgericht Rostock ent schieden (Az.: 47 C 142/16), wie die Deutsche Gesellschaft für Reise recht berichtete.
In dem Fall ging es um eine Kreuz fahrt, die von der Reederei zwei mal verschoben werden musste, weil das Schiff beide Male noch nicht fertig war. Der Kläger und seine Frau waren nicht bereit, ein weiteres Mal umzubuchen. Der Reisepreis wurde erstattet.
Der Kläger verlangte jedoch zusätz lich Schadenersatz – für die Ur laubsvertretung. Die für die Vertre tung vorgesehene Abfindung von 5000 Euro wollte sich der Kläger von der Reederei holen – doch er scheiterte vor Gericht. Zwischen der Firma des Klägers und der Reede rei bestehe keine vertragliche Bin dung, so das Urteil. (dpa)