Rieser Nachrichten

Steht mir im Restaurant ein Glas Leitungswa­sser zu?

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Einen Swimmingpo­ol auf ein Schiff zu bauen, ist nicht leicht. Der Unter grund ist in Bewegung, vor allem bei schwerem Seegang. Trotzdem ha ben die meisten Kreuzfahrt­schiffe ein oder sogar mehrere Becken an Bord. Drei Hauptfakto­ren spielen beim Bau eine Rolle, wie die Meyer Werft in Papenburg erklärt: Gewicht und Eigen schaften der Pools sowie Gesund heitsvorsc­hriften wie die Wasseraufb­e reitung und Erreichbar­keit von Du schen und Toiletten.

Das Gewicht eines Pools ergibt sich aus dem jeweiligen Volumen und muss früh in der Planungsph­ase berücksich tigt werden, so die Werft. Denn Po sition, Gewicht und die freie Wasser oberfläche des Pools haben Einfluss auf das Schwimmver­halten des Schif fes. Die Pools werden so angelegt, dass sich das Wasser darin möglichst ruhig verhält. Entscheide­nd sind da für die Abmessunge­n des Beckens. Für klassische Pools gebe es zwei Füll höhen – eine für den Hafen und eine für die Fahrt auf offener See, erklä ren die Experten.

Sollte das Wasser anfangen, sich zu be wegen, gibt es sogenannte Poolta schen am Beckenrand, in die das Was ser laufen kann – diese reduzieren und brechen die Wellen. Dennoch sei es nicht vollständi­g vermeidbar, dass die Pools bei schwerer See voll ständig entleert werden müssten, so die Werft. In den USA gehört das Eiswasser in so gut wie jedes Restaurant. Und auch in vielen europäisch­en Ländern stellt der Kellner oft unaufgefor­dert eine Karaffe mit Leitungswa­sser auf den Tisch. Wer zum Wein kein Mineral wasser zusätzlich bestellen möchte, spart durch diese freundlich­e Geste etwas Geld. Aber wie ist es in Deutsch land? Steht dem Gast hier auch ein Glas Wasser zu? „Wenn der Gast zu ei nem anderen Getränk ein Glas Was ser wünscht, dann ist es eigentlich eine Selbstvers­tändlichke­it, dass er die ses auch bekommt. Aber das ist nir gendwo gesetzlich geregelt“, sagt Sylvia Kaufhold, Rechtsanwä­ltin in Dresden. Es liegt im Ermessen des Wirts, erklärt die Expertin für Zivilrecht. Dies sei keine Frage des Rechts, sondern der Höflichkei­t und Kultur. Wenn sich der Gast unwohl fühlt, stehe es ihm ja auch jederzeit zu, sich ein anderes Lokal zu suchen. (dpa)

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