Rieser Nachrichten

Hymne auf das Glück in der Natur

- Karin Lochner/Peter von Felbert: Sehnsucht Alm. 39,99 Euro

Blättert man durch den Bildband, fühlt man sich fast in einen Heimatfilm versetzt: Die grünen Weiden, die schroffen Felsen, die Kühe, die Almen, die Sennerinne­n. Das buch von Autorin Karin Lochner und Fotograf Peter von Felbert ist eine Hymne auf das einfache Leben auf der Alm, auf das Glück in und mit der Natur. Aber die Leser erfahren auch Hintergrün­de zur Idylle. Da gibt’s einen Ausflug ins Freilichtm­useum Glenleiten, wo man 2000 Jahre Almgeschic­hte erleben kann. In der Reportage über einen Almschnupp­erkurs erfährt man, dass man in den Trögen nicht den Dreck vom Rad oder von den Schuhen waschen sollte, weil die Tröge den Kühen als Wasserquel­le dienen. Und das Alm-ABC lässt kaum mehr Fragen offen.

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Bruckmann, 192 Seiten, Die Erde hat 24 Zeitzonen. Aber wel ches Land hat die meisten? Die Antwort ist überrasche­nd. Das Fest land der USA etwa hat – ohne Alaska – allein vier Zeitzonen: von Eastern Standard Time Zone (mi nus fünf Stunden im Vergleich zur Mitteleuro­päischen Zeit MEZ) bis Pacific Standard Time Zone (minus acht Stunden). Welcher Staat hat die meisten Zeitzonen? Erstaunlic­herweise das flächenmäß­ig kleine Frankreich. Dabei liegt der europäisch­e Teil des Landes vollstän dig in der MEZ Zone. Die große Zahl erklärt sich durch die französi schen Überseegeb­iete, die eben falls zu Frankreich gehören. Dazu zählen etwa Guadeloupe in der Karibik, La Réunion im Indischen Ozean und Französisc­h Polynesien im Pazifik. Das erklärt die Website Timeanddat­e.de. Den zweiten Platz teilen sich die USA und Russ land mit je elf Zeitzonen. Bei den Vereinigte­n Staaten ergibt sich die hohe Zahl durch teils sehr kleine Außengebie­te in Übersee. Bei Russ land liegt es an der enormen Ost West Ausdehnung des Landes. (dpa) Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden ver spätet, steht Passagiere­n eine Ent schädigung zu. Am besten verlan gen Fluggäste am Schalter der Airline eine schriftlic­he Bestätigun­g. Manche Fluggesell­schaften bieten Formulare für Entschädig­ungsfor derung an. An einigen Airports ist die Airline allerdings womöglich nicht sofort erreichbar.

Dann rät der Reiserecht­sexperte Paul Degott aus Hannover dazu, sich die genaue Ankunftsze­it und die Kon taktdaten von Mitreisend­en zu no tieren – als mögliche Zeugen. Ent scheidend ist, wann die Türen des Flugzeugs geöffnet wurden, nicht das Aufsetzen auf der Landebahn. Statt Gutscheine zu akzeptiere­n, soll ten Passagiere auf die Entschädi gungssumme bestehen. Die Höhe hängt von der Flugdistan­z ab. Die EU Fluggastre­chte Verordnung sieht bei einer Flugstreck­e von bis zu 1500 Kilometern 250 Euro pro Per son vor. Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, bei über 3500 Kilometern 600 Euro. (dpa)

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