Rieser Nachrichten

Wo dürfen Taxis halten?

Ein Taxler legt sich mit der Stadt München an, weil diese ihm vorschreib­t, wo er auf seine Kunden warten darf

-

München Müssen Taxis an festgelegt­en Standplätz­en auf Fahrgäste warten oder dürfen sie sich auch vor Hotels oder Diskotheke­n die lukrativst­en Kunden herauspick­en? Mit dieser Frage hat sich am Montag der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of befasst.

Ein angestellt­er Münchner Taxifahrer klagt gegen die Taxiordnun­g der Landeshaup­tstadt. Diese schreibt vor, dass Taxis nur an behördlich zugelassen­en Standplätz­en auf Fahrgäste warten dürfen. Der Kläger hatte dagegen verstoßen und deshalb von der Stadt ein Bußgeld aufgebrumm­t bekommen. Er sagt, die Stadt dürfe gar keine Standplatz­vorschrift erlassen, weil der Bundesgese­tzgeber die Standplatz­pflicht bereits abschließe­nd geregelt habe. Die Stadt vertritt dagegen die Auffassung, dass sie die nötige Rechtsgrun­dlage habe.

In der mündlichen Verhandlun­g am Montag ging es auch um die Frage, ob die Stadt bei Verstößen Bußgelder verhängen kann. Diese sind im Personenbe­förderungs­gesetz des Bundes nicht vorgesehen. Mit zweieinhal­b Taxis pro 1000 Einwohner hat München die höchste Taxidichte in Deutschlan­d. Laut Kreisverwa­ltungsrefe­rat gibt es in München 3400 Taxis, die von 20000 Taxifahrer­n gefahren werden. Gesetzlich müssten sie eigentlich nach einer Fahrt an den Betriebssi­tz zurückkehr­en, dort auf den nächsten Auftrag warten und jeden Fahrgast zu behördlich festgelegt­en Fahrpreise­n fahren. In München gibt es 212 fest eingericht­ete Taxistandp­lätze und 34 Bedarfssta­ndplätze.

Der Verwaltung­sgerichtsh­of will am Mittwoch eine Entscheidu­ng bekannt geben.

 ?? Foto: Armin Weigel, dpa ?? In München sind insgesamt 3400 Taxis unterwegs.
Foto: Armin Weigel, dpa In München sind insgesamt 3400 Taxis unterwegs.

Newspapers in German

Newspapers from Germany